Straßenkreide am Balkon Fassade

  • Ich habe mit meinem Kind auf unserem Balkon mit Straßenkreide gemalt, auch an die Fassade neben der Terrassentür.Mein Vermieter hat mich aufgefordert dies sofort zu entfernen, weil das die Aussenwirkung beeinträchtig. Unser Balkon liegt im Innenhof, aber gut:(Daraufhin habe ich alles was Oberhalb der Balkonbrüstung(Blickdicht) ist abgewischt. Dies ist dem Vermieter nicht genug, er will alles abgewischt haben. Muß ich das wirklich?

  • Danke für die Antwort.
    Bedeutet nach Außen nicht sichtbar, das ich darauf achten muß das aus den Fenstern des weit entfernten Nachbarhaus nichts zu sehen sein darf? Mein Vermieter nimmt seine ständigen Vorderungen seeehr ernst.

  • Von außen nicht sichtbar heißt, von der Straße oder dem Hof aus nicht sichtbar. Wenn Ihnen gegenüber ein 16-Geschosser steht und von da oben kann man Ihre künstlerischen Kreationen sehen, so tut dies nichts zur Sache. Gleiches gilt z.B. beim Trocknen von Wäsche auf dem Balkon unterhalb der Balkonbrüstung oder beim Aufstellen einer SAT-Schüssel unterhalb der Balkonbrüstung.

  • Ich denke hier hat der Vermieter Recht. Die Wand gehört zur Außenfassade und wenn der Vermieter der Meinung ist, dass hier die Außenwirkung beeinflusst wird, haben Sie die Kunstwerke zu entfernen.

  • Hallo lindalein, denke doch bitte auch an Deine soziale Verantwortung gegenüber der breiten Volksmasse, bestehend aus Rechtsanwälten, Gerichtskassen und Sachverständigen, denn die wollen schliesslich auch - möglichst vierstellig - verdienen.

  • Hat sich das Thema beim nächsten Regenguss nicht erübrigt?

    Gehört zwar nicht hierher, aber besonders pädagogisch geschickt war das nicht, dass sie Ihrem Kind beigbracht haben, dass man Hausfassaden anmalt, oder? Hoffentlich macht es das später man nicht mit Spraydosen... ;)

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