Weiterreichung der Kosten an Mieter statthaft? Rechnungszeitraum fast 2 Jahre her...

  • Liebe Forumuser!

    Folgender Sachverhalt beschäftigt mich an meinem schönen dienstfreien Wochenede ... :

    Mein Ex-Ex-Mietverhältnis endete am 31.10.2011. Mit der Kündigung habe ich schriftlich um die Zusendung der BK/NK-Abrechnung gebeten (per Einschreiben), diese aber nie erhalten.
    Diese kam nun letzten Donnerstag (12.09.13) mit dem Hinweis, dass die Stromabrechnung erst im Mai 2013 für den Zeitraum 2010 - 05/2013 durch die Stadtwerke erfolgte und eine Weiterreichung dieser Rechnung an den Mieter bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum (!) statthaft sei. Stimmt das so?

    Die Nachzahlungsforderung bzgl. BK/NK ohne Strom ist ja hinfällig (12 Monate usw.). Wie verhält es sich aber mit dieser Stromrechnung und verspäteten Bereitstellung der Abrechnung durch die Stadtwerke an den Vermieter? Keine Ahnung, ob dieser in den Jahren, in denen die Rechnung ausblieb, beim Versorger entsprechend nachgefragt hat... Er, der VM, hat mich als Mieter aber zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass diese Abrechnung noch aussteht. Da ich, der ich seit 2008 in der Wohnung wohnte, nie eine Stromabrechnung erhalten hatte, bin ich davon ausgegangen, dass diese Kosten mit der NK-Vorauszeahlung abgegolten seien, zumal für meine Wohnung auch kein eigener Stromzähler vorhanden war (nur Etagenzähler mit insgesamt 3 Mietparteien). Ich habe daher in den Jahren davor auch nicht explizit beim VM bzgl. der Stromabrechnung nachgefragt...

    Vielen Dank fürs Lesen und ggf. auch Helfen :)

  • Hallo Lehmann,
    ich würde mal bei den Stadtwerken nachfragen. Nach meinen Erfahrungen kommen die Abrechnungen innerhalb weniger als einem Monat nach den Zählerablesungen.

  • "Da Sie nicht unser Vertragspartner sind, können wir Ihnen hierzu aus Datenschutzgründen leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren ehm. Vermieter" ... ^^ der kann mir ja alles mögliche erzählen ... gibts da ne Möglichkeit, objektiv an die Info zu kommen?


  • ............endete am 31.10.2011.
    ............mit dem Hinweis, dass die Stromabrechnung erst im Mai 2013 für den Zeitraum 2010 - 05/2013 durch die Stadtwerke erfolgte und eine Weiterreichung dieser Rechnung an den Mieter bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum (!) statthaft sei.

    Wie verhält es sich aber mit dieser Stromrechnung und verspäteten Bereitstellung der Abrechnung durch die Stadtwerke an den Vermieter?

    Eine Nachzahlung der Betriebskosten ist durchaus statthaft, sofern den Vermieter kein Verschulden trifft.
    Da sind aber auch enge Grenzen gesetzt und der Vermieter muß ausreichend Gelegenheit gehabt haben diese Rechnung einzufordern. Einfach abwarten genügt nicht.

    Zitat

    Keine Ahnung, ob dieser in den Jahren, in denen die Rechnung ausblieb, beim Versorger entsprechend nachgefragt hat...


    Das werden Sie mit dem Vermieter bzw. dem Rechnungsleger klären müssen. Hier wird es niemand für Sie tun.

    Zitat


    Da ich, der ich seit 2008 in der Wohnung wohnte, nie eine Stromabrechnung erhalten hatte, bin ich davon ausgegangen, dass diese Kosten mit der NK-Vorauszeahlung abgegolten seien, ............ Ich habe daher in den Jahren davor auch nicht explizit beim VM bzgl. der Stromabrechnung nachgefragt...

    Ach so, und plötzlich finden Sie es schick nicht nach den Kosten des Stromes zufragen, obwohl Sie welchen verbraucht haben, werfen es aber den Vermieter vor, das gleiche nicht getan zu haben.

    Meine Meinung: Sie wollten sich um die Stromkosten drücken. Die Gelegenheit bot sich ja an, kann man mal versuchen.
    Ich werfe Ihnen das nur vor, weil mich Ihre verbogene Argumentation provoziert.

  • ich will mich nicht drücken... versteh nur nicht, warum die ersten zwei/drei Jahre die Stromkosten mit den Nebenkostenvorauszahlungen abgegoldent waren und auf einmal wird nun doch abgerechnet. Ich wohne seit knapp drei Jahren nicht mehr in der Wohnung und habe davor jedes Jahr bei den Nebenkostenabrechnungen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Ablesung/Abrechnung des Stroms nicht erfolgt ist und wann diese denn erfolgen - ohne Reaktion vom Vermieter.

    Und so richtig gelesen haben Sie, lieber Kolinum, meinen Post anscheinend auch nicht, denn sonst wüssten Sie, dass ich bereits bei den Stadtwerken in Erfahrung bringen wollte, warum die Ablesung erst mit einer solchen Verspätung erfolgte und mir diese daraufhin keine Antwort geben wollten/konnten/durften.
    Ich wollte letztlich schlicht wissen, ob jemand hier im Forum einen Weg kennt, objektiv in Erfahrung zu bringen, ob der Vermieter es in den letzten Jahren einfach verschwitzt hat, die Zähler mit ablesen zu lassen und das mit einer Nachablesung für den 3-Jahreszeitraum nachgeholt hat. Nicht, dass ich es mir nicht leisten könnte, aber es geht mir um das Prinzip. Ich bezahle nicht dafür, dass jemand seinen Job nicht ordentlich macht.

    Beste Grüße

  • habe davor jedes Jahr bei den Nebenkostenabrechnungen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Ablesung/Abrechnung des Stroms nicht erfolgt ist und wann diese denn erfolgen - ohne Reaktion vom Vermieter.

    In Ihrem Eingangspost steht etwas anderes!!!!! (dass sie nicht explizit nachgefragt haben)....


    ich würde mir vom Vermieter ganz einfach die Unterlagen zeigen lassen. dann können Sie anhand Datum/Begründung (vorliegender Schriftwechsel) etc. nachvollziehen, WARUM es so spät abgerechnet wird und ob es auch stimmt

  • entschuldigung, das bezog sich auf den Zeitraum in dem ich nicht mehr in der wohnung wohnte. also nach meiner kündigung. da dachte ich, die sache sei erledigt, weil eben keine reaktion mehr erfolgte. während ich in der wohnung wohnte, habe ich keinen hehl daraus gemacht, dass die stromabrechnung jedes jahr ausgeblieben ist.

  • und ich würde auch nochmal bei den Stromwerken anrufen, wenn sie denen genau erklären, worum es geht (dass sie indirekter Vertragspartner als Mieter sind oder so ä. )und dass sie NUR das Datum benötigen, WANN die Rechnung versandt wurde, müssten die eigentlich Auskunft geben....vorher ein bisschen die Argumention durchdenken

    und mal im Mietvertrag gucken, was bzgl. Strom dort steht

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