Beiträge von huebym

    Okay, dann habe ich jetzt drei Möglichkeiten, um die Heizkosten zu berechnen. Aber keine Gründe, welche ich wann nehmen muss :).

    Die Gradtagszahlengeschichte sieht mir so aus, als wenn sie nur bei Mieterwechsel stattfindet. Da wir aber in den genau letzten 4 Monaten eingezogen sind, haben wir gesagt, wie teilen die Kosten für 2013 genau auf (Kosten / 2). Dann haben wir pauschal die letzten 4 Monate und die ehemaligen Mieter die ersten 4 Monate. Ich glaube da würde man nach Gradtagszahlen nur auf Kleinbeträge kommen.

    Dein Anteil der Grundkosten wenn man die Gradtage nach VDI 2067 berücksichtigt. (Sep-Dez = 370Gradtage)
    370 / 1000 x 70m² = 25,09

    Was genau sind die 1000 ? und wie kommst du auf 370 Gradtage (Sep-Dez für 4 Monate)?
    Was ich auch nicht verstehe: in der Rechnung 370 (tage) * 70m² / 1000(tage?) teilst du einfach meine Wohnfläche auf einen Zeitraum auf?

    Bezüglich Warmwasser: ich kann nur für meine Partei sprechen, wir haben einen Durchlauferhitzer über Strom. Vermutlich ist das beim Rest genauso (vermutlich).

    PS: Gibt es Wärmemengenzähler? => https://www.google.de/search?tbm=isc...95.VQJSADTsvD8 Ja, dort wurden eben die Werte wie "4090 KWh" für meine Partei abgelesen (Differenz Dez 2012-2013)

    Frage : Wie soll der VM denn was ablesen wenn keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind ? Gibts nicht ! Siehe Punkt oben.

    Und nochmal die Rechnung die der Vermieter vorgenommen hat (auf Wunsch von Azze, das was hier steht ist exakt das was auf seinem "Abrechnugszettel steht"):

    Gesamtheizkosten = 8000€

    Gebäudeteil 1 mit 400m² Fläche
    Anteilige Heizkosten Gebäudeteil 1 = 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
    Gebäudeteil 2 mit 300m² Fläche:
    Anteilige Heizkosten Gebäudeteil 2 = 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€

    Auf der Grundlage der anteiligen Heizkosten der Gebäudeteile nach Fläche lässt er nun die jeweiligen Verbräuche einfließen:

    Das heißt für meinen Gebäudeteil (Gebäudeteil 2):
    Gesamtverbrauch (Summe des Verbrauchs 2013 aller Parteien): 21800 KWh
    Mein Verbrauch: 4090 KWh -> 4090 KWh * 3428€ / 21800 KWh = 643.14€ für das Jahr 2013
    Restliche Parteien: 17710KWh

    Genauer kann ich es leider nicht beschreiben, da das alle Informationen sind ;). Das Problem dabei habe ich oben beschrieben.

    Hallo!

    Ich befinde mich derzeit im "Streit" bezüglich einer Nebenkostenabrechnung - genauer dem Posten Heizkosten.
    Es handelt sich um eine Abrechnung für den Zeitraum 1.9.13-Ende 2013 (4-Heizmonate; 1.9. = frisch eingezogen).
    Aus der NBK-Abrechnung ergibt sich, dass ich alleine für die 4-Monate aufgrund der Heizkosten 50€/Monat nachzahlen muss. Aufgrund dessen, wollte ich Einsicht in die Unterlagen und bekam dies auch. Hier ergeben sich (meiner Meinung nach) Rechenfehler.

    Erstmal die Situation (zahlen leicht gerundet! Rechnungen und Endergebnisse sind hieran angepasst).

    Meine Wohnung: 70m², Verbrauch abgelesen am Zähler (für das ganze Jahr 2013): 4090 (KWh)

    Die Wohnung ist Teil eines Gebäudes, welches wiederrum in zwei Gebäudeteile aufgeteilt wird.
    Jeder Gebäudeteil beinhaltete mehrere Mietparteien: Gebäudeteil 1 enthält mehrere Gewerbeeinheiten, Gebäudeteil 2 enthält mehrere Gewerbeeinheiten und 2 Wohneinheiten.
    Gebäudeteil 1 ist 400m² groß, Gebäudeteil 2 300m²; Gesamtfläche 700m²
    Meine Wohnung befindet sich in Gebäudeteil 2.

    Die Heizkosten belaufen sich auf 8000€ (für beide Gebäudeteile).

    Nun folgt die Rechnung des Vermieters:
    1. Aufteilung der Heizkosten auf die Gebäudeteile:
    Gebäudeteil 1: 8000€ * 400m² / 700m² = 4571€
    Gebäudeteil 2: 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€

    2. Aufteilung der in 1) errechneten "Teilverbrauchskosten" auf die jeweiligen Verbräuche der Parteien
    In unserem Gebäudeteil 2 sind 3 Parteien
    Partei 1(ich): 70m² mit einem Verbrauch von 4090 KWh
    Restliche Parteien: 230m² mit einem Verbrauch von 17710KWh
    Gesamtverbrauch Gebäudeteil 2: 21800KWh

    Wodurch berechnet wird: 4090 KWh * 3428€ / 21800 KWh = 643.14€
    Bzw. wird es hier geteilt: die alten Mieter zahlen 4 Monate Heizen und wir ebenfalls= 321.57€

    Mein Problem an dieser Rechnung:
    Die Kosten, die er als Grundlage für die 2. Rechnung nimmt, sind nicht die richtigen Kosten. Er nimmt an, dass die anteilige Fläche der Gebäudeteile äquivalent zu dem Anteil der Verbrauchskosten ist. D.h. ein Gebäudeteil mit 40% Flächenanteil, muss 40% der Verbrauchskosten zahlen. Egal wieviel die einzelnen Parteien des Gebäudeteils tatsächlich (zusammen) verbraucht haben!
    Zudem erfolgt keine wirkliche Aufteilung (Heizkostenverordnung: z.B. 70% Verbrauch / 30% Fläche).

    Wie ich es kenne und auch mehrfach nun gelesen habe erfolgt die Aufteilung, wenn sie nach Heizkostenverordnung durchgeführt wird wie folgt (unabhängig von Gebäudeteilen).
    (bei 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch)
    Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / "unbekannter Gesamtverbrauch, da nirgendwo angegeben in meinen Abrechnungen")
    Ich vermute den Gesamtverbrauch aufgrund der befüllten Heizöl-Menge auf 109.000 KWh (mit Umrechnugsfaktor 10.6KWh/Liter Heizöl)
    Kosten = (30% * 70m² * 8000€ / 700m²) + (70% * 4090KWh * 8000€ / 109000) = 450€ bzw. für unseren Anteil: 225€

    Somit ergibt sich ein Rechenfehler im Jahr von 418€ (!).
    Stellt man die anteiligen Verbrauchskosten aus seiner Rechnung den "echten"-anteiligen Verbrauchskosten gegenüber:
    (Verbrauchskosten nach Fläche der Gebäudeteile aufgeteilt) 8000€ * 300m² / 700m² = 3428€
    (Verbrauchskosten nach Verbrauch der Gebäudeteile aufgeteilt) 21800 KWh * 8000€ / 109.000 KWh = 1600€; also quasi die Hälfte.

    Nun ist die Frage: Welche Rechnung ist Richtig? / "Richtiger"? Ist seine Berechnung überhaupt zulässig? (In meinen Augen ist sowohl ein Denkfehler drin als auch ein rechtlicher Fehler -> keine 'richtige' Anwendung der Heizkostenverordnung). Und ist es überhaupt zulässig "nach Gebäudeteilen" aufzuspalten? Auch unter Berücksichtigung, dass Gewerbe einen Großteil des Gebäudes ausmacht.

    Ich hoffe hier hilft mir jemand bei den Rechnungen weiter. Viele Wege führen zum Ergebnis, nur was ist wirklich korrekt?

    Hallo ich melde mich nochmal zu Wort.
    Die Sache mit dem Boden und den Türen ist "geregelt".
    Seit dem 1. Miettag von uns ist ein Maler drin um die Fenster neu zulackieren von außen.
    Dabei hat der "gelernte" Maler die Gummiisolierung der Fenster im Wohnzimmer mit überstrichen. Heute hat es dann das erste mal feste geregnet. Während dessen bin ich gerade zur Wohnung gefahren. Als ich ankam war mittem im Wohnzimer auf dem Fußboden eine riesen große Wasserfütze. Das Wasser ist durch die schlechte Isolierung durch die Fenster gedrungen und hat sich dann im Wohnzimmer verteilt. Dort liegt überall Laminat, d.h. wenn ich 1-2 Tage später gekommen wäre, wäre der auch hin gewiesen.
    Hier mal ein Bild des Bodens:

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    Ich habe dann mit dem Vermieter gesprochen und ihm alles gezeigt. Er meinte das sei ganz normal, das sind alte Fenster und die Isolierung funktioniere doch noch. Nunja. Ich habe versucht ihm das klar zu machen, dass sonne überlackierte Gummiisolierung ja niemals halten kann. Alles egal meint er das kommt halt vor "wenns feste Stürmt" und redet sich immer nur raus. Wir sagten dann, wir möchte solange jetzt (es ist der 6. und wir sind seit dem 2. am Arbeiten um die Wohnung in Stand zu bringen, sowie der Maler war ja auch die ganze Zeit drin) die Miete zurückerstattet haben, weil die Wohnung ja immer noch nicht vollständig in Ordnung sei sowie nicht bezugsfertig - oder wenigstens eine Minderung. Aber dies lehnte er vollkommen ab und meinte man könne doch schon einziehen. !!!!

    Ich habe ihn gefragt, was passiert wäre, wenn es erst in zwei Wochen aufgefallen wäre, dass die Fenster undicht sind. Und unsere "teure" Couch dort gestanden hätte. "Ja nun, das Wasser wäre ja darunter gelaufen.. sowas passiert ja halt.."

    Ganz ehrlich. Dieser Vermieter redet sich aus !allem! raus und ist zu nix bereit. Alles wird Fuschteschnisch ausgebessert.
    Wir möchten uns jetzt an den Mieterschutzbund wenden und hoffen das die was Regeln. Ist das Eurer Meinung nach überhaupt in Ordnung mit dem Fenster? Bei jedem kleinsten Regen steht das Wohnzimmer unter Wasser - völlig normal.

    Wenns so weitergeht würden wir sogar schon so schnell wie möglich wieder dort raus. Gibt es Möglichkeiten den Mietvertrag aus den o.G. Gründen nichtig zu machen und die Miete & Kaution zurück zu verlangen? Es ist ja nunmal unmöglich dort aktuell zu Wohnen und der Vermieter würde es am liebsten so lassen mit dem Fenster.

    Dieses Übernahmeprotokoll existiert ja "noch" nicht. Der Vermieter sagte mir, ich solle sogar alles einfach aufschreiben und er Unterschreibt das. D.h., wenn ich die Dinge dort reinschreibe (gerade mit den Türen u. der Boden, davon hat er ja auch eine Kenntnis), dann ist doch alles in Ordnung. Und dann käme ich zurück zu der Situation oben.

    Hallo!

    Ich bin zum 1.9. in eine 3-Zimmer Wohnung eingezogen. Diese haben wir von den Vormietern übernommen (ohne Makler).
    Bei der Besichtigung sind uns keine großen Mängel aufgefallen. Jedoch jetzt nach der offiziellen Schlüsselübergabe, wo wir das erste Mal die Wohnung sehen, fallen erhebliche Mängel (aus meiner Sicht auf). Bei der "Übernahme", wo normalerweise ein Protokoll geführt wird, haben wir nur die gröbsten Dinge eben mündlich festgehalten. D.h. das Übernahmeprotokoll im Mietvertrag ist noch nicht ausgefüllt. Nun zur eigentlichen Sache:

    Insgesamt gibt es 5 Türen. Diese sind mit einigen Kratzern versehen (besonders Eingangstür, Schlafzimmer türe -> vom Hund überall Kratzspuren unten an der Tür, sowie Wohnzimmertür teils abgeblättert und Risse.
    Ich ginge zuerst davon aus, dass der Mieter dieses Ersetzen muss (wofür hat er denn die Kaution der Vormieter gehabt? Diese hatten nämlich den Hund). Er wollte dies aber voerst nicht. Wir sind letztendlich an einem Punkt angelangt, wo wir die Kosten theoretisch teilen sollen: jeweils ~200€ für insgesamt 5 Türen.
    Frage: Ist das erstmal so rechtens? Ab wann MUSS der Vermieter die Türen erneuern?

    Zweite Sache. Der Laminat ist schon etwas "gebraucht". Er weißt hier und dort ein paar Gebrauchsspuren auf sowie Macken/kleine Lücken. Nun gut - dies sind Gebrauchsspuren. Im Eingangsbereich der Wohnung gibt es allerdings eine kleine Stelle, wo man quasi in den Laminat hineinsackt. Dort ist offensichtlich ein Loch unter dem Laminat. Wenn man auf diese Stelle tritt, dellt sich das Laminat dort ein und es sind kleine Risse dort erkennbar.
    Heute war er mit einem Handwerker da (wohl ein Bekannter von ihm - siehe gleich), dieser sagte zuerst, man müsse den Laminat an der Stelle herausnehmen, den Boden auffülen (mit irgendetwas..) und neu verlegen (sind vielleicht 4 m²).
    Der Vermieter schlug vor, ein Loch in das Laminat zu bohren, es auszufüllen und dann durch ein Stück holz o.Ä. wieder zu schließen. Ich Frage mich hier, ob das nicht ein Scherz gewesen sein soll. Aber anscheinend wollen die das so erledigen.
    Wieder die Frage: Kann ich den Vermieter dazu bringen, den Boden dort komplett zu ersetzen an der Stelle? Oder ist diese "Notlösung" rechtens?

    Zwar etwas viel geschrieben, aber hoffe es ist so verständlich.
    Vielen Dank für die Hilfe.

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