Rückerstattung Maklerprovision

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Ich habe im Juli über einen Makler einen Mietvertrag geschlossen über ein möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Mietsache: Zimmer + Küche +Badezimmer.
    Die Eigentümerin der Wohnung ist eine 83 Jahre alte Frau, die selbst in der Wohnung lebt.
    Nun bin ich letzte Woche in das angemietete Zimmer eingezogen. Die Frau hat sogleich ihre regeln aufgestellt:
    - Duschen ist ausschließlich morgens erlaubt!
    - Ich darf nur das Gäste-WC nutzen und nur zum duschen ihr Badezimmer betreten!
    Nun werde ich den Mietvertrag wieder kündigen (bei möblierten Zimmern kein Problem!)
    und bin aber der Meinung, dass der Makler mir die Makler-Provision (250,00€) zurückerstatten muss.
    Schließlich, hat er mir das Zimmer unter falschen Voraussetzungen vermittelt!?
    Das Badezimmer darf ich nicht nutzen (Badezimmer und Gäste-WC ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied)
    und zu allem Übel werde ich noch in meinen Hygienebedürfnissen eingeschränkt!
    Zumal es rechtlich doch gar nicht zugelassen ist "Duschzeiten" einzuführen?
    Der Makler stellt sich quer und möchte mir die Provision nicht zurückzahlen.
    Habe ich ein Recht darauf? Schließlich wurde ich über derartige "Wohnregeln" nicht aufgeklärt und kann die Mietsache nicht so nutzen wie im Mietvertrag festgehalten.

    Kann mir hierzu jemand sagen, ob ich Anspruch auf Rückerstattung der provision habe?

    Danke!

  • Möblierte Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung wenn nur an eine Person vermietet, sind vom Mieterschutz ausgenommen.

    Der Makler ist für die Vermittlung des Vertrages zuständig, nicht für das was vertraglich mit dem Vermieter vereinbart ist bzw. der Vermieter festlegt.

    Also - nix Erstattung Provision.

  • Wenn man Nachweisen kann, dass der MV nur aufgrund arglistiger Täuschung zustande gekommen ist, kann die Provisoon zurückgefordert werden. Nur Aufgrund einer Kündigung oder Oma`s Unwillen zu vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung des Zimmers, nicht.

  • Eine Arglistige Täuschung liegt dann eher Seiten der Vermieterin vor, oder?
    Immerhin hat sie mit mir den Vertrag geschlossen, in welchem mir ein Badezimmer "versprochen" wurde.
    Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Gäste-WC handelt und es zudem noch Duschzeiten gibt, hätte ich dem Mietvertrag wohl kaum zugestimmt.
    Von daher, liegt hier doch schon eine arglistige Täuschung vor!?

  • Eine Arglistige Täuschung liegt dann eher Seiten der Vermieterin vor, oder?
    Immerhin hat sie mit mir den Vertrag geschlossen, in welchem mir ein Badezimmer "versprochen" wurde.
    Hätte ich gewusst, dass es sich um ein Gäste-WC handelt und es zudem noch Duschzeiten gibt, hätte ich dem Mietvertrag wohl kaum zugestimmt.
    Von daher, liegt hier doch schon eine arglistige Täuschung vor!?

    Du darfst doch, soweit ich das lese, das Badezimmer nutzen. Wo bitte ist da arglistige Täuschung?

    Was willst Du eigentlich? Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen kündige bis spätestens übermorgen zum 30.9. und gut ist.

  • das Badezimmer ist doch da oder?? Was wurde denn über die Nutzung besprochen im Vorfeld

    Natürlich gibt es in der Wohnung ein Badezimmer. Ich darf es aber nur zum duschen nutzen, und das auch nur morgens von 07:00-09:00 Uhr!
    Ich habe im Vorfeld nicht mit der Vermieterin gesprochen. Ich habe mit dem Makler ausführlich über die Wohnung gesprochen. Aber er wurde ja genauso getäuscht.
    Shit happens, da habe ich wohl mal richtig Pech gehabt.

  • Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen kündige bis spätestens übermorgen zum 30.9. und gut ist.

    Das habe ich natürlich bereits getan.
    Du musst schon zugeben, normal sind diese "Bedingungen" das nicht!!?

  • Maria234:

    "Das habe ich natürlich bereits getan."
    - Hfftl. schriftlich und nachweisbar.

    "Du musst schon zugeben, normal sind diese "Bedingungen" das nicht!!?"
    - Nothing is nomal.

  • Das habe ich natürlich bereits getan.
    Du musst schon zugeben, normal sind diese "Bedingungen" das nicht!!?

    Na ja, so alt Muttchens können schon komisch werden.

    Ich vermiete selbst möblierte Zimmer. Auf die Idee den Mietern vorzuschreiben wann sie duschen dürfen würde ich nie kommen. Nur bei der Duschdauer kann ich knitschig werden. Nach mehrmaligem 20minütigem Dauerduschen, trotz Ermahnung das zu lassen, habe ich einer Mieterin schon mal kurzer Hand gekündigt.

    Bitte Bernis Hinweis bezüglich der Kündigung beachten!

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