Ähm ja, aber sie HAT KEINEN Mietvertrag.... Und es gibt auch keine weiteren Unterlagen zu ihr. Ich hab die Wohnung am 1.8. mit Mietvertrag von der Vermieterin übernommen, sie wohnte dann da noch drin. Die beiden anderen Mieter sind ausgezogen. Sie hat weder einen Mietvertrag mit mir, noch mit der Vermieterin.
Beiträge von Dr Who
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Ahso, das ist nicht ausführlich genug.
Also das sind quasi die Nebenkosten, die an die Stadtwerke gehen, das sind feste Kosten, die immer gleich sind und die sie jeden Monat auch an den ehemaligen Hauptmieter gezahlt hat. Das gehört zu ihrer Miete dazu. Ich hab den genauen Betrag auch in die Abmahnung geschrieben. Warum sie die nun nicht zahlt, weiß ich nicht, in der Vergangenheit hat sie die zahlen müssen und ich bezahle das ja alles momentan auch schon, gehe quasi in Vorkasse, weil ich als Hauptmieter ja auch nicht anders kann. Sie darf ja nur da wohnen, weil sie das alles mitbezahlt.
Oder brauchst du irgendwelche anderen Details? -

So nun habe ich eine letzte (hoffe ich) dumme Frage an euch, denn ich will ja nun nichts falsch machen.
Also. Ich habe ja der Dame abgemahnt. In der Abmahnung steht als Grund die verspätete Mietzahlung sowie das Ausbleiben der Strom- und Gaskostenzahlung mit der angedrohten Folge der fristlosen Kündigung.Nun hat sie diesen Monat faszinierdender Weise pünktlich zum dritten überwiesen. Allerdings nur die reinen Mietkosten. Die Strom- und Gaskosten hat sie wieder nicht gezahlt. Die S&G Kosten vom letzten Monat fehlen auch noch immer.
Kann ich ihr deshalb nun auch fristlos kündigen oder reicht das alleinige Nicht zahlen der Strom - und Gaskosten trotz Abmahnung dafür nicht aus? -
Ok, vielen Dank, dann habe ich es ja endlich geschafft, die Kündigung zu überbringen!
Danke für eure schnelle Hilfe hier!
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Ok, vielen Dank!
Ich habe jetzt neben dem bereits vor ein paar Tagen versendeten Einschreiben, ein Einwurfeinschreiben abgegeben, dann nochmal beide Dokumente in einem Briefumschlag unter Zeugen und mit Fotos in ihren Briefkasten getan und dann nochmal beide Dokumente mit Fotos und Zeugen zu den Briefen vor ihr Zimmer gelegt.
Das sollte dann doch hoffentlich reichen oder ist die Kündigung dann immernoch nicht gültig, sofern sie nicht bis zum 4.9. hier auftaucht? -
Hallo!
Ich habe mal eine Frage, was mit einer Kündigung passiert, wenn die Kündigung per Einschreiben verschickt wurde (Beleg vorhanden), der Adressat aber so selten zu Hause ist, dass es ihn einfach nicht erreicht?
Ist die Kündigung trotzdem wirksam? Was ist mit den Fristen, da die Kündigung bis zu einem bestimmten Datum angekommen sein muss?
Was soll ich machen, damit die Kündigung trotzdem ankommt?? Ich habe meine Untermieterin, der ich kündigen will, selbst seit einer Woche nicht gesehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie absichtlich nicht hier ist und sich bei ihren Eltern quasi "versteckt", ich habe aber die Anschrift der Eltern nicht.
Es handelt sich um eine fristgerechte Kündigung zum 30.11. mit beiliegender Abmahnung und Androhung der fristlosen Kündigung.Vielen Dank für eure Hilfe!
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Ja hab ich mir schon gedacht, dass da doch irgendwo ein Haken ist. Ich überlege gerade, ob ich nicht mal zu nem Mieterverein gehen sollte... ? Denn Anwälte sind ja doch ganz schön teuer...
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Oder sollte ich, wie hier steht: Mietr
einen weiteren Monat warten und sie dann fristlos kündigen? -
Es freut mich, dass ihr das einigermaßen mit Humor nehmen könnt!

Ich habe noch immer kein Geld, weder für die Miete noch für Internet und Stadtwerke, von meiner Mitbewohnerin bekommen. Sie ist aber auch ständig unterwegs, sodass ich sie bisher nicht nach der Miete habe fragen können. Okay, es ist erst der 6.8., aber könnte ich ihr dann jetzt schon kündigen?
Viele Grüße,
Dr Who -
Seit dem 1.08.. Das heißt ich könnte sie zum 31.10. kündigen, habe ich das richtig verstanden?
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Ok, vielen Dank nochmal. Muss die Kündigung dann zum 1. des Monats erfolgen oder ginge das auch zum 15.?
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Achso. Also:
es gibt immer einen Hauptmieter. Der hat den Vertrag mit der Vermieterin und der muss ihr die Miete überweisen und wenn irgendwelche Dinge zu besprechen sind, dann findet das immer über den statt.
Der Hauptmieter kann sich dann selber Untermieter suchen. Der ehemalige Hauptmieter hat aber mit seinen Untermietern keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Der ehemalige Hauptmieter und ein weiterer Untermieter ziehen nun aus, die andere Untermieterin will bleiben.
Der Hauptmieter hat bei der Vermieterin gekündigt und ich habe einen Mietvertrag mit der Vermieterin abgeschlossen, wo nichts über Untermieter oder ähnliches drin steht.
Mit den drei Parteien meint also eigentlich nur, dass es sich hier um eine 4-Zimmer Wohnung handelt, bei der die Vermieterin maximal 3 Bewohner erlaubt. Wer neben dem Hauptmieter einzieht, muss der Hauptmieter aber allein entscheiden, damit will die Vermieterin absolut und ausdrücklich ncihts zu tun haben.
Und ich frage mich nun, ob ich die Untermieterin wirklich übernehmen muss. Kommt mir irgendwie alles merkwürdig vor. -
Also in meinem Mietvertrag steht nichts von Untermietern. Da steht nur, dass ich Mieter bin. Oder was genau aus dem Mietvertrag wolltest du wissen?
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Danke. Also sie hat ein unmöbliertes Zimmer für sich allein. Welche Kündigungsfrist muss ich denn da einhalten?
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Hallo,
ich habe zwar schon ein paar Themen durchgelesen, die dazu geschrieben wurden, aber so ganz weiß ich dennoch nicht, was in meinem Fall richtig ist.
Ich bin gerade in eine Wohnung gezogen mit insgesamt 3 Parteien. Ich bin neuer Hauptmieter ab diesem Monat. Der Vermieterin habe ich schon die gesamte Miete bezahlt. Die Vermieterin möchte immer nur einen Hauptmieter haben, und der soll sich dann allein darum kümmern, ob und wie er Untermieter findet.
Ich wohne gerade mit zwei anderen zusammen. Der eine zieht jetzt in ein paar Tagen nach Bremen, die andere will noch bleiben.
Ich muss aber sagen, dass die Wohnung in einem unsäglichen Zustand war/ist. Ich bin seit Tagen dabei, die Wohnung zu putzen. Die beiden anderen haben nie geputzt. Als ich sagte, ich werde heute nicht fertig, bekam ich den Spruch: "Keine Sorge, der Dreck läuft nicht weg, denn ICH putz hier bestimmt nicht" zu hören.
Die Mitbewohnerin, die bleiben will, ist also ein Mensch, den es nicht im geringsten stört, in absolutem Dreck zu leben. Ich habe sie erst bei meinem Einzug kennen gelernt, denn obwohl ich vorher schon einen Termin vereinbart hatte, um sie kennen zu lernen, war sie nicht da, sodass ich umsonst 3 Stunden Auto gefahren bin.Sie ist also unzuverlässig, unfassbar unordentlich und dreckig und sie zahlt, aus Erzählungen der anderen heraus, selten die Miete pünktlich, mir hat sie die bisher auch nicht überwiesen.
Ich möchte sie also nicht als Untermieterin "übernehmen".
Sie hat auch zuvor nie einen Vertrag unterschrieben, und bei mir natürlich auch nicht.
Kann ich sie also zu Beginn meiner Hauptmiete aus der Wohnung werfen? Hat sie irgendwelche Recht, die ich achten muss?
Ich möchte nämlich wirklich nicht mit ihr zusammen wohnen.
Wäre euch dankbar für eure Hilfe!Dr Who
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