Nebenkosten für Blumenbeet!?

  • Hallo zusammen,

    im letzten Jahr hat mein VM unsere Gartenanlage auf Vordermann bringen und neben den hauseigenen Parkplätzen ein sagen wir mal sehr umstrittenes Beet anlegen lassen. Dies hat u.a. dazu geführt, dass die Nebenkosten für das gesamte Haus (6 Wohneinheiten) insgesamt um ca. 2.300 Euro gestiegen sind, was für mich anteilig einen Betrag con ca. 370 Euro ausmacht. Das allein finde ich schon sehr heftig.

    Doch damit nicht genug: In der letzten Woche wurden in dieses Beet nun div. Pflanzen eingesetzt. Gestern erhielt ich (und alle anderen Mieter) ein Schreiben von der Hausverwaltung, dass zukünftig ein Gärtner 2 x wöchentlich ca. 3 Std. lang Bewässerungsarbeiten dieses Beets vernehmen wird und dass sich die Kosten hierfür auf ca. 130 Euro pro Woche belaufen. Diese Kosten sollen auf die Wohneinheiten umgelegt werden, was für jeden Mieter dann einen Betrag von ca. 22 Euro pro Woche bzw. ca. 88 Euro pro Monat ausmachen wird. Hinzu kommt der Wasserbedarf, der sicherlich auch anteilig in der nächsten Nebenkostenabrechnung enthalten sein wird.

    Ich finde das äußerst unverschämt und weiß nicht, ob ich das einfach stillschweigend hinnehmen muss. Ich bitte daher um eure Hilfe, ob und was ich ggf. dagegen unternehmen kann.

    Im Voraus vielen Dank!

    Beste Grüße, Oliver

  • Was ist denn überhaupt zum Thema Gartenpflege und Gärtner im Mietvertrag vereinbart? Mache am besten eine Kopie von diesem Teil des Mietvertrages und setze sie hier ein.

  • Es wurden vereinbart: die Betriebskosten laut BKV. Darin enthalten sind unter anderen:

    die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

  • Hallo Oliver,

    zugegeben, die Erhöhung erscheint auch mir recht heftig.
    Nach § 556 BGB ist der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Ob das hier noch der Fall ist, das vermag letzten Endes ... das örtliche AG entscheiden.
    Was meinen denn die anderen Mieter?

  • Danke für eure Antworten!

    Kolinum: bedeutet das, dass ich das, nur weil es in der BKV steht, einfach hinnehmen muss? Dann könnte sich der VM hier ja ein Gartenparadies bauen lassen und die laufenden Kosten schön auf die Mieter abwälzen...

    Berny: habe leider noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit anderen Mietern darüber auszutauschen. Von einer Mieterin weiß ich jedoch, dass sie sich ebenfalls sehr darüber echauffiert hat. Treffe sie heute Mittag. Angenommen, alle anderen Mieter würden sich ebenfalls dagegen wehren wollen. Hätte man in solch einem Falle eine Chance - gleichwelcher Art?

    Viele Grüße & ein schönes WE!

  • Zitat

    einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,

    Und das ist der Knackpunkt. So wie ich es gelesen habe, wurde hier eine neue Grünanlage geschaffen. Und solche Neuanlagen sind nicht umlegbar, sonst würde hier der Mieter ein Gartenparadies bezahlen.

    Hier wäre der Gang zum Fachanwalt lohnenswert. Einer lässt sich beraten und geht notfalls vor Gericht, die Kosten übernehmen alle Mieter.

  • Zitat

    Dann könnte sich der VM hier ja ein Gartenparadies bauen lassen und die laufenden Kosten schön auf die Mieter abwälzen...


    Welcher VM würde das wollen ?
    Was hätte er denn selbst davon ? (so er nicht im selben Haus wohnt)
    Gäbe es denn einen Dank der Mieter für ihr Paradies auf Erden ?

  • Hallo Obelisc!

    Lass dich bitte nicht von der Meinung des Forentrolls (früher nannte man die Dorfdepp) verunsichern. Für gärtnerische Neuanlagen ist nie die Mieterschaft finanziell zuständig. Spätere Pflege und Austausch der Pflanzen gehören zu den umlagefähigen Kosten. Und diese Kosten sind in deinem Mietvertrag vereinbart.

    BK - Gartenpflege- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Gartenpflege Nebenkosten | Ist die Gartenpflege umlagefähig?

  • Hallo Obelisc!
    Lass dich bitte nicht von den allgemein gehaltenen Aussagen des obigen Forentrolls (früher und auch heute noch nannte man die Dorfdeppen) verunsichern.

    Zitat

    ein sagen wir mal sehr umstrittenes Beet anlegen lassen.


    Was war denn an der Stelle des Beets vorher ?

  • Obelisc:

    "Danke für eure Antworten!"
    - Gäärne!;)

    "bedeutet das, dass ich das, nur weil es in der BKV steht, einfach hinnehmen muss?"
    - Gartenpflege ja, Erweiterungen nein.
    Mainschwimmer schliesse ich mich an.

    "habe leider noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit anderen Mietern darüber auszutauschen. Von einer Mieterin weiß ich jedoch, dass sie sich ebenfalls sehr darüber echauffiert hat. Treffe sie heute Mittag. Angenommen, alle anderen Mieter würden sich ebenfalls dagegen wehren wollen. Hätte man in solch einem Falle eine Chance - gleichwelcher Art?"
    - Ich denke: Ja. Aber einen Fach-Anwalt nehmen und die Kosten mit den anderen Mietern teilen.
    Solche hochtrabenden Vermieter-Kalkulationen bzw. -Philosophien sind übrigens nichts Aussergewöhnliches...

  • Fantastisch: vorher war es lediglich eine Einfahrt zu den Parkplätzen - breit genug, um in einem Zug in die Parkbox zu fahren. Heute ist dort dieses Beet und das Ein- und Ausfahren in die/aus der Parkbox ist nur noch in drei Zügen möglich. Und dann immer mit der Gefahr, dass man sich an den Randsteinen das Auto verschrammt.

    @Rest: der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit war sehr hilfreich. Vielen Dank! Ich werde mal versuchen, ein Treffen mit den anderen Mietern zu arrangieren um zu checken, wie die die Sachlage sehen.

    Bis hierher also schon mal Danke! :)

  • der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit war sehr hilfreich. Vielen Dank! Ich werde mal versuchen, ein Treffen mit den anderen Mietern zu arrangieren um zu checken, wie die die Sachlage sehen.


    Noch'n Tipp: Es dreht sich hier korrekterweise um Betriebskosten, nicht Nebenkosten. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, welche der VM gem. BetrkVO mietvertraglich auf die Mieter abwälzen kann. Die Gartenneuanlage bzw. -umgestaltung kann auch mit viel Fantasie nicht dazu zählen.

  • 10.** die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
    Pflanzen

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf

    .?. hm, das ist eine schwere Frage, aber ich als Vermieter sage dazu, das stinkt.

    Ich sehe das so, um mal deinen Satz zu zitieren : " m letzten Jahr hat mein VM unsere Gartenanlage auf Vordermann bringen und neben den hauseigenen Parkplätzen ein sagen wir mal sehr umstrittenes Beet anlegen lassen. "

    Du sagst, im letzten Jahr hat der Vermieter ein Beet anlegen lassen. Also davon steht nichts in der Betriebskostenverordnung. Er hat das Beet neu anlegen lassen. Es gab das Beet gar nicht. Er hat kein vorhandenes Beet erneuert sondern etwas neu gebaut.

    Da sehe ich den Unterschied. Das sind gar keine " alljährlich wiederkehrende Kosten ", sondern ganz neue Kosten, die es vor 2 Jahren nicht gab. Das bedeutet, keine Betriebskosten. Die must du dann auch nicht bezahlen. Jedenfalls nicht voll und ganz.

    Wirtschaftlich ist das auch nicht.

    Also ich wuerde dagegen vorgehen... wieder mal eine Einzelentscheidung.

    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. "

    Es grüsst der Billy :D

    Einmal editiert, zuletzt von melaniemax (8. Mai 2013 um 03:18)

  • Zitat

    Und das ist der Knackpunkt. So wie ich es gelesen habe, wurde hier eine neue Grünanlage geschaffen. Und solche Neuanlagen sind nicht umlegbar, sonst würde hier der Mieter ein Gartenparadies bezahlen.


    Wer denn sonst ?

    Kosten für die Neuanlegung des Rasens sind Gartenpflegekosten
    Gartenpflegekosten können wiederum auf die Nebenkosten umgelegt werden
    Die Kosten für die Neuanlegung eines Rasens sind Gartenpflegekosten und können daher auf die Nebenkosten umgelegt werden.

    In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Mieter über die Kostentragungspflicht bezüglich einer Neuanlegung eines Rasens. Nach Meinung der Vermieter gehöre dies zu den Gartenpflegekosten und müsse daher von den Mietern getragen werden.

    Kosten einer Rasenanlegung sind Gartenpflegekosten
    Das Landgericht Hamburg gab den Vermietern recht. Zu den Gartenpflegekosten gehören nicht nur die Kosten für die durchgeführte Grundreinigung und Grundkultivierung, sondern auch für die Neuanlegung des Rasens. Dies folge daraus, dass sogar Kosten für eine Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen umlagefähig seien
    LG Hamburg 16 S 148/88

  • Hallo zusammen,
    Oh da hat aber einer lange gesucht
    ...
    ...
    Was mich nicht wundert bei einem so alten Urteil ...


    Ich meine: NEUanlage nein, Instandsetzung mit bspw. blanke Stellen nachsäen ja.

  • Zitat

    Oh da hat aber einer lange gesucht


    Nö, Zufall und gute Erinnerung.

    Zitat

    Ich meine: NEUanlage nein, Instandsetzung mit bspw. blanke Stellen nachsäen ja.


    Du meinst ja auch, dass viele hier im Forum gleichzeitig M und VM sind.

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