Treppenhaus Reinigung wer muss was tun?

  • Hallo,

    ich wohne ganz oben (3. ETage) in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Mietparteien.

    Heute hat mich eine Mieterin aus dem Erdgeschoss angesprochen ich würde nie das Treppenhaus sauber machen, also den Eingangsbereich und ab und zu das ganze Treppenhaus.
    Ich säubere ca. ein bis zweimal die Woche auf meiner 3ten Etage das Treppenhaus. In der zweiten Etage und im Eingangsbereich
    des Erdgeschosses reinige ich nicht.

    Im Mietvertrag steht Reinigung laut Hausordnung.

    In der Hausordnung steht:
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    Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimerflächen) ständig sauber.
    Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

    Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

    Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen.

    Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.
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    Muss ich das gesamte Treppenhaus reinigen, auch den Eingangsbereich?
    Für den Eingangsbereich ist doch der Mieter im Erdgeschoss verantwortlich, für die 2te Etage die Mieter auf dieser, oder?

    Weil ich sehe es nicht ein das ganze Treppenhaus zu reinigen, weil bei mir auf der 3´ten Etage hat auch noch niemand anderes geputzt als ich, abgesehen von der Nachbarin auf meiner Etage.

    Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
    Weil die Vermieterin will sich bei der Hausverwaltung über mich beschweren.

    Was ist mit gesondert geregelt gemeint? Ich habe dazu keine weiteren EInträge im Mietvertrag bzw. Hausordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von milupa01 (15. Juni 2013 um 23:56)

  • Weil die Vermieterin will sich bei der Hausverwaltung über mich beschweren.
    Was ist mit gesondert geregelt gemeint? Ich habe dazu keine weiteren EInträge im Mietvertrag bzw. Hausordnung.


    Dein Vertragspartner ist nicht die HV, welche sich eher beim VM über Dich beschweren kann...
    Üblich ist eigentlich der Zugang zur Wohnung, wenn mietvertraglich explizit nichts genaueres vereinbart wurde.

  • Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

    Bemühen Sie sich erst mal um diese gesonderte Regelung. Dann sehen Sie klarer.
    Argumentieren Sie aber nicht, das Sie keine bekommen hätten.

  • Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

    Bemühen Sie sich erst mal um diese gesonderte Regelung. Dann sehen Sie klarer.
    Argumentieren Sie aber nicht, das Sie keine bekommen hätten.

    Ich habe meine gesamte Unterlagen durchgeschaut, den Mietvertrag, die Hausordnung und alle anderen Dokumente.
    Aber eine "gesonderte Regel" habe ich nicht finden können. Und ich habe wirklich alles weggeheftet was mit der Wohnung zu tun hat.

    Die Hausverwaltung ist im meinen Fall ein Bauverein. Vielleicht haben die ein "ungeschriebenes Gesetzt"?
    Auf deren Homepage kann ich aber auch nichts zur Reinigung finden.

  • Üblicherweise sind solche "Kehrwochen" so geregelt: Der Mieter putzt die Fläche vor seiner Eingangs/Wohnungstür und die Treppe bis zur tieferen Etage im Wechsel mit dem anderen Mieter auf seiner Etage. Alle 6 Wochen kämen dann noch die Flächen rund ums Haus zum Fegen dazu, evtl. auch Bürgersteig und Straße, falls nicht von der Gemeinde gefegt wird.

  • Vielleicht hatte zu Mietbeginn eine Haus-, Putz- und/oder Kehr-Ordnung im Hausflur gehangen...?
    In meinem Haus wird in den MVs ausdrücklich auf den im EG-Flur ausgehängten plan hingewiesen, welcher Bestandteil des MV ist.

  • Ich habe den Bauverein jetzt angeschrieben und nachgefragt was unter "gesondert geregelt" zu verstehen ist.

    Einen Kehrplan habe ich noch nie zu Gesicht bekommen. Glaube auch nicht das einer existiert.
    Ich hab kein Problem das gesamte Treppenhaus + Eingangsbereich zu reinigen, wenn es so geregelt ist,
    aber dann sollen sich bitte auch alle anderen Mieter daran beteiligen.

    Der Eingagsbereich und die Etagen unter mir sind immer sehr verdreckt, da macht eigentlich nie jemand sauber.
    Die Mieter die da wohnen habe aber 24 Stunden am Tag dafür Zeit, 365 Tage im Jahr......

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