Hallo zusammen,
ich bin nun schon eine Weile auf der Suche nach einer passenden Antwort. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Ich bin Mieter in einem 10 Parteien Wohngebäude. Der Posten Treppenhausreinigung wird derzeit über eine Fremdfirma geleistet. Da die Gesamtkosten der BK-Abrechnung sehr hoch sind, suche ich einen Weg die Zahlung dieses Posten zu meiden.
• Dazu steht im Mietvertrag:
Der Mieter übernimmt die Treppenhausreinigung sowie die Reinigung der dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Räume entsprechend der Hausordnung, sowie nicht der Vermieter die Reinigung ausdrücklich übernimmt. Das erforderliche Reinigungsmaterial hat er sich auf eigene Kosten zu beschaffen.
• Dazu steht in der Hausordnung:
Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner … die Reinigung vorzunehmen.
Da die Reinigung nicht ausdrücklich übernommen ist, in keiner Absprache oder schriftlichen Form mit mir beschlossen, bin ich der Auffassung selber in der Pflichterfüllung der Treppenhausreinigung zu stehen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die Kosten der Treppenhausreinigung überhaupt umlagefähig sind?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand dazu eine Aussage tätigen könnte.
Liebe Grüße