Beiträge von sebastian

    Hallo,

    ich suche Orientierung.

    Wenn mir ein Mieter seine möbilierte Zweit-Wohnung unentgeltlich und mit Zustimmung des Vermieters zur Nutzung überläßt - bin ich dann juristisch gesehen ein Untermieter, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten?

    Oder kann ich Untermieter nur sein, wenn ich eine Gegenleistung z.B. in Form von Geld für die Überlassung erbringe?

    Danke für fundierte, eventuell auf Rechtsprechung verweisende Antworten,
    sebastian

    Hallo,

    ich habe in der Wohnung meines Vaters den Heizungs-Thermostat betätigt - und dabei ist er leider kaputt gegangen.
    Im Mietvertrag meines Vaters steht, daß Instandsetzungsarbeiten bis € 90,- von ihm zu zahlen sind.
    Ich vermute, meine Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall für die Kosten aufkommen.

    Aber wie ist das, wenn die Kosten über € 90,- liegen?
    Muß ich / bzw. die Haftpflichtversicherung die Kosten der Reparatur dem Vermieter gegenüber erstatten?
    Oder hat dann in jedem Fall der Vermieter alleine die Kosten zu tragen?

    Weiß jemand etwas dazu zu schreiben?

    Danke,
    sebastian

    Zitat von sebastian


    "Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?"

    Hat hiermit nichts zu tun.

    Huch! Ich kann's kaum glauben.
    Das heißt doch im Klartext, daß die Kostenumlage einer Modernisierung eventuell dazu führt, daß ein Mieter sich die Wohnung gar nicht mehr leisten kann...! Ich wüßte bei mir nicht genau, woher das Geld nehmen, falls das Szenario Wirklichkeit wird...

    Sind da keine Obergrenzen (außer der 11%-Regelung) festgelegt?

    Könnte ich auch verhindern, daß die Modernisierung durchgeführt wird, indem ich sage: "Ich bin gegen die Modernisierung."?

    sebastian

    Danke, Mainschwimmer!

    Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Regelung auch bei folgendem Szenario zutrifft:

    Meine Wohnung habe eine Jahres(grund-)miete von € 1.100,-.
    Die Modernisierungsarbeiten belaufen sich auf € 10.000,-.
    Heißt das nicht, daß die Jahresmiete anschließend verdoppelt werden könnte?

    Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?

    sebastian

    Hallo Mainschwimmer,

    danke für die Antwort!

    100% sicher bin ich nicht, ob ich's verstanden habe.
    Bedeutet die Regelung im Klartext, daß - wenn der Vermieter die (Jahres-)Miete um 11% der Modernisierungskosten erhöht - der Mieter gewissermaßen in 9 Jahren die Modernisierung abbezahlt hat?

    sebastian

    Hallo,

    mein Vater, 76 Jahre alt, wohnt auf dem Land zur Miete.
    Auf dem Hof des Grundstücks, etwa zehn Meter vom Schlafzimmerfenster meines Vaters entfernt, stellt ein Nachbar, ein Mitbewohner des Hauses, der vor etwa drei Jahren hinzugezogen ist, einen Frischdienst-Lastwagen ab.
    Diesen Lastwagen startet der Nachbar von dienstag bis samstag morgens um 03:40 Uhr, läßt den Motor zwei Minuten lang laufen und fährt dann damit zur Arbeit.
    Mein Vater wird praktisch jeden Morgen davon geweckt. Er klagt darüber, anschließend wieder (ein-)schlafen zu können, bevor er selbst, mit 76 Jahren, um 06:30 zur Arbeit aufsteht.

    Der Nachbar sagt, das Abstellen des Wagens sei mit dem Vermieter abgesprochen.

    Mag mir jemand seine Einschätzung geben, ob und was hier rechtlich unternommen werden könnte, daß mein Vater wieder Frieden findet?

    Danke,
    sebastian

    Vielen Dank für eure Antworten, ich gewinne immer mehr Durchblick!

    1) Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten die Erben des Mietvertages (mein Geschwister und ich) nur im beiderseitigen Einvernehmen gegenüber dem Hauptvermieter (= Eigentümer) eine Änderung im Mietvertrag ankündigen. Dies trifft sowohl für eine komplette Kündigung als auch für den Fall zu, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - korrekt?

    2) Für den Fall, daß mein Geschwister und ich uns darauf einigen, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - muß der Vermieter diesem Umstand zustimmen oder wäre das durch eine Mitteilung an ihn gültig, im Sinne von: "Hiermit trete ich an Stelle meines Elternteils in den Mietvertrag ein."?

    sebastian

    Hallo an alle,

    danke für eure Antworten.
    Ich habe schon ein wertvolles Stück Klarheit gewonnen.

    Die Erben meines Untervermieters wären in diesem Falle ein Geschwister von mir und ich.
    Nur: Was heißt das nun für mich?

    1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?

    2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?

    3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?
    4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?

    5) Oder noch etwas anderes?...


    sebastian

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