Mietminderung wegen Hagelschaden?

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage:

    Vor über 3 Wochen hatten wir hier mit Tennisballgroßen Hagelkörnern zu kämpfen, es gibt massig Schäden überall. So auch bei uns. Das Dach hat einiges abbekommen, etliche Dachziegel gingen zu Bruch. Über meinem Bett im Schlafzimmer gehen Lehmbalken an der Decke entlang, über denen wurde eine komplette Reihe Dachziegel vom Dach gefegt. Der Lehm lag schlammig in meinem Bett, die Tapete hängt in Fetzen von der Decke. Durch den anschließenden starken Regen wurde mein Bett "überflutet", ich kann alles vernichten : Matraze,Bettdecke,Kissen. Seitdem kann ich auf jeden Fall mein Bett nicht mehr nutzen, da sich auch an dem Schaden bis jetzt nichts getan hat. Die Tapete hängt weiterhin da rum, die Balken bröckeln noch immer stückchenweise ab und landen auf meinem Bett. Ich schlafe nun seit diesem Tag in der Stube auf einer schmalen Couch, was meinem eh schon kaputten Rücken nicht gerade gut tut.
    Lange Rede, kurzer Sinn...ich kann also seit fast 4 Wochen mein Schlafzimmer nicht nutzen(wird sich ja noch weiter hinziehen, am Donnerstag soll nun endlich ein Trockenbauer hier anrücken...wann ich das Zimmer dann endlich wieder nutzen kann steht noch in den Sternen) . Kann ich die Miete kürzen und wenn ja, um wieviel % könnte ich sie kürzen? Ich zahle die Miete immer am 15.des Monats, dieser ist nun schon um und ich will nun gerne etwas bezahlen, bin aber ehrlich gesagt nicht bereit die komplette Miete zu zahlen. Nur bin ich mir eben unsicher wieviel ich da kürzen kann.

    Wenn mir da jemand einen Tipp geben kann wäre das sehr nett.
    Ich danke schon mal im Voraus.

    LG hk.wob63

  • Was sagt der Vermieter zu diesen Schäden, hat er eine entsprechende Versicherung gegen diese Schäden abgeschlossen? Diese Versicherung sollte dann auch eine mögliche Mietminderung übernehmen.

  • Mein Vermieter hat eine Gebäudeversicherung,mehr weiß ich leider nicht. Er sagte auch das die Versicherung meinte mir würde pro Tag den ich mein SZ nicht nutzen kann eine gewisse Summe zustehen. Aber wieviel und ob und wann ich die von meinem Vermieter mal bekomme steht alles in den Sternen. Angeblich weiß er auch nichts Genaues....doch darauf gebe ich nichts mehr, denn der lässt sich auch so schon immer irgendwas einfallen um hier bloß nichts machen zu müssen.
    Meine Frage ist ja nun ob ich die Miete mindern darf und wenn ja in welcher Höhe, also um wieviel Prozent?

  • Zitat

    also um wieviel Prozent?


    Bitte mithilfe von Google und dem Suchwort Mietminderungstabelle selbst auf die Suche gehen. Da es für Mietminderungen keine festen Prozentsätze gibt, sondern nur Entscheidungen von Amtsgerichten, müssterst du solche Urteile suchen.

  • Ja Fotos hatte ich sofort gemacht.... und einer von der Versicherung war damals auch schon da und hat sich das angesehen und auch nochmal Fotos gemacht.

    Mietminderungstabellen habe ich schon einige angesehen, aber irgendwie leider nichts gefunden was auf meine Situation zutrifft. Naja, danke trotzdem für eure Antworten.

    LG

  • Hallo,

    ich habe ein ähnlich gelagertes Problem. Durch den Hagelschauer wurde mein einziges Dachfenster in meinem WG-Zimmer eingeschlagen und ist bis jetzt mit mehreren Lagen Plastikfolie abgedeckt, wodurch ich nicht mehr lüften kann. Da der Vermieter bis jetzt nicht gesagt hat, wann dieses und andere kaputte Fenster (Küche und anderes WG-Zimmer) ersetzt werden, hat mir eine Anwältin in einer Rechtsberatung zu einer Mietminderung von 30% geraten. Auf diversen Internetseiten bin ich auch auf unterschiedliche Prozentzahlen gestoßen, deswegen hat es mir geholfen mich von einer Anwältin beraten zu lassen! Man kann die Zahl auch als Verhandlungsbasis sehen, und zum anderen wird (wahrscheinlich) die Mietminderung von der Gebäudeversicherung übernommen, und hängt davon ab, ob du räumliche Ausweichmöglichkeiten hast. Schäden innerhalb des Hauses werden nach meinem Kenntnisstand von einer Hausratsversicherung übernommen (wenn man eine hat), aber ich bin keine Anwältin! Vielleicht konnte ich dir ja damit weiter helfen:)

  • Durch den Hagelschauer wurde mein einziges Dachfenster in meinem WG-Zimmer eingeschlagen und ist bis jetzt mit mehreren Lagen Plastikfolie abgedeckt, wodurch ich nicht mehr lüften kann. Da der Vermieter bis jetzt nicht gesagt hat, wann dieses und andere kaputte Fenster (Küche und anderes WG-Zimmer) ersetzt werden, hat mir eine Anwältin in einer Rechtsberatung zu einer Mietminderung von 30% geraten.


    Schliesse mich dieser Meinung an. Ich würde den VM schriftlich nachweislich auf § 535 BGB verweisen und auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben, um Schäden an der Gebäudesubstanz, Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!