Mitbewohnerin ohne Vertrag kündigen

  • Hallo,

    ich habe zwar schon ein paar Themen durchgelesen, die dazu geschrieben wurden, aber so ganz weiß ich dennoch nicht, was in meinem Fall richtig ist.
    Ich bin gerade in eine Wohnung gezogen mit insgesamt 3 Parteien. Ich bin neuer Hauptmieter ab diesem Monat. Der Vermieterin habe ich schon die gesamte Miete bezahlt. Die Vermieterin möchte immer nur einen Hauptmieter haben, und der soll sich dann allein darum kümmern, ob und wie er Untermieter findet.
    Ich wohne gerade mit zwei anderen zusammen. Der eine zieht jetzt in ein paar Tagen nach Bremen, die andere will noch bleiben.
    Ich muss aber sagen, dass die Wohnung in einem unsäglichen Zustand war/ist. Ich bin seit Tagen dabei, die Wohnung zu putzen. Die beiden anderen haben nie geputzt. Als ich sagte, ich werde heute nicht fertig, bekam ich den Spruch: "Keine Sorge, der Dreck läuft nicht weg, denn ICH putz hier bestimmt nicht" zu hören.
    Die Mitbewohnerin, die bleiben will, ist also ein Mensch, den es nicht im geringsten stört, in absolutem Dreck zu leben. Ich habe sie erst bei meinem Einzug kennen gelernt, denn obwohl ich vorher schon einen Termin vereinbart hatte, um sie kennen zu lernen, war sie nicht da, sodass ich umsonst 3 Stunden Auto gefahren bin.

    Sie ist also unzuverlässig, unfassbar unordentlich und dreckig und sie zahlt, aus Erzählungen der anderen heraus, selten die Miete pünktlich, mir hat sie die bisher auch nicht überwiesen.
    Ich möchte sie also nicht als Untermieterin "übernehmen".
    Sie hat auch zuvor nie einen Vertrag unterschrieben, und bei mir natürlich auch nicht.
    Kann ich sie also zu Beginn meiner Hauptmiete aus der Wohnung werfen? Hat sie irgendwelche Recht, die ich achten muss?
    Ich möchte nämlich wirklich nicht mit ihr zusammen wohnen.
    Wäre euch dankbar für eure Hilfe!

    Dr Who

  • Ob und welche Rechte sie hat kommt darauf an was sie wie gemietet hat.

    Zimmer möbliert, nur für sich allein oder Zimmer unmöbliert.

    Übernehmen müssen Sie als Rechtsnachfolger des Hauptmieters aber den Vertrag auf jeden Fall. Auch wenn es nur ein mündlicher ist. Denn der ist genau so bindend wie ein schriftlicher.

  • Danke. Also sie hat ein unmöbliertes Zimmer für sich allein. Welche Kündigungsfrist muss ich denn da einhalten?


    Dei Monate.
    Wichtig wäre jedoch zu wissen, was in Deinem MV steht.

  • Also in meinem Mietvertrag steht nichts von Untermietern. Da steht nur, dass ich Mieter bin. Oder was genau aus dem Mietvertrag wolltest du wissen?


    Du schriebst aber: "Ich bin gerade in eine Wohnung gezogen mit insgesamt 3 Parteien. Ich bin neuer Hauptmieter ab diesem Monat."
    Damit komme ich nicht klar.
    Ob jemand schmutzig ist und nach Bremen zieht, wen intersssiert's?

  • Achso. Also:
    es gibt immer einen Hauptmieter. Der hat den Vertrag mit der Vermieterin und der muss ihr die Miete überweisen und wenn irgendwelche Dinge zu besprechen sind, dann findet das immer über den statt.
    Der Hauptmieter kann sich dann selber Untermieter suchen. Der ehemalige Hauptmieter hat aber mit seinen Untermietern keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Der ehemalige Hauptmieter und ein weiterer Untermieter ziehen nun aus, die andere Untermieterin will bleiben.
    Der Hauptmieter hat bei der Vermieterin gekündigt und ich habe einen Mietvertrag mit der Vermieterin abgeschlossen, wo nichts über Untermieter oder ähnliches drin steht.
    Mit den drei Parteien meint also eigentlich nur, dass es sich hier um eine 4-Zimmer Wohnung handelt, bei der die Vermieterin maximal 3 Bewohner erlaubt. Wer neben dem Hauptmieter einzieht, muss der Hauptmieter aber allein entscheiden, damit will die Vermieterin absolut und ausdrücklich ncihts zu tun haben.
    Und ich frage mich nun, ob ich die Untermieterin wirklich übernehmen muss. Kommt mir irgendwie alles merkwürdig vor.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr Who (4. August 2013 um 17:16)

  • Danke. Also sie hat ein unmöbliertes Zimmer für sich allein. Welche Kündigungsfrist muss ich denn da einhalten?

    Mindestens 3 Monate. Und Sie können dem Mieter nur aus wichtigem Grund kündigen. Wohnung nicht putzen ist kein wichtiger Grund.

    Unpünktliche Mietzahlungen dagegen ja.

  • Ok, vielen Dank nochmal. Muss die Kündigung dann zum 1. des Monats erfolgen oder ginge das auch zum 15.?

    Nur zum Ende des übernächsten Monats. Ab wann sind Sie denn Vermieter (Hauptmieter)?

  • Ich "liebe" WGs und solche u.ä. Konstellationen und klinke mich mal aus. Tut mir leid.
    PS: Kündigung jetzt nur erst bis zum 30.11. möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. August 2013 um 19:07)

  • Seit dem 1.08.. Das heißt ich könnte sie zum 31.10. kündigen, habe ich das richtig verstanden?

    Nein. Dazu hätte Deine Kündigung mit der entsprechenden Begründung gestern beim Mieter sein müssen. Verspätete Mietzahlung kommt auch (noch) nicht in Frage, da die Miete für August 2013 erst Morgen fällig ist.


    Jetzt ist eine Kündigung, aus wichtigem Grund, frühestens zum 31.11.2013 möglich.

    Tja, Vermieter werden ist nicht schwer - Vermieter sein dagegen sehr!

  • ... und klinke mich mal aus.

    Ließt aber hoffentlich noch mit.

    So "Lehrunterweisungen" für Vermieter einer "WG" können sehr lehrreich und lustig sein.;)

    Wie hieß der Film mit James Dean? Ach ja, Denn sie wissen nicht, was sie tun

  • "Ließt aber hoffentlich noch mit."
    - Ja, Berny liest noch mit.

    "So "Lehrunterweisungen" für Vermieter einer "WG" können sehr lehrreich und lustig sein.;)"
    - Neil Fullard - Britain's Got Talent 2010 - Semi-final 2 - YouTube

    "Wie hieß der Film mit James Dean? Ach ja, Denn sie wissen nicht, was sie tun"
    - Yes, war das mit den Autos an den Abgrund fahren...?

    "Jetzt ist eine Kündigung, aus wichtigem Grund, frühestens zum 31.11.2013 möglich."
    - Genau.... zum 30.11.2013... ;)

    [/QUOTE]

  • Es freut mich, dass ihr das einigermaßen mit Humor nehmen könnt! :)

    Ich habe noch immer kein Geld, weder für die Miete noch für Internet und Stadtwerke, von meiner Mitbewohnerin bekommen. Sie ist aber auch ständig unterwegs, sodass ich sie bisher nicht nach der Miete habe fragen können. Okay, es ist erst der 6.8., aber könnte ich ihr dann jetzt schon kündigen?


    Viele Grüße,
    Dr Who

  • Es freut mich, dass ihr das einigermaßen mit Humor nehmen könnt! :)

    Ich habe noch immer kein Geld, weder für die Miete noch für Internet und Stadtwerke, von meiner Mitbewohnerin bekommen. Sie ist aber auch ständig unterwegs, sodass ich sie bisher nicht nach der Miete habe fragen können. Okay, es ist erst der 6.8., aber könnte ich ihr dann jetzt schon kündigen?


    Viele Grüße,
    Dr Who

    Wegen einer offenen Miete kannst Du nicht kündigen. Sie aber abmahnen und dann wenn auch die nächste Miete nicht oder wider nicht pünktlich gezahlt wird, kündigen. Dann sogar fristlos. Wobei Mietzahlungen eigentlich nicht angemahnt werden müssen. 2 MM Rückstand am 5.9. - fristlose Kündigung.

  • Halt mal Leute.
    Es gibt hier ein ziemlich grosses Problem bei der ganzen Sache.
    1. die Vermieterin hat eine Wohnung vermietet, die sie noch gar nicht vermieten konnte, da die Wohnung nicht leer ist. Die alten Untermieter sind noch drin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass sie mit dem WG-Kuddelmuddel nichts zu tun haben will, aber sowas geht gar nicht.
    2. Dr. Who kann gar nicht kündigen, da er gar nicht der Vermieter der Untermieter ist. Das ist weiterhin der alte Hauptmieter oder nicht?
    Kauf bricht nicht Miete ok, aber hier sollen unerwünschte Untermieter vom neuen Mieter übernommen werden, ohne dass dies vertraglich irgendwie vereinbart worden wäre.

    Im Prinzip könnte Dr Who jetzt die Miete um einen ziemlichen Batzen mindern, da ihm die Wohnung nicht voll zur Verfügung steht. Um die Mietzahlungen seiner unerwünschten Mitbewohner müsste er sich auch nicht kümmern und fristlos kündigen dürfte er ebenfalls.

  • Halt mal, Dachdeckerin


    1. die Vermieterin hat eine Wohnung vermietet, die sie noch gar nicht vermieten konnte, da die Wohnung nicht leer ist. Die alten Untermieter sind noch drin.

    Doch, es kann an einen neuen Hauptmieter vermietet werden. Der Mietvertrag mit den Untermietern bleibt bestehen.
    Bei einem Vermieterwechsel(und ein solcher liegt hier vor, auch bei einem Untermietverhältnis) übernimmt der neue Vermieter alle sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte der bestehenden Mietverträge.

    Zitat


    2. ..... kann gar nicht kündigen, da er gar nicht der Vermieter der Untermieter ist. Das ist weiterhin der alte Hauptmieter oder nicht?

    Nein, ist er eben nicht.

    Zitat

    .....aber hier sollen unerwünschte Untermieter vom neuen Mieter übernommen werden, ohne dass dies vertraglich irgendwie vereinbart worden wäre.

    Das geschieht millionenfach in Deutschland. Ein ganz normaler Vorgang.
    Das Risiko liegt hier ausschließlich beim neuen Vermieter.


    Zitat


    Im Prinzip könnte Dr Who jetzt die Miete um einen ziemlichen Batzen mindern, da ihm die Wohnung nicht voll zur Verfügung steht. Um die Mietzahlungen seiner unerwünschten Mitbewohner müsste er sich auch nicht kümmern und fristlos kündigen dürfte er ebenfalls.

    Das erledigt sich wohl damit.

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