Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe im Juli über einen Makler einen Mietvertrag geschlossen über ein möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Mietsache: Zimmer + Küche +Badezimmer.
Die Eigentümerin der Wohnung ist eine 83 Jahre alte Frau, die selbst in der Wohnung lebt.
Nun bin ich letzte Woche in das angemietete Zimmer eingezogen. Die Frau hat sogleich ihre regeln aufgestellt:
- Duschen ist ausschließlich morgens erlaubt!
- Ich darf nur das Gäste-WC nutzen und nur zum duschen ihr Badezimmer betreten!
Nun werde ich den Mietvertrag wieder kündigen (bei möblierten Zimmern kein Problem!)
und bin aber der Meinung, dass der Makler mir die Makler-Provision (250,00€) zurückerstatten muss.
Schließlich, hat er mir das Zimmer unter falschen Voraussetzungen vermittelt!?
Das Badezimmer darf ich nicht nutzen (Badezimmer und Gäste-WC ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied)
und zu allem Übel werde ich noch in meinen Hygienebedürfnissen eingeschränkt!
Zumal es rechtlich doch gar nicht zugelassen ist "Duschzeiten" einzuführen?
Der Makler stellt sich quer und möchte mir die Provision nicht zurückzahlen.
Habe ich ein Recht darauf? Schließlich wurde ich über derartige "Wohnregeln" nicht aufgeklärt und kann die Mietsache nicht so nutzen wie im Mietvertrag festgehalten.
Kann mir hierzu jemand sagen, ob ich Anspruch auf Rückerstattung der provision habe?
Danke!