Gehaltsnachweise

  • Hallo,

    Ich bin sicher zur Wohnungssuche in Berlin hat man hier schon Einiges zu hören bekommen. Die Anforderungen für Mietbewerber sind extrem hoch. Es ist die "Norm", dass man eine Kopie des Personalausweises, die Schufa-Auskunft ( die ich ohnehin für eine absolute Unverschämtheit halte ) und drei Gehaltsnachweise. Nun bin ich Student, außer meiner Hiwi-Tätigkeit kann ich selbstverständlich kein Gehalt nachweisen. Es wird in einem solchen Fall angegeben, dass man die Bürgschaft der Eltern und von diesen wiederum die Schufa und drei Gehaltsnachweise braucht.

    Allerdings gestaltet sich die Situation meiner Eltern so, dass sie zwar leicht genug Geld haben, für mich als Bürgen zu agieren, aber keinerlei Gehaltsnachweise vorweisen können. Mein Vater ist frei an der Börse tätig, d.h. er ist nirgendwo angestellt, er erhält keinerlei Gehalt. Diese Situation können sich die großen Mietgesellschaften in Berlin offenbar überhaupt nicht vorstellen, sodass ich im Moment große Probleme habe, eine Wohnung zu bekommen.

    Meine Frage ist nun: Was kann man tun, welche Nachweise AUßER Gehaltsnachweisen kann man erbringen, damit man trotzdem als Kandidat für die Wohnung anerkannt wird? Mit welchem Zettel, Nachweis, Auskunft stelle ich die Paranoia der Mietgesellschaften zufrieden, wenn es schlicht unmöglich ist, einen Gehaltsnachweis meines Bürgen zu erbringen?
    Die Situation ist offenbar absurd! Studenten aus reichem Häusern, die ihr Geld ebenfalls nicht mehr vedienen müssen, sondern von Erbschaften leben, würden dann in Berlin keine Wohnung finden und würden als potentielle Mietnomaden eingeschätzt.

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

  • Zitat

    Meine Frage ist nun: Was kann man tun, welche Nachweise AUßER Gehaltsnachweisen kann man erbringen, damit man trotzdem als Kandidat für die Wohnung anerkannt wird?

    Nichts, außer den Wünschen des zukünftigen Vermieters nachzukommen.

    Zitat

    ( die ich ohnehin für eine absolute Unverschämtheit halte )

    Ich kenne viele Vermieter, da darüber anders denken. Und das spätestens, wenn sie der Miete hinterherrennen müssen.

    Zitat

    würden dann in Berlin keine Wohnung finden und würden als potentielle Mietnomaden eingeschätzt.


    Richtig. Und das sind die, die unter den Brücken hausen, oder?

    Aber wo ist jetzt der mietrechtliche Aspekt in der Frage?

  • Lieber Mainschwimmer,
    Im Großen und Ganzen halte ich Ihren Beitrag für überflüssig und unnötig polemisch. Sie haben offensichtlich gar nicht verstanden, dass ich "den Wünschen des zukünftigen Vermieters", insofern diese Wünsche die Gehaltsnachweise meines Bürgen betreffen, gar nicht nachkommen KANN. Ich wollte wissen, welche Alternativen ich als Mietbewerber habe, um den Mieter davon zu überzeugen, dass mein Bürge seiner Aufgabe nachkommen kann.
    Was die Sinnhaftigkeit der Schufa betrifft, so rate ich Ihnen, sich einmal einschlägige Publikationen darüber anzusehen. Eine Schufa sagt herzlich wenig über die Fähigkeit des Mieters aus, seine Miete auch wirklich zu zahlen. Aber das muss hier wirklich nicht diskutiert werden.
    Ich hatte um Hilfe gebeten. Wenn ich das im falschen Resort getan habe, kann man mich freundlich darauf hinweisen und meinen Beitrag dorthin verlegen.

  • Zitat

    Ich hatte um Hilfe gebeten. Wenn ich das im falschen Resort getan habe, kann man mich freundlich darauf hinweisen und meinen Beitrag dorthin verlegen.


    Da diese Frage mit Mietrecht nichts zu tun hat, sollte man sich an ein Forum wenden, in dem die Probleme von Studenten bei der Wohnungssuche behandelt werden. Auskunft wird es sicherlich im Sekretariat der zuständigen Uni geben.

  • kann es sein, dass Sie lieber Student, genervt sind?? Es kommt drauf an, WAS für eine Schufa-Auskunft man einfordert. Und über die Schufa, habe ich schon so manches erfahren, was dann kleinlaut zugegeben wurde..........und wenn Sie bei mir einziehen wollten, ich verlange noch einiges mehr (und zwar aufgrund Erfahrungen). Also kein Grund sich aufzuregen..............das nur am Rande...

    Jetzt zu Ihrer Hilfe: Dann müssen Ihre Eltern sich eine andere Möglichkeit überlegen, womit sie bürgen können. Wenn Sie die reichen Studenten schon ansprechen: Überlegen Sie mal selbst, WOMIT die wohl nachweisen, dass sie "flüssig" sind weil ich möchte jetzt hier im Mietforum NICHT unbedingt Finanztechn. Tipps geben. .......und wenn Ihnen dann was eingefallen ist, bitte nicht aufregen, aber der Vermieter wird das im Mietvertrag erwähnen, WOmIT gebürgt wird (zumindest wenn er klug ist)

  • Hallo Student2,

    auch von mir einige Anmerkungen:
    1. Der Vermieter bestimmt die Kriterien.
    2. Die (Miet-)Bürgschaft Deiner Eltern ist - egal, wie sie formuliert wird - lediglich drei Netto-Monatsmieten wert (sog. Kaution). Jemand kann erst dann für Dich bürgen, falls ein Verfahren anhängig ist mit dem Ziel, Dich aus der Mietsache zwangs-zu-entfernen im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen.
    Ich als VM würde in einem Fall wie bei Dir Vater (bzw. den/die breadwinner) und Sohn in den MV aufnehmen, um meine Sicherheit zu erhöhen. Gevatter MUSS ja nicht mit einziehgen.
    Noch Fragen?


  • 2. Die (Miet-)Bürgschaft Deiner Eltern ist - egal, wie sie formuliert wird - lediglich drei Netto-Monatsmieten wert (sog. Kaution). Jemand kann erst dann für Dich bürgen, falls ein Verfahren anhängig ist mit dem Ziel, Dich aus der Mietsache zwangs-zu-entfernen im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen.
    Noch Fragen?

    Wenn der Bürge die Bürgschaft unaufgefordet als Mietsicherheit stellt und er dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird, kann die Bürgschaft auch entgegen dem § 551 BGB drei Monatsmieten übersteigen, zumindest so der BGH. Auch ist eine anhängiges Verfahren nicht nötig, wenn in der Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet wird.
    Wie Berny richtig ausführt ist eine Bürgschaft die es zum Ziel hat eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu vermeiden - ebenfalls in in unbegrenzter Höhe zulässig.


    Als Einkommensnachweis, kann z.b. der Einkommensteuerbescheid oder eine Bankauskunft des Bürgen dienen.

    In der Tat ist es natürlich auch möglich den Bürgen als Hauptmieter aufzunehmen.

  • Wenn der Bürge die Bürgschaft unaufgefordet als Mietsicherheit stellt und er dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird, kann die Bürgschaft auch entgegen dem § 551 BGB drei Monatsmieten übersteigen, zumindest so der BGH.


    Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft.
    Eine Mietsicherheit bzw. Kaution ist eine ...:o

  • Die naheliegendste Lösung: Studentenwohnheim.
    Zweite Möglichkeit: WG-Zimmer (hier werden selten die genannten Nachweise gefordert)
    Dritte Möglichkeit: Kontoauszüge der letzten drei Monate mit Überweisungsnachweisen der Eltern und HiWi-Bezüge, sowie Bürgschaft der Eltern.

    Je nach eigenem Anspruch sollte eine der Möglichkeiten nicht so schwierig sein zu realisieren.

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