Beiträge von siju

    Der Vormieter hatte den Zähler ab und der neue Mieter hatte den nicht angemeldet. Deshalb lief der Zähler auf meinen Namen und ich muss die Stromkosten , trotz Vorlage des Mietvertrages , bezahlen. Da der Mieter an den Anbieter jetzt bezahlt , kann der Strom nicht abgedreht werden. Ich denke das Geld und das was ich ihn für die Renovierung gegeben habe , werde ich nicht wiedersehen.
    Ich will das der Mieter auszieht . Hat eine Kündigung überhaupt Erfolg und ist eine Anzeige wegen Diebstahl oder Betrug möglich ?

    Siju

    @ Mainschwimmer , es ist eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus , die ich noch abzahle.

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung vermietet und der Mieter hat seinen Strom nicht angemeldet . Der Engerieversorger hat mir deshalb eine Rechnung über 261 Euro geschickt , die ich dann bezahlen musste . Der Mieter wollte den Betrag dann in Raten an mich zurückzahlen. Seit 10 Monaten laufe ich hinter dem Geld her , der zahlt einfach nicht . Ständig kommen neue Lügengeschichten von ihm. Samstag hat er dann gesagt , dass er gar nicht daran denkt zu bezahlen und da er 3 kl. Kinder hat , kann ich ihn auch nicht kündigen und er würde nicht ausziehen. Die Miete wird vom Job Center bezahlt.
    Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??

    Danke für Antwort
    siju

    Danke für eure Antworten.
    Die Rechtslage ist so : es gibt einen mündlichen Mietvertrag mit dem Mieter der rechtswirksam ist.
    Da der Mieter des schriftl. Mietvertrages zahlungsunfähig ist , muss der andere Mieter bezahlen.Allerdings nur die Miete , keine Nebenkosten.

    Grüße von Siju

    Mainschwimmer, hallo,
    die gute Frau hat drei kleine Kinder und ich fürchte , die wird dem Arbeitsmarkt nie zur Verfügung stehen.Leistungen der ARGE sind nicht pfändbar.Einen Rechtsstreit , bei dem nichts rauskommt , den kann ich mir auch nicht leisten.
    Ihr Freund arbeitet und deshalb sehe ich da die Möglichkeit , wenn es einen mündl. Mietvertrag gibt, an das Geld zu kommen.

    Grüße von Siju

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung vermietet die von der ARGE bezahlt wurde. Als der Freund der Mieterin einzog wurde die Miete von ihm bezahlt.Den Mietvertrag hat er nicht unterschrieben. Jetzt sind beide in einer Nacht und Nebelaktion verschwunden. Die Mieterin bekommt Leistungen von der ARGE , die nicht pfändbar sind. Meine Frage ist , ob ein mündlicher Mietvertrag , mit dem Freund , der die Miete überwiesen hat, zustande gekommen ist und ob ich die Miete bei ihm einklagen kann.
    Ich muss die Wohnung noch abzahlen und das ist ohne die Mieteinnahmen nicht möglich.

    Danke für Antwort.
    Siju

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!