Ich ignoriere sie einfach jetzt, schreiben Sie was Sie wollen aber ich muss mich nicht beleidigen lassen. Zum Glück gibt es auch nette Menschen hier.
Beiträge von Ossenkop
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Habe ich Sie angesprochen Mainschwimmer? Nein
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das ist noch mein Problem Rudolpho, muss die Mail finden. Wenn nicht?
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Was soll die unfreundliche Rückmeldung? Hab ich Sie angegriffen? Nein, also. Aber wie ich gerade lese, reagieren Sie in anderen Beiträgen nicht anders.
Mir ist klar das ich ihn Anschreibe und dem widerspreche, ich wollte lediglich Wissen ob er mit seiner Begründung eine handhabe auch bzgl. des Schlüsselverlustes. -
Was soll die unfreundliche Rückmeldung? Hab ich Sie angegriffen? nein, also
Mir ist klar das ich ihn Anschreibe und dem widerspreche, ich wollte lediglich Wissen ob er mit seiner Begründung eine handhabe auch bzgl. des Schlüsselverlustes. -
Hallo,
weiß immer noch nicht was ich jetzt machen soll
und welche Risiken bestehen.danke
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hat er eine Chance bzgl. des Mahnbescheides?
Also kann er nichts nachfordern?
Bzgl. der Versicherung habe ich nichts, da dies ja über unsere damalige bekannt lief, ich muss mal die Email suchen in der er bestätigte das die 300,-€ ok sind.hier nochmal die genaue Beschreibung:
Hallo,ich habe folgenden Sachverhalt:
Unser Vermieter hat uns mit der Nebenkostenabrechnung 2012 mitgeteilt das er in der Nebenkostenabrechnung 2011 die Wartungskosten für die Heiztherme in Höhe von 105,-€ vergessen hat und die jetzt mit den Wartungskosten 2012 abrechnet.
Ich habe die Nebenkosten 2012 abzgl. der Wartungskosten Heiztherme 2011 bezahlt, mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger (Überweisung unter Vorbehalt der nachträglichen Prüfung).
Ich hatte ihm dann geschrieben das wir die Wartungskosten 2011 nicht anerkennen, mit der Begründung das dieser Betrag am 31.12.2012 verfristet ist, lt. § 556 Abs. 3 BGB.
Es kam dann eine Email:
da Sie die Abrechnung 2011 auch sorgfälltig geprüft haben, ist davon auszugehen, dass Sie die nicht aufgeführten Wartungskosten für die Heiztherme was ja unschwer anhand der Abrechnung 2010 nachvollziehbar war bemerkt haben, zumal Sie ja auch den Arbeitszettel der Wartungsfirma unterschrieben haben . Warum Sie mich auf diesen Fehler nicht aufmerksam gemacht haben, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Ich werde deshalb jetzt meinen Rechtsanwalt bitten, sich der Sache anzunehmen. Von einer Verjährung gehe ich deshalb nicht aus und fordere Sie auf den Betrag zu zahlen.Darauf habe ich erstmal nicht reagiert.
es kam schließlich ein Schreiben von Ihm mit einer korrigierten Abrechnung, weil ich Ihn noch zusätzlich auf einen Rechenfehler aufmerksam gemacht habe und das er den Text Zahlung unter Vorbehalt auf dem Überweisungsträger nicht anerkennt.
Außerdem steht drin, das er die Ablehnung lt. §556 (3) nicht anerkennt, da die Abrechnung fristgerecht vorlag und er darin nur die Wartungskosten vergessen hatte die er jetzt nachberechnet und ich den Arbeitszettel der Firma ja damals unterschrieben habe.Er berechnet und außerdem auf einmal in diesen Schreiben eine Nachzahlung für einen Schlüsselverlust/ neuer Schließanlage.
Zur Schließanlage folgendes. Eine bekannte von uns hat während unseres Urlaubs unseren Schlüssel gehabt um Blumen unsere zu gießen. Sie hat diesen Schlüssel dummerweise verloren. Der Vermieter wollte damals die komplette Schließanlage des Mehrfamilienhauses austauschen lassen auf unsere Kosten. Es war eine sehr alte Anlae wo schon Schlüssel fehlten und es auch keinen wirklichen Schließplan mehr gab. Man hat sich letztendlich auf eine kleine Lösung geeinigt, deren Kosten sich auf 450,-€ beliefen. Die Versicherung unserer Bekannten wollte aber aufgrund der fehlenenden Unterlagen nur 300,-€ zahlen. Der Vermieter sagte, mit 300,-€ wäre es ok. Den Differenzbetrag will er uns jetzt schlißelich berechnen, weil wir die Kosten der Heiztherme nicht tragen wollen.Auch auf dieses Schreiben habe ich erstmal nicht reagiert, es gab eine Frist zur Zahlung.
Nun kam heute ein Einschreiben das wir diezahlung noch nicht geleistet haben mit einer erneuten Frist und Androhung eines Mahnbescheides mit Schufa Eintrag.Wir wohnen nicht mehr in dieser Wohnung und der Vermieter ist uns während der Mietzeit kein einziges mal entgegen gekommen, wir haben unsere Miete und alles immer pünktlich bezahlt und waren sehr gute Mieter.
Was sollte ich am besten jetzt tun?
Danke für Hilfe
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hat er eine Chance bzgl. des Mahnbescheides?
Also kann er nichts nachfordern?
Bzgl. der Versicherung habe ich nichts, da dies ja über unsere damalige bekannt lief, ich muss mal die Email suchen in der er bestätigte das die 300,-€ ok sind. -
Hallo,
zur Schließanlage folgendes. Eine bekannte von uns hat während unseres Urlaubs unseren Schlüssel gehabt um Blumen unsere zu gießen. Sie hat disen Schlüssel dummerweise verloren. Der Vermieter wollte damals die komplette Schließanlage des Mehrfamilienhauses austauschen lassen auf unsere Kosten. Es war eine sehr alte Anlae wo schon Schlüssel fehlten und es auch keinen wirklichen Schließplan mehr gab. Man hat sich letztendlich auf eine kleine Lösung geeinigt, deren Kosten sich auf 450,-€ beliefen. Die Versicherungunser bekannten wollte aber aufgrund der fehlenenden Unterlagen nur 300,-€ zahlen. Der Vermieter sagte, mit 300,-€ wäre es ok. Den Differenzbetrag will er uns jetzt schlißelich berechnen, weil wir die Kosten der Heiztherme nicht tragen wollen.
Gestern kam ein erneutes Anschreiben von ihm per Einschreiben.
In dem er schreibt, das die Kosten is zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geleistet wurden.
Vor diesem Hintergrund fordert er uns auf, die Schulden bis zum 25. zu zahlen. Sollten wir weiterhin nicht zahlen, will er einen Mahnbescheid erwirken deren Kosten inkl. Schufa Eintrag uns berechnet werden.1. Ist mein Hinweis auf § 556(3) nicht gültig (Wartungskosten)?
2. Kann er uns jetzt auf einmal den Differenzbetrag für die Schösser noch berechnen?Auf der Übeweisung der Nebenkosten hatte ich übrigens angegeben Zahlung unter Vorbehalt der nachträglichen prüfung.
Danke Euch
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hatte mich länger nicht gemeldet, da ich krank war.
Vermieter hat noch einen Brief nachträglich geschrieben.Inhaltlich:
Mein Hinweis auf § 556(3) ist nicht gültig, da mir die NK-Abrechnung fristgerecht vorlag. Das ich die Kosten der Wartung für die Heiztherme vergessen habe ändert nichts. Ihnen war bekannt das diese Kosten anfallen, da sie den Beleg nach der Wartung unterschrieben haben. Deshalb besteht die Forderung weiter.
Außerdem will er uns jetzt noch außerhalb der Betriebskosten für 2012 berechnen:
150,-€ für neue Schließanlage, Rechnung hat er beigefügt, damals sagte er aber das wir 300,-€ zahlen sollten und die Sache wäre ok.
Jetzt wo er sauer ist will er uns den vollen Rechnungsbetrag für neue Schlösser von 450,-€ berechnen. Rechnung hat er beigelegt.Was machen? Auf das Schreiben reagieren?
Danke
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Also warten?
Ja die Therme ist in der wohnung und bezieht sich auch nur auf diese -
Also warte ich erstmal was passiert?
Ich hab den Betrag gestern überwiesen, kann also das Verbrauchsmaterial nicht mehr raus nehmen.
Es war ein 8 Parteienhaus. Hausmeister war glaub ich auf 400,-€ Basis eingestellt. Frau hat Flur geputzt und er hat gekehrt, Winterdienst, Gartenpflege gemacht. Das dürfte ok sein -
und schon eine Rückmeldung mit Drohung an mich:
Sehr geehrter .....
da Sie die Abrechnung 2011 auch sorgfälltig geprüft haben, ist davon auszugehen, dass Sie die nicht aufgeführten Wartungskosten für die Heiztherme was ja unschwer anhand der Abrechnung 2010 nachvollziehbar war bemerkt haben, zumal Sie ja auch den Arbeitszettel der Wartungsfirma unterschrieben haben . Warum Sie gleichwohl mich auf diesen Fehler nicht aufmerksam gemacht haben, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Ich werde deshalb jetzt meinen Rechtsanwalt bitten sich der Sache anzunehmen. Von einer Verjährung gehe ich deshalb nicht aus und fordere Sie auf, diesen Betrag an mich zu zahlen.sollte ich darauf reagieren?
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Wenn ich ihn anschreibe, und dies schildere und die Überweisung schon tätige abzgl. dieser Kosten.
sollte ich in meinem Schreiben einen Passus einfügen, der mir eine evtl. Rückforderung offen hält? -
rechnerisich ist alles richtig auch wenn ich nicht für alles Belege habe
Er schreibt durch ein Versehen vergessen, durch Umstellung auf neues Abrechnungsprogramm -
Das hab ich auch schon gedacht, er hätte bis Ende 2012 die Kosten melden müssen oder? Auf welchen § kann ich mich beziehen.
hier mal die abrechnung, fällt euch noch was auf?
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Hallo Zusammen,
unser Vermieter hat uns die Nebenkostenabrechnung für 2012 geschickt.
In der Abrechnung 2011 hat er aufgrund eines Fehlers die Wartungskosten für die Heiztherme vergessen und diese nun in die Abrechnung für 2012 mit eingebracht.
Ist diese forderung nicht verjährt?Ich wohne nicht mehr dort, würde diese deshalb ungern bezahlen wenn sie verjährt ist da er auch nicht immer nett zu uns war.
Danke
Klaus
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