Hallo,
ich wohne ganz oben (3. ETage) in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Mietparteien.
Heute hat mich eine Mieterin aus dem Erdgeschoss angesprochen ich würde nie das Treppenhaus sauber machen, also den Eingangsbereich und ab und zu das ganze Treppenhaus.
Ich säubere ca. ein bis zweimal die Woche auf meiner 3ten Etage das Treppenhaus. In der zweiten Etage und im Eingangsbereich
des Erdgeschosses reinige ich nicht.
Im Mietvertrag steht Reinigung laut Hausordnung.
In der Hausordnung steht:
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Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimerflächen) ständig sauber.
Die mietvertragliche Verpflichtung zur Reinigung der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sowie zur Schneebeseitigung und zum Streuen bei Glatteis sind gesondert geregelt.
Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.
Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur innen unterhalb der Brüstung trocknen.
Ansonsten stehen Ihnen, soweit vorhanden, Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.
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Muss ich das gesamte Treppenhaus reinigen, auch den Eingangsbereich?
Für den Eingangsbereich ist doch der Mieter im Erdgeschoss verantwortlich, für die 2te Etage die Mieter auf dieser, oder?
Weil ich sehe es nicht ein das ganze Treppenhaus zu reinigen, weil bei mir auf der 3´ten Etage hat auch noch niemand anderes geputzt als ich, abgesehen von der Nachbarin auf meiner Etage.
Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?
Weil die Vermieterin will sich bei der Hausverwaltung über mich beschweren.
Was ist mit gesondert geregelt gemeint? Ich habe dazu keine weiteren EInträge im Mietvertrag bzw. Hausordnung.