Hallo zusammen,
ich wohne seit 1.10.2011 in meiner Wohnung. Jetzt habe ich meine erste Betriebskostenabrechnung bekommen (27.04.). Als Abrechnungszeitraum steht 1.5.2011 - 30.04.2012 im Brief, mein anteiliger Zeitraum: 1.10.2011 - 30.04.2012. Meine Frage ist die Frist eingehalten, d.h. kann der Vermieter Nachforderungen für die gesamte Dauer stellen oder ist 2011 schon zuweit weg?
Gruß
Matthias