Beiträge von Ahoi

    Gesetzlicher Zinssatz sind 5 Prozenpunkte über dem Basiszinssatz.
    Das ist der Zinssatz, der bei Gericht zu zahlen ist, wenn jemand gegen jemand anders, eine finanzielle Forderung hat.
    Allerings ist das nicht der Satz, den man für eine Mietkaution erhällt.
    Der Kautionszinssatz für eine Mietkaution ist schlicht derjenige, den man ganz konkret bei Anlage des Betrags auf einer Bank erhällt. Derzeit wohl weit unter 1 % .


    Und zu einer konkreten Anlagepflicht von Miet-Kautionen will ich von vornherein nichts kategorisch ablehnen, aber wenn gesetzlich nix vorgeschrieben ist, und sich auch aus Gerichtsurteilen keine klaren Antworten finden lassen, sind alle vermuteten Anlageoptionen nur Schall und Rauch.

    Nochmals für Dich, bitte laaangsam und laut mitlesen: "Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse " gibt es nicht.

    OK, danke.
    Das wollte ich nur mal genau wissen, da das mit der Bank eben öfter behauptet wird, aber nirgends ein Gesetz, wo das so explizit steht.

    Das wirst Du auch nicht finden, könnte ja auch ein Konto bei der Spasskasse sein...
    Ernsthaft: Der VM hat das Geld von seinem eigenen getrennt anzulegen und mit den gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.

    Nochmal: Quellennachweis, bezüglich Bank oder Sparkasse ?

    Etwas könntest Du dich auch selbst bemühen, google - Kaution, usw...

    Ja das hab ich auch schon getan. Da kommen auch jede Menge Ergebnisse, wo das so oder ähnlich steht.
    Aber nirgends konnte ich einen klaren Quellenhinweis auf ein Gesetz finden, das vorschreibt, das eine Kaution zwinged auf einem Bankkonto anzulegen sei.

    Da hat die alte Untermieterin recht. Die Kaution must du als Hauptmieter ihr bezahlen. Was soll der unbekannte Freund damit zu tun haben ? ? ? Der steht doch gar nicht im Mietvertrag ... und ist kein Vertragspartner.

    Das ist korrekt. Allerdings wurde die Kaution auf ausdrückliche Anweisung der alten UM an deren Freund überwiesen. Zeugen: Ich und die neue Untermieterin.

    Hallo Ahoi


    Die Fehler sind ja schon gemacht.

    Richtig, und ich schreibe das hier, um evtl. die Karre wieder aus dem Dreck ziehen zu können.


    Zitat

    Wenn du jetzt von der Teilzahlung des Freundes der exM noch einen Beleg hast,
    wäre die Zahlung der neuM an den Freund des exM zumindest nicht so ganz unrealistisch.


    Hab ich, denn er hat mir das Geld ja (im Namen seiner Freundin, der eigentlichen Ex-Untermieterin) überwiesen.


    Zitat

    Wie jetzt unberechtigt?
    du warst doch angeblich damit einverstanden,
    dass die neuM an den Freund der exM zahlt.


    Ja, ich war damit einverstanden, unter der Bedingung, daß die Zahlung der Kaution an den Typ der Ex-Untermieterin, die Kautionsforderung der Ex-Untermieterin, tilgt.

    Sagt sie jetzt zumindest.

    Nein, die hat ja auch ein Interesse an Aufklärung, denn schließlich ist es auch Ihre Kaution, die sich jetzt beim "falschen" befindet, denn sie sollte ja eigentlich bei mir sein.....denn schließlich hat sie ja an jemand gezahlt, der Ihre zu zahlende Kaution, vermutlich veruntreut hat......

    Richtig, kann auch eine Sparkasse sein.

    Oder, wenn der Mieter zustimmt, in Aktien, Anleihen, Optionen, usw...
    Ein Schließfach wäre auch zustimmungspflichtig.

    Hast Du dafür einen konkreten, rechtlichen Quellennachweis ?

    Einfach deshalb, damitr aus dem "Dreieck" ein "Zweieck" wird und ich mir eine Überweisung sparen kann.
    Daß das ein Fehler war, ist mir jetzt auch klar. Jetzt muß ich halt sehen, daß ich einigermaßen ungeschoren aus der Lage wieder rauskomme. Das ist ja auch der Grund, wieso ich hier schreibe und um Eure Meinung bitte.

    Hallo Ahoi


    Alles schön und gut,
    aber da nur mündlich vereinbart sehr sehr schwer zu beweisen.


    Immerhin zwei Zeugenbeweise: Ich und die neue Untermieterin......

    Zitat


    Tja und weil es so schön bequem war kommt jetzt der Bummerang an dich zurück.

    Deshalb schreibe ich ja hier, um dabei nix entscheidendes zu vergessen oder entscheidende Fehler zu machen......


    Zitat


    Die hast du in deinem Besitz,
    oder wird das bei der neuM vermutet?


    Ich habe eine Kopie von dem Beleg un ddie neue UM hat das Original, das sie jederzeit vorlegen würde.

    Zitat


    Da fällt mir doch gerade auf:
    war der Freund der exM auch M laut MV?
    wenn dies nicht der Fall war,
    hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.

    Der Freund war nicht im Unter-Mietvertrag erwähnt, denn er kam erst später hinzu.
    Die Kaution wurde nach Einzug des Freundes auf das Doppelte aufgestockt und wurde teilweise von ihm überwiesen, da sie nicht so "flüssig" war......


    Zitat


    Wird m.E. nix bringen da der Gerldfluss nicht von dir ausging.


    VG Syker

    Es ging immerhin um "meine Kaution", die ich hätte bekommen sollen und nun unberechtigt, beim Freund der alten UM sind.

    Klar, ist das mauscheln! Schon mal gehört, dass Mietkautionen verzinslich angelegt werden müssen? Und das ist bei solch einem Dreiecksverhältnis wohl nicht vorgesehen und auch nicht durchführbar.

    Erstmal, ich sagte doch schon, daß die paar Cent Zinsen die es hier gibt, nachgezahlt werden und diese nicht das eigentliche Problem sind.
    Übrignes steht nirgends, daß eine Kaution auf einer Bank angelegt werden müßte.

    Sie muß lediglich getrennt vom Privatvermögen des Vermieters und zu einem üblichen Zinssatz angelegt sein.
    Das trifft auch zu, wenn sie sich in einem Tresor befindet, getrennt vom Privatvermögen und bei Rückzahlung mit dem bei Banken üblichen Zinssatz ausbezahlt wird.

    Ich danke Ihnen erstmal, für die bisherigen Einschätzungen.

    Zur weiteren Klarstellung: Es geht hier im Grunde um eine Art Dreiecksverhältnis:
    Beteiligte: Ich, als Hauptmieter, die neue Untermieterin und die alte Untermieterin mit Freund (der bei ihr gewohnt hatte).

    Die Ex-Untermieterin hätte von mir Ihre gezahlte Kaution zu bekommen. Ich wiederum hätte selbige Kaution von der neuen Untermieterin zu bekommen.

    Um das ganze (für mich) etwas einfacher zu gestalten, wurde eben mündlich vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die alte Untermieterin auszahlt.

    So wäre ich ganz außen vor gewesen, was die Kautionen betrifft und jeder hätte das gehabt, was ihm zussteht.

    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.
    Auch die Zinsen (weniger als 10 Euro) sind nicht das Problem, die können ggf. nachbezahlt werden.


    Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.

    Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen. Weiterhin das Geld mit einer Zivilklage wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurückfordern.

    Bleibt noch die Frage, ob ich das ggf. tun müßte, oder meine neue Untermieterin, oder am besten beide ?

    Der Fall ist etwas kompliziert, daher werde ich ihn versuchen einfach zu beschreiben, mit Stichworten:

    Ich bin Hauptmieter einer 2-Zi-Wohnung.
    Untervermiertung an eine Dame, die mit ihrem Freund einzieht (Laut Miertvertrag ist nur sie Untermierterin).
    Kaution war zu entrichten (2 MM).
    Das Pärchen zieht nach 1 Jahr aus.
    Eine neue Untermierterin ist gefunden, die genau zu deren Auszugstermin, einzieht.
    Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist.

    Die bisherige Untermieterin bittet dann noch (telefonisch) die neue Untermieterin, die Kautiuon nicht auf ihr Konto, sondern auf das Konto ihres Freundes zu überweisen, da sie Bedenken hat, daß sie mit dem BAFÖG-Amt Probleme bekommen könnte, wenn die mitbekommen, daß sie plötzlich so viel Geld auf dem Konto hat.

    Die neue Untermieterin geht darauf ein und überweist die Kaution auf das Konto des Freundes der alten Untermieterin.

    Ca. 4 Monate später behauptet die alte Untermieterin wahrheitswidrig, sie habe die Kaution noch nicht erhalten und bittet um Auszahlung !
    Der Überweisungsbeleg an den Freund ist als Beweismittel vorhanden.

    Was tun ?
    P.S.: Die alte Untermieterin ist eine dreiste Lügnerin, Gespräche brignen bei der nix.
    Daher kommen nur rechtliche Schritte in Frage. Aber welche ?

    Hallo Ahoi


    ergänzend dazu:
    Mit der vereinbarten Kündigungsfrist von 1 Jahr.


    VG Syker

    Danke für Ihrer Antworten.

    Es ging mir darum, ob es Möglichkeiten gibt, die Kündigungsfrist von 1 Jahr, irgendwie zu verkürzen, durch irgend ein Sonderkündigungsrecht oder was auch immer.
    Insbesondere wenn der Pächter sich quer stellen sollte und auch kein vorzeitiger Aufhebungsvertrag möglich ist.
    Also kurzum, wenn man den Pächter schnellstmöglich raushaben will, ohne 1 ganzes Jahr warten zu müssen.

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