Beiträge von milupa01

    Kolinum,
    es geht nicht darum die Kratzer selbst zu beurteilen.
    Dazu soll ja (diese Woche noch) ein Glaser ankommen, der die Scheiben begutachtet.

    Es geht nur darum, dass wenn Kratzer da sind, wer dafür haftet.
    Ob ich als Mieter dafür verantworlich gemacht werden kann und ob ich die Kosten für Reparaturen oder Auswechslung zu tragen habe.

    Mich würde interessieren was aus der Sache geworden ist. Ich habe bei mir an den Fenstern nämlich auch Kratzer entdeckt und jetzt die große Sorge die Fenster bei Auszug alle ersetzen zu müssen.

    Gelten Kratzer als Beschädigung oder fällt das unter normale Abnutzung?
    Ich weiß noch nicht einmal ob ich das war oder ob das schon vorher da war.

    Ich habe das schon früher bemerkt, aber nicht so grosse Bedeutung beigewohnt.

    Vielleicht sollte ich das auch alles so lassen wie es ist und keine schlafenden Hunde wecken.

    Wenn es irgendwann mal zum Auszug kommt, kann ich ja immer noch entscheiden was ich mache.
    Bin mir aber sehr sehr sicher das diese Kratzer nicht von mir sind.
    Wie gesagt, man sieht diese wenn die Sonne direkt auf die scheibe scheint, das ist immer am Morgen der Fall.
    Und da ich um diese Zeit bis aufs WE arbeiten bin ist mir das nicht sofort aufgefallen.

    Guten Tag,

    ich bin am 01.01.2012 in eine Mietwohnung eingezogen.

    Die Wohnung wurde komplett renoviert, neues Bad, neuer Boden, neue Tapete, neue Wärmedämmung aussen usw.
    Die Fenster denke ich wurden nicht erneuert, bin mir aber nicht sicher.

    Die Wohnungsübergabe war etwas chaotisch weil der zuständige Hausverwalter war im Urlaub,
    der Wohnungschlüssel passte nicht und es musste der Schlüsseldienst kommen, Zeitdruck vom Verwalter usw....

    Es wurde ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, ohne besondere Mängel.

    Jetzt ist mir nach einiger Zeit aufgefallen das die Balkontür einige dicke lange Kratzer hat, sowie ein Kratzer am Küchenfenster.
    Zu sehen ist das sehr gut wenn morgens die Sonne auf die Scheibe scheint. Kratzer sind von Innen wie auch Aussen.
    Bei der Wohnungsübergabe ist mir das nicht aufgefallen bzw. habe ich darauf auch nicht geachtet.
    Vom Fensterputzen kann das meiner Meinung nach nicht kommen.

    Meine Angst besteht jetzt darin das ich bei einen späteren Auszug in einigen Jahren für diese Kratzer aufkommen muss.

    Wie sollte ich mich richtig verhalten?
    Die Kratzer der Wohnungsgesellschaft melden und um nachträgliche Aufnahme im Übergabeprotokoll bitten?
    Nur ob man mir das dann glaubt?

    Oder aber nichts unternehmen und es auf mich zukommen lassen?


    Vielen Dank

    Milupa01

    Ich habe den Bauverein jetzt angeschrieben und nachgefragt was unter "gesondert geregelt" zu verstehen ist.

    Einen Kehrplan habe ich noch nie zu Gesicht bekommen. Glaube auch nicht das einer existiert.
    Ich hab kein Problem das gesamte Treppenhaus + Eingangsbereich zu reinigen, wenn es so geregelt ist,
    aber dann sollen sich bitte auch alle anderen Mieter daran beteiligen.

    Der Eingagsbereich und die Etagen unter mir sind immer sehr verdreckt, da macht eigentlich nie jemand sauber.
    Die Mieter die da wohnen habe aber 24 Stunden am Tag dafür Zeit, 365 Tage im Jahr......

    Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

    Bemühen Sie sich erst mal um diese gesonderte Regelung. Dann sehen Sie klarer.
    Argumentieren Sie aber nicht, das Sie keine bekommen hätten.

    Ich habe meine gesamte Unterlagen durchgeschaut, den Mietvertrag, die Hausordnung und alle anderen Dokumente.
    Aber eine "gesonderte Regel" habe ich nicht finden können. Und ich habe wirklich alles weggeheftet was mit der Wohnung zu tun hat.

    Die Hausverwaltung ist im meinen Fall ein Bauverein. Vielleicht haben die ein "ungeschriebenes Gesetzt"?
    Auf deren Homepage kann ich aber auch nichts zur Reinigung finden.

    Hallo,

    ich wohne ganz oben (3. ETage) in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Mietparteien.

    Heute hat mich eine Mieterin aus dem Erdgeschoss angesprochen ich würde nie das Treppenhaus sauber machen, also den Eingangsbereich und ab und zu das ganze Treppenhaus.
    Ich säubere ca. ein bis zweimal die Woche auf meiner 3ten Etage das Treppenhaus. In der zweiten Etage und im Eingangsbereich
    des Erdgeschosses reinige ich nicht.

    Im Mietvertrag steht Reinigung laut Hausordnung.

    In der Hausordnung steht:
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    Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimerflächen) ständig sauber.
    Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.

    Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

    Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen.

    Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.
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    Muss ich das gesamte Treppenhaus reinigen, auch den Eingangsbereich?
    Für den Eingangsbereich ist doch der Mieter im Erdgeschoss verantwortlich, für die 2te Etage die Mieter auf dieser, oder?

    Weil ich sehe es nicht ein das ganze Treppenhaus zu reinigen, weil bei mir auf der 3´ten Etage hat auch noch niemand anderes geputzt als ich, abgesehen von der Nachbarin auf meiner Etage.

    Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
    Weil die Vermieterin will sich bei der Hausverwaltung über mich beschweren.

    Was ist mit gesondert geregelt gemeint? Ich habe dazu keine weiteren EInträge im Mietvertrag bzw. Hausordnung.

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