Liebe Forumuser!
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich an meinem schönen dienstfreien Wochenede ... :
Mein Ex-Ex-Mietverhältnis endete am 31.10.2011. Mit der Kündigung habe ich schriftlich um die Zusendung der BK/NK-Abrechnung gebeten (per Einschreiben), diese aber nie erhalten.
Diese kam nun letzten Donnerstag (12.09.13) mit dem Hinweis, dass die Stromabrechnung erst im Mai 2013 für den Zeitraum 2010 - 05/2013 durch die Stadtwerke erfolgte und eine Weiterreichung dieser Rechnung an den Mieter bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum (!) statthaft sei. Stimmt das so?
Die Nachzahlungsforderung bzgl. BK/NK ohne Strom ist ja hinfällig (12 Monate usw.). Wie verhält es sich aber mit dieser Stromrechnung und verspäteten Bereitstellung der Abrechnung durch die Stadtwerke an den Vermieter? Keine Ahnung, ob dieser in den Jahren, in denen die Rechnung ausblieb, beim Versorger entsprechend nachgefragt hat... Er, der VM, hat mich als Mieter aber zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass diese Abrechnung noch aussteht. Da ich, der ich seit 2008 in der Wohnung wohnte, nie eine Stromabrechnung erhalten hatte, bin ich davon ausgegangen, dass diese Kosten mit der NK-Vorauszeahlung abgegolten seien, zumal für meine Wohnung auch kein eigener Stromzähler vorhanden war (nur Etagenzähler mit insgesamt 3 Mietparteien). Ich habe daher in den Jahren davor auch nicht explizit beim VM bzgl. der Stromabrechnung nachgefragt...
Vielen Dank fürs Lesen und ggf. auch Helfen ![]()