Danke....
Heizung ist klar, das funktioniert auch optimal.
Aber der Rest der Kosten, muss ich es zwingend (wenn nichts dergleichen im Mietvertrag vermerkt ist) auf das eigentliche Verhältnis der Kaltmiete (in meinem Fall 45 : 55) aufteilen oder "gerechtermaßen" pro Kopf? Und gibt es hierzu irgendeine Rechtsquelle oder Rechtssprechung, die sich mit Wohngemeinschaften auseinander setzt?
Beiträge von ante001
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