ZitatDoch, es kann an einen neuen Hauptmieter vermietet werden. Der Mietvertrag mit den Untermietern bleibt bestehen.
Bei einem Vermieterwechsel(und ein solcher liegt hier vor, auch bei einem Untermietverhältnis) übernimmt der neue Vermieter alle sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte der bestehenden Mietverträge.
Das klingt nach 566BGB. Allerdings geht es dabei um die Veräusserung. Meines Wissens nach wird man nur nach Eigentumsübergang automatisch neuer Vermieter, aber nicht weil man plötzlich Hauptmieter ist.
ZitatDas geschieht millionenfach in Deutschland. Ein ganz normaler Vorgang.
Ja, bei Eigentumsübergängen, aber nicht zwangsläufig bei Vermietung.