Nachdatierung bei Einziehung

  • Hallo ich habe ein (kleines) Problem und zwar folgender Sachverhalt:

    Ich bin 2015 mit meiner damaligen Freundin in eine Wohnung gezogen.
    Wir haben uns Ende 2015 getrennt und sie ist zum 31.12.15 ausgezogen.
    Die Wohnung konnte ich mir alleine leisten, da es mir jedoch zu teuer war, ist zum 1.4.16 eine Freundin mit eingezogen. Das war mit der Hausverwaltung auch so abgeklärt. Die wollte damals eine Kopie des Personalausweises und die Selbstauskunft.
    Als ich dort anrief nachdem ich das hingeschickt habe meinte die Hausverwaltung, dass alles geklärt sei und sie mit im Mietvertrag steht.
    Habe dann einen Anfang in einer E-Mail von der Hausverwaltung nicht gesehen, da war noch ein Formular zum unterzeichnen.

    So um den 20.12.16 habe ich dann mal bei der Hausverwaltung angerufen, da ich ausziehen will.
    Habe damals gefragt ob es ok ist wenn ich einen Nachmieter finde und die jetzige Mitbewohnerin einfach weiter drin wohnen kann.
    Da hat mit der gleiche Mitarbeiter der Hausverwaltung mit dem ich immer Kontakt hatte gesagt, dass das kein Problem sei.

    Nun hat dieser Mitarbeiter der so zu sagen für mich zuständig war zum 31.12.16 gekündigt und es kam ein Neuer.
    Somit kam das für mich so rüber im Nachhinein, dass es dem alten Verwalter am 20.12.16 egal war was er mir sagt.

    Dieser hat mit nun erstmal gesagt, dass der Nachtrag, also das übersehene Formular noch fehlt und ich alleine mit Mietvertrag stehe.
    Es wurde mir gesagt, dass ich fristlos kündigen muss und sich dann neue Konditionen ergeben werden.

    Das Problem ist jetzt, da ich zum 01.04.17 ausziehen wollte:
    Ich habe schon eine Nachmieterin die schon die alte Wohnung gekündigt hat und denkt zu den alten Konditionen einziehen zu können.
    Meine jetzige Mitbewohnerin sich auch nicht mehr leisten kann.
    Und ich habe für die neue Wohnung schon alles in die Wege geleitet.

    Nun folgende fragen:
    Kann man den Nachtrag noch für 2016 nachholen? Sodass die jetzige Mitbewohnerin dann zum 01.04.16 eingezogen ist, Bzw. Den Nachtrag für den 01.03.17 machen?
    Haben die Verwalter so einen Spielraum?

    Und die zweite frage: was will die Hausverwaltung/ der Vermieter? Dass die einfach ihre Miete erhalten ohne Probleme, oder wollen die, dass man nach 2/3 Jahren aus einer Wohnung auszieht im dann die Miete ein Stück zu erhöhen?
    Problem wäre ja dabei, dass die 2/3 Monate hat keine Miete erhalten. Weiß nicht ob sich das dann für die lohnt.

    Ich möchte in zwei Tagen nochmal dort anrufen und fragen, ob die ganze Sache noch so zu regeln sei ohne einen neuen Mietvertrag.

    Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe!


  • Nun folgende fragen:
    Kann man den Nachtrag noch für 2016 nachholen? Sodass die jetzige Mitbewohnerin dann zum 01.04.16 eingezogen ist, Bzw. Den Nachtrag für den 01.03.17 machen?
    Haben die Verwalter so einen Spielraum?

    Und die zweite frage: was will die Hausverwaltung/ der Vermieter? Dass die einfach ihre Miete erhalten ohne Probleme, oder wollen die, dass man nach 2/3 Jahren aus einer Wohnung auszieht im dann die Miete ein Stück zu erhöhen?
    Problem wäre ja dabei, dass die 2/3 Monate hat keine Miete erhalten. Weiß nicht ob sich das dann für die lohnt.


    Ob der Spielraum da ist, sollte man wohl den Verwalter fragen? Grundsätzlich hast du gekündigt, und es existiert demnach wohl auch kein neuer Mietvertrag.
    Ob und an wen der Vermieter/Verwalter nun weitervermietet, und zu welchen Konditionen, ist dann sein Sache, denke ich. Deine Sache ist es, die Wohnung zum MV.-Ende vertragsgemäß zurückzugeben.

  • 1. Wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten hast, ist eine fristlose Künigung Quatsch, denn dir fehlt der Grund für diese Form der Kündigung.
    2. Wann hast du überhaupt gekündigt, wenn zum 31.03.17 hätte die Kündigung spätestens am 04.01.17 beim Vermieter eintreffen müssen. Und zwar schriftlich per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe mit Bestätigung.
    3. Wenn das alles aber nur per Mail oder Telefon abgelaufen ist, dann ist die Kündigung ungültig.
    4. Wer deine Wohnung nach deinem Auszug bekommt, ist einzig Sache des Vermieters und kann nicht so einfach am Telefon vereinbart werden.

  • Ich habe noch gar nicht gekündigt, da ich dachte es stehen 2 Leute im Mietvertrag.
    Somit wäre ich ja rausgegangen ohne zu kündigen und die neue an meine Stelle eingetreten.

    Ich habe weder gekündigt noch sonst irgendwas.

  • Ich habe noch gar nicht gekündigt, da ich dachte es stehen 2 Leute im Mietvertrag.
    Somit wäre ich ja rausgegangen ohne zu kündigen und die neue an meine Stelle eingetreten.

    Ich habe weder gekündigt noch sonst irgendwas.

    Ah, Ok, langsam komme ich mit:D.
    Grundsätzlich gilt 3 Monate gesetz. Kündigungsfrist, egal wieviel Leute da im MV. stehen, und sofern nichts anders vereinbart wurde. Wären es zwei Leute müssten beide kündigen, damit du z.Bp. aus dem MV. rauskommst. Da du alleine im MV. stehst, kannst du allso wohl recht unproblemtisch zur Kündigungsfrist kündigen. Oder steht deine frühre Mitbewohnerin/Freundin evtl. noch mit drin?
    Grundsätzlich gilt, einen MV. müssen alle Mieter die im MV. stehen auch gemeinsam kündigen. Alles andere ist dann verhandlungssache mit dem VM. und der entscheidet halt ob und an wen er zukünftig vermietet.


  • Somit wäre ich ja rausgegangen ohne zu kündigen und die neue an meine Stelle eingetreten.


    Das ist jetzt nich dein Ernst, oder? Verträge sind dazu da, dass sie eingehalten werden, die kann man nicht einfach weitergeben. Da der dritte Werktag des Februar vorbei ist, kannst du nur bis zum 3. März (natürlich auch vor diesem Datum) fristgerecht zum 31.05.2017 kündigen. Die Kündigung muss aber von allen Mietern, die im Mietvertrag genannt sind unterschrieben werden.

  • Hallo Heni0808,
    hattet Ihr, also Du und die damalige Freundin, einen gemeinsamen Mietvertrag?
    Falls ja: Wurde die Damalige vom Vermieter schriftlich nachweisbar aus dem MV entlassen?

  • Ja die wurde nachweislich aus dem MV genommen.

    Ich weiß, dass es nicht so einfach geht.
    Des Weiteren möchte nur ich aus dem MV austreten und nicht meine Mitbewohnerin.
    Ich habe am gestern erfahren, dass meine Mitbewohnerin nicht drin steht!

    Meine damalige Freundin musste auch nicht fristgerecht kündigen sondern wurde einfach aus dem MV enfernt.

    Das wollte ich jetzt auch so machen, dass ich aus dem MV enfernt werde und die Neue dann für mich einspringt.

    Das wurde auch so mit dem alten Verwalter abgesprochen. Dieser meinte wie oben bereits erwähnt, dass ich nicht fristgerecht kündigen muss sondern dass das dann nur umgeschrieben wird.

    Also Danke für manche Beiträge, aber weitere Kritik und Vorwürfe sind unangebracht, die habe ich mir letzte Nacht schon gemacht.

  • Heni0808:

    "Des Weiteren möchte nur ich aus dem MV austreten und nicht meine Mitbewohnerin.
    Ich habe am gestern erfahren, dass meine Mitbewohnerin nicht drin steht!"
    - Dann kann sie auch nicht "austreten" - egal ob mit oder ohne"!".

    "Meine damalige Freundin musste auch nicht fristgerecht kündigen sondern wurde einfach aus dem MV enfernt."
    - Wie "en[t]fernt"?

    "Das wollte ich jetzt auch so machen, dass ich aus dem MV enfernt werde und die Neue dann für mich einspringt."
    - In Verträge wird nicht "eingesprungen".

    "Das wurde auch so mit dem alten Verwalter abgesprochen."
    - In Verträgen wird nichts "abgesprochen", sondern es werden (bspw. nachträgliche) Zusatzvereinbarungen, von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen, getroffen.

    "Dieser meinte wie oben bereits erwähnt, dass ich nicht fristgerecht kündigen muss sondern dass das dann nur umgeschrieben wird."
    - Der sollte sich mal mit Vertragsrecht befassen... dann hätte Gerichte weniger zu tun...:p

    "Also Danke für manche Beiträge, aber weitere Kritik und Vorwürfe sind unangebracht, die habe ich mir letzte Nacht schon gemacht."
    - Hoffentlich erleuchtend. - Du bellst jedoch den falschen Baum an.:(

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