Beiträge von billy_bronx

    Inwiefern ungültig? Welches Merkmal müsste demnach enthalten sein?

    Falls es hilft, hier der komplette Auszug aus dem Mietvertrag zum Thema Mietzeit:
    §2 Mietzeit
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2012 und läuft bis zum 15.09.2015, danach verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.
    2. Der Mieter hat eine Kündigungsfrist beträgt von 3 Monaten (ja, so steht es wirklich da^^). Im übrigen wird auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen.
    3. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3.Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
    4. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568BGB findet keine Anwendung.

    Hallo zusammen,

    wir, eine kleine Wg, bestehen aus vier Personen, stehen vor dem eventuellen Problem, dass unsere vor kurzem vom Mieter verkaufte Wohnung vom neuen Eigentümer als Eigengebrauch genutzt werden wird.
    In unserem Mietvertrag habe ich jedoch wörtlich folgende Klausel finden können:
    "Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2012 und läuft bis zum 15.09.2015, danach verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit."
    Die Frage welche sich uns nun stellt ist, was es genau mit dieser Klausel auf sich hat, also ob der neue Eigentümer überhaupt die Möglichkeit auf Anspruch der Wohnung zwecks Eigenbedarf vor dem 15.09.2015 hat oder ob wir gar verpflichtet sind bis zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung wohnen zu müssen?
    Kurz gesagt, wann hat der neue Eigentümer frühestens das Recht uns 'rauszuschmeißen'?

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