Verteilung Nebenkosten Wohngemeinschft mit unterschiedlicher Zimmergröße

  • Hallo zusammen,

    teile ich die Nebenkosten einer Wohngemeinschaft (je 2 Hauptmieter) pro Kopf, also 50 : 50 auf oder beziehe ich mich auf das Verhältnis, wie auch die Kaltmiete verteilt wurde (im Mietvertrag gibt es hierzu keine Regelung)?

    Hat hierzu jemand Erfahrung und gibt es irgendeine Rechtsquelle auf die ich mich beziehen kann?

    Vilene Dank schon einmal....

  • Danke....
    Heizung ist klar, das funktioniert auch optimal.
    Aber der Rest der Kosten, muss ich es zwingend (wenn nichts dergleichen im Mietvertrag vermerkt ist) auf das eigentliche Verhältnis der Kaltmiete (in meinem Fall 45 : 55) aufteilen oder "gerechtermaßen" pro Kopf? Und gibt es hierzu irgendeine Rechtsquelle oder Rechtssprechung, die sich mit Wohngemeinschaften auseinander setzt?

  • der Rest der Kosten, muss ich es zwingend (wenn nichts dergleichen im Mietvertrag vermerkt ist) auf das eigentliche Verhältnis der Kaltmiete (in meinem Fall 45 : 55) aufteilen oder "gerechtermaßen" pro Kopf?


    Nein, sondern pro Nutzer.

  • "im Mietvertrag gibt es hierzu keine Regelung"

    dann kann auch nichts umgelegt werden. Wenn jedoch die Umlage vereinbart wurde, nur eben kein Verteilschlüssel festgelegt wurde, so ist nach Wohnfläche abzurechnen. Außer bei den Heizkosten.

  • Zitat

    "im Mietvertrag gibt es hierzu keine Regelung"

    dann kann auch nichts umgelegt werden. Wenn jedoch die Umlage vereinbart wurde, nur eben kein Verteilschlüssel festgelegt wurde, so ist nach Wohnfläche abzurechnen. Außer bei den Heizkosten.

    Sorry, aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Ich gehe bei dem Eingangspost davon aus, dass der Fragesteller sowie eine weitere Person beide Hauptmieter einer Wohnung sind. Und bei dieser Konstellation ist mir nicht bekannt, dass bei der Aufteilung der Betriebskosten unter diesen beiden Parteien nach der Wohnfläche erfolgen muss. Vielmehr ist es eine Vereinbarungssache zwischen den beiden Beteiligten. Und da wäre auch eine Aufteilung nach Personen oder anderen denkbaren Schlüsseln möglich.

  • Sorry, aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Ich gehe bei dem Eingangspost davon aus, dass der Fragesteller sowie eine weitere Person beide Hauptmieter einer Wohnung sind. Und bei dieser Konstellation ist mir nicht bekannt, dass bei der Aufteilung der Betriebskosten unter diesen beiden Parteien nach der Wohnfläche erfolgen muss. Vielmehr ist es eine Vereinbarungssache zwischen den beiden Beteiligten. Und da wäre auch eine Aufteilung nach Personen oder anderen denkbaren Schlüsseln möglich.


    Ja, der Meinung bin auch ich. Man kann machen was man will. Kann auch einer alles zahlen. Und da die beiden zu zweit sind und wahrscheinlich ähnlich viel verbrauchen. Wenn man genau sein will, dann zahlt man für Grundsteuer, Versicherung, Straßenreinigung 45:55 und den Rest 50:50. Ich wüsste nicht, warum man für z. B Wasser, Müllabfuhr oder Allgemeinstrom nicht einfach die Kosten teilen sollte. Bei dieser geringen Abweichung (55:45) muss man kein Fass aufmachen.

    Allerdings hat "Gruwo" vollkommen recht.

  • sorry, mein Fehler. Ich hatte irgendwie die Abbrechnung mit dem Vermieter im Kopf.

    Aber ihr habt natürlich Recht. Wie die beiden gemeinsamen Mieter das untereinander, intern regeln, ist natürlich deren Sache.

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