Mitbewohnerin ohne Vertrag kündigen

  • Zitat

    Doch, es kann an einen neuen Hauptmieter vermietet werden. Der Mietvertrag mit den Untermietern bleibt bestehen.
    Bei einem Vermieterwechsel(und ein solcher liegt hier vor, auch bei einem Untermietverhältnis) übernimmt der neue Vermieter alle sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte der bestehenden Mietverträge.


    Das klingt nach 566BGB. Allerdings geht es dabei um die Veräusserung. Meines Wissens nach wird man nur nach Eigentumsübergang automatisch neuer Vermieter, aber nicht weil man plötzlich Hauptmieter ist.

    Zitat

    Das geschieht millionenfach in Deutschland. Ein ganz normaler Vorgang.


    Ja, bei Eigentumsübergängen, aber nicht zwangsläufig bei Vermietung.

  • Wie wäre es hiermit:

    BGB § 567 a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
    Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. August 2013 um 12:00)

  • Zitat

    Wie wäre es hiermit:


    Letzten Teil des Satzes überlesen?:

    Zitat

    wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat.


    Wo ist hier der Erwerber?

  • Verweis : Untermiete

    Es ist so, das bei Beendigung des Hauptmietvertrages automatisch auch die Untermietverträge enden.
    Das heißt, der neue Mieter wird auch nicht automatisch auch Hauptmieter und die Wohnung, wie Sie in Ihren ersten Thread schrieben, hätte nicht weitervermietet werde dürfen. Demnach wäre auch der Mietvertrag null und nichtig.

    Aber dem steht BGB § 536b entgegen, da der Mieter diesen Mangel kannte und Schadenersatz nicht geltend machen kann.
    Eine verzwickte Sache und würde doch zu einem Fachanwalt raten.

  • Ja hab ich mir schon gedacht, dass da doch irgendwo ein Haken ist. Ich überlege gerade, ob ich nicht mal zu nem Mieterverein gehen sollte... ? Denn Anwälte sind ja doch ganz schön teuer...

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