Inwiefern ungültig? Welches Merkmal müsste demnach enthalten sein?
Falls es hilft, hier der komplette Auszug aus dem Mietvertrag zum Thema Mietzeit:
§2 Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2012 und läuft bis zum 15.09.2015, danach verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
2. Der Mieter hat eine Kündigungsfrist beträgt von 3 Monaten (ja, so steht es wirklich da^^). Im übrigen wird auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen.
3. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3.Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568BGB findet keine Anwendung.