Betriebskostenabrechnung - Abrechnungsfrist

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit 1.10.2011 in meiner Wohnung. Jetzt habe ich meine erste Betriebskostenabrechnung bekommen (27.04.). Als Abrechnungszeitraum steht 1.5.2011 - 30.04.2012 im Brief, mein anteiliger Zeitraum: 1.10.2011 - 30.04.2012. Meine Frage ist die Frist eingehalten, d.h. kann der Vermieter Nachforderungen für die gesamte Dauer stellen oder ist 2011 schon zuweit weg?

    Gruß
    Matthias

  • Die Betriebskostenabrechnung muß Ihnen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zugehen.
    Wäre also spätestens der 30.4.2013 gewesen.

  • Hallo Matthias,
    Nein Deine BK-Abrechnung ist nicht fristgerecht. Gem. § 556 BGB hat der Vermieter das Recht/die Pflicht 12 Monate nach Ablauf (Bei Dir: 30.04.12 +12Monate= 30.04.13) die Abrechnung zu erstellen. Wenn er allerdings angekündigt hat, dass sie sich verspätet und er selbst nicht zu verschulden hat (Beispiel: Grundsteuerberechnung hat auf sich warten lasen etc.) Wenn Du also eine Nachforderung hast, musst Du nicht zahlen. Hast Du eine Rückzahlung hast Du trotzdem das Recht diese zu bekommen.
    LG Tina

  • War wohl ein Blackout von lina187


    ups... Richtig... ich dachte die BK-Abrechnung wäre am 06.05. eingegangen, als auch der Beitrag geschrieben wurde.

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