Beiträge von Finone

    Hallo zusammen. :)

    Ich bin neu hier und brauche einen Rat bezüglich der Eigenbedarfskündigung, die uns letztes Wochenende vor die Tür geflattert ist.
    Zu den Hintergrundinformationen:

    Mein Freund und ich wohnen seit dem 1.3.13 in dieser 2-Raum-Altbauwohnung. Der Mietvertrag dazu ist unbefristet. In diesem Haus befinden sich 2 Parteien: Die Vermieterin und wir. Im Erdgeschoss befinden sich Geschäftsräume der Vermieterin, wir leben im 1. OG und die Vermieterin im 2. OG.
    Seit Juni haben wir die Erlaubnis, einen Hund zu halten. Am 15.6.13 wurde dieser angeschafft.

    Nun hat uns die Vermieterin letzte Woche erst mündlich, und wenige Tage später schriftlich (am 4.9.13), mitgeteilt, dass sie das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarfs beenden wird. Grund ist die Zwillingsschwangerschaft ihrer Tochter, die momentan ca. 500km entfernt von hier mit ihrem Mann lebt, der 12 Stunden täglich arbeiten soll und sich zukünftig nicht um seine Familie kümmern könne. Diese Familie soll in unsere Wohnung einziehen, damit unsere Vermieterin bei der "Aufzucht" der Kinder helfen kann. Bis zum Januar 2014 haben wir noch Zeit.
    So weit, so gut.

    Jetzt zu den Kritikpunkten:
    Zuerst einmal ist diese Wohnung für 2 Erwachsene und 2 Säuglinge weder geeignet noch sinnvoll. Das tut vielleicht zu unseren Rechtsansprüchen nicht viel bis nichts zur Sache, macht uns aber sehr skeptisch.
    Zunächst haben wir vor einigen Tagen die schwangere Tochter hier im Haus gesehen, als sie wohl zu Besuch war. Da man sehen konnte, dass die Schwangerschaft schon relativ weit fortgeschritten war, kam bei uns der Gedanke auf, dass zu Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit Abschluss des Mietvertrages, schon bekannt gewesen sein muss, dass die Frau Nachwuchs erwartet. Dieser Fakt würde ja rechtfertigen, dass die Kündigung nichtig ist, so weit ich informiert bin. Natürlich kommt da bei uns der Verdacht auf, dass sie nur jemanden gesucht hat, der die Wohnung in Ordnung hält, bis die Tochter wenige Monate später einzieht.
    Im Kündigungsschreiben selbst sind die Gründe auf den ersten Blick ordnungsgemäß dargestellt. Allerdings ist dort nicht angeführt, wann der Nachwuchs erwartet wird. Nach meinem Informationsstand sind wir berechtigt, das zu erfragen, wenn wir Zweifel am Wahrheitsgehalt der Begründung haben.

    Ist das wahr?
    Und wie können wir uns versichern, dass uns die Wahrheit gesagt wird?

    Aufgrund des sehr schlechten Wohnungsmarktes hier und unseres Hundes müssen wir leider damit rechnen, nicht rechtzeitig eine neue Bleibe zu finden, da wir auch durch den Beruf meines Freundes an diesen Wohnort gebunden sind. Was würde in diesem Fall auf uns zu kommen, wenn wir bis zum Stichtag nicht ausgezogen sind?

    Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen, parallel belese ich mich ein wenig weiter im Internet.

    Vielen Dank im Voraus! :)

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