Strom nicht angemeldet

  • Hallo,
    ich habe eine Wohnung vermietet und der Mieter hat seinen Strom nicht angemeldet . Der Engerieversorger hat mir deshalb eine Rechnung über 261 Euro geschickt , die ich dann bezahlen musste . Der Mieter wollte den Betrag dann in Raten an mich zurückzahlen. Seit 10 Monaten laufe ich hinter dem Geld her , der zahlt einfach nicht . Ständig kommen neue Lügengeschichten von ihm. Samstag hat er dann gesagt , dass er gar nicht daran denkt zu bezahlen und da er 3 kl. Kinder hat , kann ich ihn auch nicht kündigen und er würde nicht ausziehen. Die Miete wird vom Job Center bezahlt.
    Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??

    Danke für Antwort
    siju

  • Zitat

    Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??

    Wahrscheinlich nicht! Für die Kündigung eines Mietverhältnisses müssen schon andere Gründe vorliegen. Für die Rechnung vom Stromversorger kannst du aber einen Mahnbescheid beantragen. Mal sehen, ob der säumige Zahler dann immer noch die Backen aufbläst.

    Wohnst du mit diesem netten Mieter allein im Haus, oder ist es ein Mehrfamilienhaus?

  • kannst du aber einen Mahnbescheid beantragen. Mal sehen, ob der säumige Zahler dann immer noch die Backen aufbläst.


    Doch, wird er machen..., nämlich, den neuen MB zu den bereits vorhandenen an die Wand pinnen.
    Ich als VM und Rechnungsempfänger würde auch nicht zahlen, dann würde das EVU nämlich den Strom abdrehen...:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. April 2013 um 15:33)

  • Der Vormieter hatte den Zähler ab und der neue Mieter hatte den nicht angemeldet. Deshalb lief der Zähler auf meinen Namen und ich muss die Stromkosten , trotz Vorlage des Mietvertrages , bezahlen. Da der Mieter an den Anbieter jetzt bezahlt , kann der Strom nicht abgedreht werden. Ich denke das Geld und das was ich ihn für die Renovierung gegeben habe , werde ich nicht wiedersehen.
    Ich will das der Mieter auszieht . Hat eine Kündigung überhaupt Erfolg und ist eine Anzeige wegen Diebstahl oder Betrug möglich ?

    Siju

    @ Mainschwimmer , es ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus , die ich noch abzahle.

  • [QUOTE=siju:

    "Der Vormieter hatte den Zähler ab- und der neue Mieter hatte den nicht angemeldet. Deshalb lief der Zähler auf meinen Namen und ich muss die Stromkosten , trotz Vorlage des Mietvertrages , bezahlen."
    - Richtig. Der MV interessiert das EVU nicht.

    "Da der Mieter an den Anbieter jetzt bezahlt , kann der Strom nicht abgedreht werden. Ich denke das Geld und das was ich ihn für die Renovierung gegeben habe , werde ich nicht wiedersehen."
    - Davon wird wohl auszugehen sein.

    "Ich will das der Mieter auszieht . Hat eine Kündigung überhaupt Erfolg"
    - Wenn Mietrückstände 2 MM erreichen, ja.

    "ist eine Anzeige wegen Betrug möglich ?"
    - M.E. ja.

  • Zitat

    ich habe eine Wohnung vermietet und der Mieter hat seinen Strom nicht angemeldet


    Als erfahrener VM bietet man den Service, jeden Neumieter selbst bei einem Versorger anzumelden und meldet auch ab bzw. um.

    Zitat

    da er 3 kl. Kinder hat , ...Die Miete wird vom Job Center bezahlt.


    Wie kommt man überhaupt als VM auf die Idee an so einen Interessenten zu vermieten ?

    Zitat

    Da der Mieter an den Anbieter jetzt bezahlt , kann der Strom nicht abgedreht werden.


    Doch und zwar bei dir, das muss nicht Zählerbezogen sein.
    Wie viele Schuldner ziehen deshalb um und heulen dann, wenn es in der neuen Bude keinen Strom gibt.

    Zitat

    Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??


    Man bekommt jeden Mieter raus, es kommt nur auf die Wahl der Waffen an.
    Es gibt legale und ilegale Methoden.

    Zitat

    das Geld und das was ich ihn für die Renovierung gegeben habe...


    Wie kann man nur ?

    Zitat

    ... werde ich nicht wiedersehen.


    Natürlich nicht.

    Zitat

    es ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus , die ich noch abzahle.


    Oweh, dann aber hurtig, - raus mit dem Burschen.

  • Zitat

    Oweh, dann aber hurtig, - raus mit dem Burschen.

    wenn es so einfach wäre ...

    Zitat

    Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??

    nicht wegen der Stromgeschichte, dass sind sie leider etwas naiv angegangen.
    Kommt in den besten Vermieterkreisen vor. Nachher ist man immer schlauer.

    Ich hoffe mal es wurde eine Kaution hinterlegt. Von dieser könnten sie eine solche Forderung entnehmen.
    Es besteht dann eine Pflicht zur Auffüllung durch den Mieter, was aber natürlich nur theoretisch besteht.

    Seien sie froh wenn sie noch die Miete und NK bekommen, ich hoffe mal direkt vom Amt und beten Sie dass es kein Messie ist ...

  • siju,

    ich hoffe, dass inzwischen die Ummeldung des Stromanschlusses an den EVU erfolgt ist , damit zumindest künftig die Rechnung an den richtigen Stromverbraucher geht.

    Übrigens hat nicht jeder, der Geld vom Jobcenter (AlgII-Empfänger) bekommt, eine solche "TOP-Zahlungsmoral". Allerdings verstehe ich die Weigerung nicht, denn eigentlich ist ja im HartzIV-Satz Zahlungen für Strom enthalten, auch wenn sie zu niedrig angesetzt (aber das ist dann wieder ein anderes Thema) sein dürften.

    Wundert mich allerdings, dass das EVU völlig egal ist. Denn so einfach ist es nicht. Konkludent kommt durch Einschalten des Lichtschalters der Liefervertrag (Ersatz-Versorgung) zu stande, wenn man dann auch noch nachweisen kann, ab wann der Mieter drin war. Also ich würde da einen in Energierecht bewanderten Anwalt befragen.

  • Ich glaube nicht das das den Energieversorger interessiert. Es besteht, bedingt duch den Mieterwechsel, ein Vertrag mit dem Vermieter.
    Dieser ist Schuldner. Die rechtliche Beziehung des Vermieters zu anderen Personen ist Sache zwischen beiden.
    Es bleibt dem Vermieter nur eine Abmeldung des Vertrages. Der Versorger wird daraufhin den Strom abstellen.

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