Hallo zusammen,
teile ich die Nebenkosten einer Wohngemeinschaft (je 2 Hauptmieter) pro Kopf, also 50 : 50 auf oder beziehe ich mich auf das Verhältnis, wie auch die Kaltmiete verteilt wurde (im Mietvertrag gibt es hierzu keine Regelung)?
Hat hierzu jemand Erfahrung und gibt es irgendeine Rechtsquelle auf die ich mich beziehen kann?
Vilene Dank schon einmal....