Beiträge von matthias123

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit 1.10.2011 in meiner Wohnung. Jetzt habe ich meine erste Betriebskostenabrechnung bekommen (27.04.). Als Abrechnungszeitraum steht 1.5.2011 - 30.04.2012 im Brief, mein anteiliger Zeitraum: 1.10.2011 - 30.04.2012. Meine Frage ist die Frist eingehalten, d.h. kann der Vermieter Nachforderungen für die gesamte Dauer stellen oder ist 2011 schon zuweit weg?

    Gruß
    Matthias

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!