Hallo zusammen,
wir, eine kleine Wg, bestehen aus vier Personen, stehen vor dem eventuellen Problem, dass unsere vor kurzem vom Mieter verkaufte Wohnung vom neuen Eigentümer als Eigengebrauch genutzt werden wird.
In unserem Mietvertrag habe ich jedoch wörtlich folgende Klausel finden können:
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2012 und läuft bis zum 15.09.2015, danach verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit."
Die Frage welche sich uns nun stellt ist, was es genau mit dieser Klausel auf sich hat, also ob der neue Eigentümer überhaupt die Möglichkeit auf Anspruch der Wohnung zwecks Eigenbedarf vor dem 15.09.2015 hat oder ob wir gar verpflichtet sind bis zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung wohnen zu müssen?
Kurz gesagt, wann hat der neue Eigentümer frühestens das Recht uns 'rauszuschmeißen'?