entschuldigung, das bezog sich auf den Zeitraum in dem ich nicht mehr in der wohnung wohnte. also nach meiner kündigung. da dachte ich, die sache sei erledigt, weil eben keine reaktion mehr erfolgte. während ich in der wohnung wohnte, habe ich keinen hehl daraus gemacht, dass die stromabrechnung jedes jahr ausgeblieben ist.
Beiträge von Lehmann
-
-
ich will mich nicht drücken... versteh nur nicht, warum die ersten zwei/drei Jahre die Stromkosten mit den Nebenkostenvorauszahlungen abgegoldent waren und auf einmal wird nun doch abgerechnet. Ich wohne seit knapp drei Jahren nicht mehr in der Wohnung und habe davor jedes Jahr bei den Nebenkostenabrechnungen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Ablesung/Abrechnung des Stroms nicht erfolgt ist und wann diese denn erfolgen - ohne Reaktion vom Vermieter.
Und so richtig gelesen haben Sie, lieber Kolinum, meinen Post anscheinend auch nicht, denn sonst wüssten Sie, dass ich bereits bei den Stadtwerken in Erfahrung bringen wollte, warum die Ablesung erst mit einer solchen Verspätung erfolgte und mir diese daraufhin keine Antwort geben wollten/konnten/durften.
Ich wollte letztlich schlicht wissen, ob jemand hier im Forum einen Weg kennt, objektiv in Erfahrung zu bringen, ob der Vermieter es in den letzten Jahren einfach verschwitzt hat, die Zähler mit ablesen zu lassen und das mit einer Nachablesung für den 3-Jahreszeitraum nachgeholt hat. Nicht, dass ich es mir nicht leisten könnte, aber es geht mir um das Prinzip. Ich bezahle nicht dafür, dass jemand seinen Job nicht ordentlich macht.Beste Grüße
-
-
-
Liebe Forumuser!
Folgender Sachverhalt beschäftigt mich an meinem schönen dienstfreien Wochenede ... :
Mein Ex-Ex-Mietverhältnis endete am 31.10.2011. Mit der Kündigung habe ich schriftlich um die Zusendung der BK/NK-Abrechnung gebeten (per Einschreiben), diese aber nie erhalten.
Diese kam nun letzten Donnerstag (12.09.13) mit dem Hinweis, dass die Stromabrechnung erst im Mai 2013 für den Zeitraum 2010 - 05/2013 durch die Stadtwerke erfolgte und eine Weiterreichung dieser Rechnung an den Mieter bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum (!) statthaft sei. Stimmt das so?Die Nachzahlungsforderung bzgl. BK/NK ohne Strom ist ja hinfällig (12 Monate usw.). Wie verhält es sich aber mit dieser Stromrechnung und verspäteten Bereitstellung der Abrechnung durch die Stadtwerke an den Vermieter? Keine Ahnung, ob dieser in den Jahren, in denen die Rechnung ausblieb, beim Versorger entsprechend nachgefragt hat... Er, der VM, hat mich als Mieter aber zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass diese Abrechnung noch aussteht. Da ich, der ich seit 2008 in der Wohnung wohnte, nie eine Stromabrechnung erhalten hatte, bin ich davon ausgegangen, dass diese Kosten mit der NK-Vorauszeahlung abgegolten seien, zumal für meine Wohnung auch kein eigener Stromzähler vorhanden war (nur Etagenzähler mit insgesamt 3 Mietparteien). Ich habe daher in den Jahren davor auch nicht explizit beim VM bzgl. der Stromabrechnung nachgefragt...
Vielen Dank fürs Lesen und ggf. auch Helfen

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!