Ist diese Eigenbedarfskündigung widerrechtlich?

  • Hallo zusammen. :)

    Ich bin neu hier und brauche einen Rat bezüglich der Eigenbedarfskündigung, die uns letztes Wochenende vor die Tür geflattert ist.
    Zu den Hintergrundinformationen:

    Mein Freund und ich wohnen seit dem 1.3.13 in dieser 2-Raum-Altbauwohnung. Der Mietvertrag dazu ist unbefristet. In diesem Haus befinden sich 2 Parteien: Die Vermieterin und wir. Im Erdgeschoss befinden sich Geschäftsräume der Vermieterin, wir leben im 1. OG und die Vermieterin im 2. OG.
    Seit Juni haben wir die Erlaubnis, einen Hund zu halten. Am 15.6.13 wurde dieser angeschafft.

    Nun hat uns die Vermieterin letzte Woche erst mündlich, und wenige Tage später schriftlich (am 4.9.13), mitgeteilt, dass sie das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarfs beenden wird. Grund ist die Zwillingsschwangerschaft ihrer Tochter, die momentan ca. 500km entfernt von hier mit ihrem Mann lebt, der 12 Stunden täglich arbeiten soll und sich zukünftig nicht um seine Familie kümmern könne. Diese Familie soll in unsere Wohnung einziehen, damit unsere Vermieterin bei der "Aufzucht" der Kinder helfen kann. Bis zum Januar 2014 haben wir noch Zeit.
    So weit, so gut.

    Jetzt zu den Kritikpunkten:
    Zuerst einmal ist diese Wohnung für 2 Erwachsene und 2 Säuglinge weder geeignet noch sinnvoll. Das tut vielleicht zu unseren Rechtsansprüchen nicht viel bis nichts zur Sache, macht uns aber sehr skeptisch.
    Zunächst haben wir vor einigen Tagen die schwangere Tochter hier im Haus gesehen, als sie wohl zu Besuch war. Da man sehen konnte, dass die Schwangerschaft schon relativ weit fortgeschritten war, kam bei uns der Gedanke auf, dass zu Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit Abschluss des Mietvertrages, schon bekannt gewesen sein muss, dass die Frau Nachwuchs erwartet. Dieser Fakt würde ja rechtfertigen, dass die Kündigung nichtig ist, so weit ich informiert bin. Natürlich kommt da bei uns der Verdacht auf, dass sie nur jemanden gesucht hat, der die Wohnung in Ordnung hält, bis die Tochter wenige Monate später einzieht.
    Im Kündigungsschreiben selbst sind die Gründe auf den ersten Blick ordnungsgemäß dargestellt. Allerdings ist dort nicht angeführt, wann der Nachwuchs erwartet wird. Nach meinem Informationsstand sind wir berechtigt, das zu erfragen, wenn wir Zweifel am Wahrheitsgehalt der Begründung haben.

    Ist das wahr?
    Und wie können wir uns versichern, dass uns die Wahrheit gesagt wird?

    Aufgrund des sehr schlechten Wohnungsmarktes hier und unseres Hundes müssen wir leider damit rechnen, nicht rechtzeitig eine neue Bleibe zu finden, da wir auch durch den Beruf meines Freundes an diesen Wohnort gebunden sind. Was würde in diesem Fall auf uns zu kommen, wenn wir bis zum Stichtag nicht ausgezogen sind?

    Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen, parallel belese ich mich ein wenig weiter im Internet.

    Vielen Dank im Voraus! :)

  • In der Regel haben Sie als Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung die schlechteren Karten.
    Gut ist es allerdings nur dann, wenn eine solche Kündigung vorgeschoben wäre. Das können Sie aber erst im Nachhinein feststellen.
    Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, das hierfür schon gute Gründe vorhanden sind. Das Nachwuchs kommt haben Sie ja selbst schon bemerkt. Ob die Größe der Wohnung für das Paar geeignet ist oder nicht, bestimmen die Leute selbst und nicht Sie.

  • Da man sehen konnte, dass die Schwangerschaft schon relativ weit fortgeschritten war,

    aha:rolleyes:(Sie wissen dass es da unterschiede gibt)....und was die Größe angeht: Der Mann ist ja sowieso nicht da und die Babies wahrscheinlich öfter bei der Oma

  • Hallo Finone,

    auch wenn es Dir im Moment kleinlich erscheinen mag, einige Anmerkungen - es wäre ja auch möglich, dass das Begehren der VM wegen eines Formfehlers zunächst vorerst scheitern könnte:

    "...Eigenbedarfskündigung, die uns letztes Wochenende vor die Tür geflattert ist."
    - Vor der Tür ist nicht Euer Verfügungsbereich. Ihr habt sie also nachweislich nicht bekommen.

    "Mein Freund und ich wohnen seit dem 1.3.13 in dieser 2-Raum-Altbauwohnung. Der Mietvertrag dazu ist unbefristet. In diesem Haus befinden sich 2 Parteien: Die Vermieterin und wir. Im Erdgeschoss befinden sich Geschäftsräume der Vermieterin,"
    - Also ist es KEIN Haus mit (nur) zwei Mieteinheiten, von denen eine vom VM bewohnt wird. Dann hätte der VM nämlich leichtere Kündigungsmöglichkeiten.

    "Nun hat uns die Vermieterin letzte Woche erst mündlich, und wenige Tage später schriftlich (am 4.9.13), mitgeteilt, dass sie das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarfs beenden wird."
    - Das war keine Kündigung wegen Eigenbedarf.

    "Grund ist die Zwillingsschwangerschaft ihrer Tochter, die momentan ca. 500km entfernt von hier mit ihrem Mann lebt,"
    - Millionen von Mütter in der Bunten Republik ziehen Zwillinge auf. Die Argumentation der VMn sieht mir an den Haaren herbeigezogen aus.

    "ist diese Wohnung für 2 Erwachsene und 2 Säuglinge weder geeignet noch sinnvoll."
    - Wie sieht die dortige Wohnung denn aus?

  • Hallo Finone,


    "Grund ist die Zwillingsschwangerschaft ihrer Tochter, die momentan ca. 500km entfernt von hier mit ihrem Mann lebt,"
    - Millionen von Mütter in der Bunten Republik ziehen Zwillinge auf. Die Argumentation der VMn sieht mir an den Haaren herbeigezogen aus.

    Naja, Millionen von Müttern vielleicht nicht gleich. Zwillinge sind im Babyalter schon eine besonders große Herausforderung, die ohne Hilfe des Partners (auf dessen Hilfe die Schwangere anscheinend nicht bauen kann) kaum zu bewältigen ist. Einfach mal Zwillingseltern fragen, was die so zu erzählen haben! ;) Die Hilfe durch die Mutter ist daher schon sinnvoll, was im Streitfall ein Gericht sicherlich auch so feststellen wird.

    Zur Größe der Wohnung: Babies brauchen nicht viel Platz und es ist ja vermutlich davon auszugehen, dass sie nicht ewig dort wohnen werden, sondern nach 1-2 Jahren (?) wieder zurück zum Vater der Kinder ziehen. Es sei denn es steckt noch eine Trennung dahinter was nicht mitgeteilt wurde, aber das wäre unerheblich (würde die Position der VM eher noch stärken).

    Zum Zeitpunkt der Mitteilung: Auch wenn die Tocher schon schwanger gewesen wäre als ihr eingezogen seid, kann es ja trotzdem sein, dass der Entschluss erst später gefallen ist. Auch wenn man zur Mutter zieht, ist die Entscheidung sicherlich nicht leicht gefallen weg vom Mann zu ziehen.

    Sofern Kündigungsfrist und Begründung einwandfrei ist, sehe ich daher wenig Chancen dagegen anzugehen.

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