Ich danke Ihnen erstmal, für die bisherigen Einschätzungen.
Zur weiteren Klarstellung: Es geht hier im Grunde um eine Art Dreiecksverhältnis:
Beteiligte: Ich, als Hauptmieter, die neue Untermieterin und die alte Untermieterin mit Freund (der bei ihr gewohnt hatte).
Die Ex-Untermieterin hätte von mir Ihre gezahlte Kaution zu bekommen. Ich wiederum hätte selbige Kaution von der neuen Untermieterin zu bekommen.
Um das ganze (für mich) etwas einfacher zu gestalten, wurde eben mündlich vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die alte Untermieterin auszahlt.
So wäre ich ganz außen vor gewesen, was die Kautionen betrifft und jeder hätte das gehabt, was ihm zussteht.
Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.
Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.
Auch die Zinsen (weniger als 10 Euro) sind nicht das Problem, die können ggf. nachbezahlt werden.
Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.
Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen. Weiterhin das Geld mit einer Zivilklage wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurückfordern.
Bleibt noch die Frage, ob ich das ggf. tun müßte, oder meine neue Untermieterin, oder am besten beide ?