Einfach deshalb, damitr aus dem "Dreieck" ein "Zweieck" wird und ich mir eine Überweisung sparen kann.
Daß das ein Fehler war, ist mir jetzt auch klar. Jetzt muß ich halt sehen, daß ich einigermaßen ungeschoren aus der Lage wieder rauskomme. Das ist ja auch der Grund, wieso ich hier schreibe und um Eure Meinung bitte.
Untermiete mit "Kautionsproblem"
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Ahoi -
4. Mai 2013 um 03:42 -
Erledigt
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Richtig, kann auch eine Sparkasse sein.
Oder, wenn der Mieter zustimmt, in Aktien, Anleihen, Optionen, usw...
Ein Schließfach wäre auch zustimmungspflichtig.Hast Du dafür einen konkreten, rechtlichen Quellennachweis ?
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Sagt sie jetzt zumindest.
Nein, die hat ja auch ein Interesse an Aufklärung, denn schließlich ist es auch Ihre Kaution, die sich jetzt beim "falschen" befindet, denn sie sollte ja eigentlich bei mir sein.....denn schließlich hat sie ja an jemand gezahlt, der Ihre zu zahlende Kaution, vermutlich veruntreut hat......
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Hallo Ahoi
Die Fehler sind ja schon gemacht.
Richtig, und ich schreibe das hier, um evtl. die Karre wieder aus dem Dreck ziehen zu können.
ZitatWenn du jetzt von der Teilzahlung des Freundes der exM noch einen Beleg hast,
wäre die Zahlung der neuM an den Freund des exM zumindest nicht so ganz unrealistisch.
Hab ich, denn er hat mir das Geld ja (im Namen seiner Freundin, der eigentlichen Ex-Untermieterin) überwiesen.ZitatWie jetzt unberechtigt?
du warst doch angeblich damit einverstanden,
dass die neuM an den Freund der exM zahlt.
Ja, ich war damit einverstanden, unter der Bedingung, daß die Zahlung der Kaution an den Typ der Ex-Untermieterin, die Kautionsforderung der Ex-Untermieterin, tilgt. -
Da hat die alte Untermieterin recht. Die Kaution must du als Hauptmieter ihr bezahlen. Was soll der unbekannte Freund damit zu tun haben ? ? ? Der steht doch gar nicht im Mietvertrag ... und ist kein Vertragspartner.
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Da hat die alte Untermieterin recht. Die Kaution must du als Hauptmieter ihr bezahlen. Was soll der unbekannte Freund damit zu tun haben ? ? ? Der steht doch gar nicht im Mietvertrag ... und ist kein Vertragspartner.
Das ist korrekt. Allerdings wurde die Kaution auf ausdrückliche Anweisung der alten UM an deren Freund überwiesen. Zeugen: Ich und die neue Untermieterin.
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Da hat die alte Untermieterin recht. Die Kaution must du als Hauptmieter ihr bezahlen.
Ihr bezahlen ODER ihr zurückzahlen? -
Ihr bezahlen ODER ihr zurückzahlen?
Das läuft wohl im Ergebnis auf dasselbe hinaus, oder ?

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Zitat
Hast Du dafür einen konkreten, rechtlichen Quellennachweis ?
Etwas könntest Du dich auch selbst bemühen, google - Kaution, usw... -
Etwas könntest Du dich auch selbst bemühen, google - Kaution, usw...
Ja das hab ich auch schon getan. Da kommen auch jede Menge Ergebnisse, wo das so oder ähnlich steht.
Aber nirgends konnte ich einen klaren Quellenhinweis auf ein Gesetz finden, das vorschreibt, das eine Kaution zwinged auf einem Bankkonto anzulegen sei. -
nirgends konnte ich einen klaren Quellenhinweis auf ein Gesetz finden, das vorschreibt, das eine Kaution zwinged auf einem Bankkonto anzulegen sei.
Das wirst Du auch nicht finden, könnte ja auch ein Konto bei der Spasskasse sein...
Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. -
Das wirst Du auch nicht finden, könnte ja auch ein Konto bei der Spasskasse sein...
Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.Nochmal: Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse ?
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Nochmal: Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse ?
Nochmals für Dich, bitte laaangsam und laut mitlesen: "Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse " gibt es nicht. -
Nochmals für Dich, bitte laaangsam und laut mitlesen: "Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse " gibt es nicht.
OK, danke.
Das wollte ich nur mal genau wissen, da das mit der Bank eben öfter behauptet wird, aber nirgends ein Gesetz, wo das so explizit steht. -
Zitat
Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
Ernsthaft : was soll denn ein gesetzlicher Zinssatz sein ?ZitatDas wollte ich nur mal genau wissen, da das mit der Bank eben öfter behauptet wird, aber nirgends ein Gesetz, wo das so explizit steht.
Ob das irgendwo steht oder nicht ist uninteressant, es ist so ! ! !
Wenn mir dem Mieterlein nix anderes vereinbart wurde gibt es nur Bank oder Sp.-kasse. -
Gesetzlicher Zinssatz sind 5 Prozenpunkte über dem Basiszinssatz.
Das ist der Zinssatz, der bei Gericht zu zahlen ist, wenn jemand gegen jemand anders, eine finanzielle Forderung hat.
Allerings ist das nicht der Satz, den man für eine Mietkaution erhällt.
Der Kautionszinssatz für eine Mietkaution ist schlicht derjenige, den man ganz konkret bei Anlage des Betrags auf einer Bank erhällt. Derzeit wohl weit unter 1 % .Und zu einer konkreten Anlagepflicht von Miet-Kautionen will ich von vornherein nichts kategorisch ablehnen, aber wenn gesetzlich nix vorgeschrieben ist, und sich auch aus Gerichtsurteilen keine klaren Antworten finden lassen, sind alle vermuteten Anlageoptionen nur Schall und Rauch.
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Zitat
Gesetzlicher Zinssatz sind 5 Prozenpunkte über dem Basiszinssatz.
Das ist der Zinssatz, der bei Gericht zu zahlen ist, wenn jemand gegen jemand anders, eine finanzielle Forderung hat.
Allerings ist das nicht der Satz, den man für eine Mietkaution erhällt.
Donnerwetter, was bist Du denn für eine Koryphäe ?ZitatDer Kautionszinssatz für eine Mietkaution ist schlicht derjenige, den man ganz konkret bei Anlage des Betrags auf einer Bank erhällt. Derzeit wohl weit unter 1 % .
Das wird ja immer besser.Zitatund sich auch aus Gerichtsurteilen keine klaren Antworten finden lassen,
Behauptet noch wer, außer dir ?Zitatsind alle vermuteten Anlageoptionen nur Schall und Rauch.
Wer vermutet denn, außer dir ? -
Fantastisch, inhaltlich hast Du mit Deinen Beträgen recht, aber hast Du eigentlich schon einmal über Deinen Tonfall nachgedacht? Wenn Du keine Lust hast Amateuren eine "vernünftige" Antwort zu geben, dann lass es! Diese Seite heißt Mietrecht-HILFE und nicht "Besserwissen leicht gemacht".
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Fantastisch, inhaltlich hast Du mit Deinen Beträgen recht, aber hast Du eigentlich schon einmal über Deinen Tonfall nachgedacht? Wenn Du keine Lust hast Amateuren eine "vernünftige" Antwort zu geben, dann lass es! Diese Seite heißt Mietrecht-HILFE und nicht "Besserwissen leicht gemacht".
Du sagst es! Aber er sonnt sich wohl in seiner Beratungsresistenz... -
Zitat
Diese Seite heißt Mietrecht-HILFE und nicht "Besserwissen leicht gemacht".
Hat denn jemand was anderes behauptet ? -
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