Hallo,
ich habe in der Wohnung meines Vaters den Heizungs-Thermostat betätigt - und dabei ist er leider kaputt gegangen.
Im Mietvertrag meines Vaters steht, daß Instandsetzungsarbeiten bis € 90,- von ihm zu zahlen sind.
Ich vermute, meine Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall für die Kosten aufkommen.
Aber wie ist das, wenn die Kosten über € 90,- liegen?
Muß ich / bzw. die Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur dem Vermieter gegenüber erstatten?
Oder hat dann in jedem Fall der Vermieter alleine die Kosten zu tragen?
Weiß jemand etwas dazu zu schreiben?
Danke,
sebastian