Schlüsselproblem

  • Guten Morgen!

    habe eine wichtige Frage:
    Sind vor einigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen.Bei der Übergabe wurde ich vom Vermieter gefragt ob er einen Schlüssel einbehalten solle für Notfälle.Ich sagte nein da meine Mutter nicht weit entfernt wohnt und diese einen Schlüssel hat.
    Nun hat sich mein Freund vor ein paar Tagen ausgesperrt und bei den Vermietern geklingelt damit sie die Haustür öffnen(sie wohnen im gleichen Haus).
    Der Sohn der Vermieter öffnete und schloss meinem Freund auch gleich unsere Wohnungstür auf.
    Somit hatten die Vermieter noch einen Schlüssel ohne meinen Willen einbehalten!
    Jetzt habe ich diesen eingefordert und nun stellen sich die Vermieter stur bei einem Wasserrohrbruch etc. meine Mutter anzurufen sondern haben angekündigt dann auf meine Kosten einen Schlüsseldienst zu rufen.
    Zu Recht?
    Habe außerdem gelesen dass ich das Schloss auf deren Kosten nun auswechseln dürfte da sie ohne mein Wollen einen Schlüssel behalten haben.

    Vielen vielen Dank für die Antworten schon mal!
    Bin neu im Forum, hoffe ich habe mich mit diesem Beitrag an die Regeln gehalten, wenn nicht, seht es mir bitte nach

  • Hallo, Sie können sich ein Schloß ein bauen allerdings auf Ihre Kosten und bei Auszug wieder ausbauen. Ich frage mich aber wenn Sie doch Ihre Mutter in der Nähe haben wieso klingelt Ihr Freund dann doch beim Vermieter?? Wenn es sich um eine Schließanlage in dem Haus handelt, dann gibt es EINEN Generalschlüssel, der auf alle Schlösser passt und der ist für sogenannte Notfälle, die manchmal öfter eintreten als Sie glauben (einem unserer Mieter wurde mal im 50 km entfernten schwimmbad der Schlüssel (incl. PKW-Schlüssel) gestohlen, Eltern in Urlaub, tja was glauben Sie wohl wie dankbar die waren dass es einen Generalschlüssel gab und der Vermieter TROTZ Wochenende bereit war, den Ersatzschlüssel, der sich in der Wohnung befand, vorbeizubringen........ich weiss ja nicht wovor Sie Angst haben, wenn der Vermieter einen Notfallschlüssel hat. Aber oft ist es ein Geben und Nehmen auf Mieter- und Vermieterseite

  • das mit dem Schlüsseldienst, wenn etwas vorfällt auf Ihre Kosten ist korrekt!!!! Und das ist teuer, wenn es am Wochenende vorkommt (hatten wir mal einen nächtlichen Wasserschaden, Mieter in urlaub) kommt noch Wochenendzuschlag hinzu.............auch hier war der Mieter froh (wir haben vorher angerufen und gefragt ob wir reindürfen weil wir wussten dass er in urlaub war), dass sein Urlaubsgeld NICHT an den Schlüsseldienst geht.............

  • Verstehe natürlich was ihr damit sagen wollt,ABER:
    Hätte kein Problem gehabt bei Einzug nochmal darüber zu reden ob man nicht doch einen Schlüssel beim Vermieter lässt.
    Mein einziges Problem ist,dass der Vemrieter mir wissentlich einen Schlüssel unterschlagen hat,was das Vertrauensverhältnis natürlich ziemlich erschüttert. Und damit möchte ich noch nicht einmal unterstellen dass mein Vermieter in meine Wohnung geht.
    Mein Freund hat nur geklingelt um ins Haus zu gelangen,das mit der Wohnung wurde erst vom Sohn der Vermieter angeboten.
    Heißt die Vermieter dürfen, obwohl sie wissen wer mein Schlüsselverwahrer ist und dessen Kontaktdaten haben ohne diesen zu benachrichtigen einen Schlüsseldienst rufen?

  • noch ein schönes Beispiel:Wir hatten mal einen Mieter, der wollte auch UNBEDINGT ein neues Schloss. Gesagt getan. Die Haustüre hatte allerdings ja noch das ursprüngliche Schloss. Jetzt hatte ein anderer Mieter abends die Haustüre zweimal verschlossen. Der besagte Mieter mit dem neuen Schloss sperrte sich morgens um 5 aus und stand jetzt im Hausflur..............er ist dann aus dem Fenster gesprungen................aber dann kann ein vermieter AUCH hart sein (natürlich auch schadenfroh) wenn der Mieter so ist: Er hat eine Abmahnung erhalten, es geht nicht dass er früh morgens das Fenster offenstehen lässt (dadurch werden die anderen Mitbewohner erheblich gefährdet)............na was glauben Sie wohl hat er mit seinem neu eingebauten Schloss gemacht???

  • Darum gehts mir doch gar nicht?! Wie gesagt ich komme ja jederzeit in meine Wohnung durch meine Mutter. Sollte die nicht da sein wohnt in derem Haus noch meine Schwester meine Großeltern...also den Ersatzschlüssel kann sowohl ich als auch theoretisch mein Vermieter jederzeit durch einen einfachen Anruf erreichen.
    Meine eigentliche Frage ob wirklich trotz Ersatzschlüsselbeschaffungsmöglichkeit der Schlüsseldienst gerufen werden darf wäre mir wichtiger als die Frage ob ich in die Wohnung kommen wenn ich mich aussperre.

  • wenn Gefahr im Verzug ist ja wenn die Wohnung brennt oder voll Wasser läuft dann ist das höhere Gewalt dann fange ich nicht noch an irgendwelche Kontaktdaten rauszusuchen sondern wende mich an meinen Schlüsseldienst, von dem ich bei mir weiss der kommt Tag und Nacht innerhalb von 10 Minuten................es handelt sich dann schließlich um den Schutz meines Eigentumes

  • ich weiss nicht wieviele Mieter das Haus hat, bei nur EINEM würde ich das ggf. machen aber in einem 10 Parteienhaus fange ich nicht noch an die Omas und Opas von meinen 10 Mietern zu kontaktieren, sondern rufe EINEN Schlüsseldienst an..........

  • Ob meine Familie in 10 min rübergefahren ist oder ein Schlüsseldienst macht doch wirklich keinen Unterschied?
    Hat sich jetzt aber erledigt, habe ein BGH-Urteil gefunden das besagt dass mein Vermieter dazu verpflichtet ist meine Kontaktperson anzurufen solange keine Gefahr für Leib oder Leben durch z.B. ein Feuer besteht.
    Für Interessierte:BGH WM 72, 25 ; AG Köln WM 86, 86

  • Rechtlich darf der Vermieter ohne Ihre Erlaubnis keinen Schlüssel einbehalten. Sie allein können über das weitere Vorgehen entscheiden. Anregungen und Ratschläge wurden Ihnen bereits gegeben.

  • Ob meine Familie in 10 min rübergefahren ist oder ein Schlüsseldienst macht doch wirklich keinen Unterschied?


    Da hast Du völlig recht, von den läppischen paar hundert Euronen mal abgesehen...
    Es kann übrigens nur schwerlich ein Schloss, sondern doch wohl eher ein Schliesszylinder ausgewechselt werden.
    Rudolpho's anfängliche Aussage bedarf auch einer Korrektur: Wenn in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung ein Wasserschaden entsteht, welcher dem Mieter NICHT zuzuschreiben ist, hat der Mieter bei Unerreichbarkeit KEINE Kosten zu tragen.

  • auch wenn das jetzt kein spassiges Thema ist: Aber auch hier kann er was für wenn er z. B. Fenster geöffnet hat. Mit Notschlüssel könnte man vorbeugend aktiv werden..........weil man sieht bei Anwesenheit das Unheil kommen

  • dann nenn mir einen Wasserschaden, bei dem der Mieter unschuldig wäre. Ich kenne keinen

    Ihre mangelnde Lebenserfahrung in Ehren, aber ich habe zu DDR-Zeiten selbst erlebt, das ein Wasserrohr im 4 Stock im Versorgungsschacht geplatzt ist. War allerdings aus Plastik. Aber dennoch passiert.

  • Grundsätzlich sind bei der Wohnungsübergabe auch alle vorhanden Schlüssel mit zu übergeben.
    Eine Hinterlegung des Schlüssels bei Ihren Verwandten ist da schon sinnvoll um diverse Dinge zu erledigen

    Für Schadenfällen (Wasser, Feuer) kann man nicht irgendwo rumtelefonieren(außer Notdienste). Da ist schnelles Handeln erforderlich.
    Eine Anforderung des Schlüssels bei Ihrer Mutter wäre da ziehmlich zeitaufwendig.
    Da geht der gewaltsame Zutritt am schnellsten und problemlosesten. Auch der Ersatzschlüsselinhaber ist nicht immer greifbar.

    Mein Rat: Ersatzschlüssel bei vertrauenswürdigen Verwandten oder Bekannten hinterlegen und vergessen Sie das Schlimmste.

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    Für Schadenfällen (Wasser, Feuer) kann man nicht irgendwo rumtelefonieren(außer Notdienste). Da ist schnelles Handeln erforderlich.
    Eine Anforderung des Schlüssels bei Ihrer Mutter wäre da ziehmlich zeitaufwendig.
    Da geht der gewaltsame Zutritt am schnellsten und problemlosesten. Auch der Ersatzschlüsselinhaber ist nicht immer greifbar.
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    Das sehe ich anders. Die Nummer vom Schlüsseldienst müsste genau so rausgesucht werden wie die der Mutter. Bei nur einem Mieter sollte es nicht zu viel verlangt sein, sich die Nummer der Mutter im Telefonbuch mit abzuspeichern. Und da es sich anscheinend um ein Mehrgenerationenhaus handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass immer jemand zu Hause ist. Es ist in diesem Fall doch offensichtlich, dass der VM sich absichtlich quer stellt, weil er durch den zu Unrecht zurück gehaltenen Schlüssel ertappt wurde.

    Einzige Ausnahme: 112.

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