Wer ist zuständig? Türen/Boden

  • Hallo!

    Ich bin zum 1.9. in eine 3-Zimmer Wohnung eingezogen. Diese haben wir von den Vormietern übernommen (ohne Makler).
    Bei der Besichtigung sind uns keine großen Mängel aufgefallen. Jedoch jetzt nach der offiziellen Schlüsselübergabe, wo wir das erste Mal die Wohnung sehen, fallen erhebliche Mängel (aus meiner Sicht auf). Bei der "Übernahme", wo normalerweise ein Protokoll geführt wird, haben wir nur die gröbsten Dinge eben mündlich festgehalten. D.h. das Übernahmeprotokoll im Mietvertrag ist noch nicht ausgefüllt. Nun zur eigentlichen Sache:

    Insgesamt gibt es 5 Türen. Diese sind mit einigen Kratzern versehen (besonders Eingangstür, Schlafzimmer türe -> vom Hund überall Kratzspuren unten an der Tür, sowie Wohnzimmertür teils abgeblättert und Risse.
    Ich ginge zuerst davon aus, dass der Mieter dieses Ersetzen muss (wofür hat er denn die Kaution der Vormieter gehabt? Diese hatten nämlich den Hund). Er wollte dies aber voerst nicht. Wir sind letztendlich an einem Punkt angelangt, wo wir die Kosten theoretisch teilen sollen: jeweils ~200€ für insgesamt 5 Türen.
    Frage: Ist das erstmal so rechtens? Ab wann MUSS der Vermieter die Türen erneuern?

    Zweite Sache. Der Laminat ist schon etwas "gebraucht". Er weißt hier und dort ein paar Gebrauchsspuren auf sowie Macken/kleine Lücken. Nun gut - dies sind Gebrauchsspuren. Im Eingangsbereich der Wohnung gibt es allerdings eine kleine Stelle, wo man quasi in den Laminat hineinsackt. Dort ist offensichtlich ein Loch unter dem Laminat. Wenn man auf diese Stelle tritt, dellt sich das Laminat dort ein und es sind kleine Risse dort erkennbar.
    Heute war er mit einem Handwerker da (wohl ein Bekannter von ihm - siehe gleich), dieser sagte zuerst, man müsse den Laminat an der Stelle herausnehmen, den Boden auffülen (mit irgendetwas..) und neu verlegen (sind vielleicht 4 m²).
    Der Vermieter schlug vor, ein Loch in das Laminat zu bohren, es auszufüllen und dann durch ein Stück holz o.Ä. wieder zu schließen. Ich Frage mich hier, ob das nicht ein Scherz gewesen sein soll. Aber anscheinend wollen die das so erledigen.
    Wieder die Frage: Kann ich den Vermieter dazu bringen, den Boden dort komplett zu ersetzen an der Stelle? Oder ist diese "Notlösung" rechtens?

    Zwar etwas viel geschrieben, aber hoffe es ist so verständlich.
    Vielen Dank für die Hilfe.

  • In der Regel werden Mängel an der Mietsache vor Unterschrift und Einzug in die Wohnung festgestellt und entweder in einem Protokoll vermerkt, wer was bis wann zu erledigen hat. Oder man lässt die Finger von solch einer verkratzten Wohnung. Klartext: Ihr habt die Wohnung angemietet, wie zuvor besichtigt. Wenn euch die Mängel nicht ins Auge gefallen sind, müsst ihr damit leben.

    Der Vermieter kann sich darauf berufen, wie besichtigt so gemietet. Darum ist die Frage, was rechtens ist, falsch gestellt. Ihr habt die A* karte gezogen und müsst sehen, wie ihr damit fertig werdet.

  • Dieses Übernahmeprotokoll existiert ja "noch" nicht. Der Vermieter sagte mir, ich solle sogar alles einfach aufschreiben und er Unterschreibt das. D.h., wenn ich die Dinge dort reinschreibe (gerade mit den Türen u. der Boden, davon hat er ja auch eine Kenntnis), dann ist doch alles in Ordnung. Und dann käme ich zurück zu der Situation oben.

  • Dieses Übernahmeprotokoll existiert ja "noch" nicht. Der Vermieter sagte mir, ich solle sogar alles einfach aufschreiben und er Unterschreibt das. D.h., wenn ich die Dinge dort reinschreibe (gerade mit den Türen u. der Boden, davon hat er ja auch eine Kenntnis), dann ist doch alles in Ordnung.


    Dann mach' das doch! Und auch dabei schreiben, wer welche Beanstandung auf wessen Kosten innerhalb welcher Zeit erledigt.

  • hallo huebym
    der VM muss für die Türen und Laminat aufkommen, wenn er der Meinung ist, dass diese erneuert werden müssen. Wenn du in der situation des "Auszuges" wärst und es ginge um die Kaution dann wärst Du froh, wenn der VM die "Notlösung" vorschlagen würde, weil du wahrscheinlich nicht bereit wärst für den kompletten Boden aufzukommen.....sorry aber wenn die Mängel an den Türen sooo erheblich sind, dann verstehe ich nicht, dass die nicht bei der Besichtigung aufgefallen sind, dann hättest Du vor Unterschrift des MV mit dem Vermieter "verhandeln" können und DAS dann schriftlich festhalten können

  • hallo huebym
    der VM muss für die Türen und Laminat aufkommen, wenn er der Meinung ist, dass diese erneuert werden müssen. Wenn du in der situation des "Auszuges" wärst und es ginge um die Kaution dann wärst Du froh, wenn der VM die "Notlösung" vorschlagen würde, weil du wahrscheinlich nicht bereit wärst für den kompletten Boden aufzukommen.....sorry aber wenn die Mängel an den Türen sooo erheblich sind, dann verstehe ich nicht, dass die nicht bei der Besichtigung aufgefallen sind, dann hättest Du vor Unterschrift des MV mit dem Vermieter "verhandeln" können und DAS dann schriftlich festhalten können


    Ich sehe das genauso. Anstatt froh zu sein, dass man die Wohnung ohne Makler durch Beziehungen erhält und wahrscheinlich noch für die gleiche Miete wird erst einmal der Mietvertrag abgeschlossen und dann mit den Mängeln angefangen. Wenn man nicht vertraglich vereinbart, dass die Wohnung in jedweder Form renoviert wird, dann hat man eben Pech gehabt. Aber wenn man das vertraglich festhalten will, dann kann es natürlich sein, dass der Vermieter hellhörig wird und sich denkt, er nimmt lieber jemanden, der mit der aktuellen Situation einverstanden ist.

    Der Vermieter ist in keiner Weise verpflichtet, zerkratzte Türen auszuwechseln oder ein Loch im Laminat zu verschließen. Es gibt klare Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um den Vermieter zu Reparaturen zu verpflichten. Theoretisch muss der Vermieter auch das Loch nicht "stopfen" und erst recht keinen neuen Boden verlegen.


    Macht doch dem Vermieter das Angebot, er könne mehr Miete von euch bekommen wenn er im Gegenzug das Laminat neu verlegt. Das wäre eine faire Lösung. Und wenn die Wohnung dann doch zu viele Dinge aufzeigt, die einem nicht gefallen, dann hat man ja die Möglichkeit, jederzeit wieder zu kündigen und sich eine Wohnung zu suchen, die eher den eigenen Vorstellungen entspricht.

  • Hallo ich melde mich nochmal zu Wort.
    Die Sache mit dem Boden und den Türen ist "geregelt".
    Seit dem 1. Miettag von uns ist ein Maler drin um die Fenster neu zulackieren von außen.
    Dabei hat der "gelernte" Maler die Gummiisolierung der Fenster im Wohnzimmer mit überstrichen. Heute hat es dann das erste mal feste geregnet. Während dessen bin ich gerade zur Wohnung gefahren. Als ich ankam war mittem im Wohnzimer auf dem Fußboden eine riesen große Wasserfütze. Das Wasser ist durch die schlechte Isolierung durch die Fenster gedrungen und hat sich dann im Wohnzimmer verteilt. Dort liegt überall Laminat, d.h. wenn ich 1-2 Tage später gekommen wäre, wäre der auch hin gewiesen.
    Hier mal ein Bild des Bodens:

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    Ich habe dann mit dem Vermieter gesprochen und ihm alles gezeigt. Er meinte das sei ganz normal, das sind alte Fenster und die Isolierung funktioniere doch noch. Nunja. Ich habe versucht ihm das klar zu machen, dass sonne überlackierte Gummiisolierung ja niemals halten kann. Alles egal meint er das kommt halt vor "wenns feste Stürmt" und redet sich immer nur raus. Wir sagten dann, wir möchte solange jetzt (es ist der 6. und wir sind seit dem 2. am Arbeiten um die Wohnung in Stand zu bringen, sowie der Maler war ja auch die ganze Zeit drin) die Miete zurückerstattet haben, weil die Wohnung ja immer noch nicht vollständig in Ordnung sei sowie nicht bezugsfertig - oder wenigstens eine Minderung. Aber dies lehnte er vollkommen ab und meinte man könne doch schon einziehen. !!!!

    Ich habe ihn gefragt, was passiert wäre, wenn es erst in zwei Wochen aufgefallen wäre, dass die Fenster undicht sind. Und unsere "teure" Couch dort gestanden hätte. "Ja nun, das Wasser wäre ja darunter gelaufen.. sowas passiert ja halt.."

    Ganz ehrlich. Dieser Vermieter redet sich aus !allem! raus und ist zu nix bereit. Alles wird Fuschteschnisch ausgebessert.
    Wir möchten uns jetzt an den Mieterschutzbund wenden und hoffen das die was Regeln. Ist das Eurer Meinung nach überhaupt in Ordnung mit dem Fenster? Bei jedem kleinsten Regen steht das Wohnzimmer unter Wasser - völlig normal.

    Wenns so weitergeht würden wir sogar schon so schnell wie möglich wieder dort raus. Gibt es Möglichkeiten den Mietvertrag aus den o.G. Gründen nichtig zu machen und die Miete & Kaution zurück zu verlangen? Es ist ja nunmal unmöglich dort aktuell zu Wohnen und der Vermieter würde es am liebsten so lassen mit dem Fenster.

  • Hallo huebym,

    Euer VM ist eben so, wie er ist, und er wird sich wohl nicht ändern. Ich würde zum nächstmöglichen Termin kündigen, falls er nicht augenblicklich die Mietsache i.O. bringt. Ein Hinweis auf § 535 BGB. könnte evtl. noch hilfreich sein.

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