Abnahmeprotokoll

  • Hallo

    letztes Jahr sind wir zu Ende Oktober aus unserer Wohnung ausgezogen. Beim Abnahmetermin wurde vereinbart, daß wir uns um die Kratzschäden meiner Katze kümmern. Vermerkt wurde eine Tür. Mündlich einigten wir uns noch darauf zwei Fenster auszubessern. Im nachhinein kam noch eine Tür dazu. Gut, ich habe es meiner Versicherung gemeldet, die aber nicht zahlen wollen aufgrund langfristiger Schäden. Das ganze zog sich jetzt fast ein halbes Jahr hin. Erst jetzt habe ich erfahren, daß mein Vermieter mehr Sachen zur Schadensregulierung bei meiner Versicherung eingereicht hat. So ala, Versicherung zahlt ja. Wir hatten damals selber leichtere Kratzspuren selber ausgebessert. Und die sind auch mit Argusaugen durch die Wohnung gegangen. Wohlgemerkt die Nachmieter und mein Exvermieter. Und vor ein paar Tagen erfuhr ich von meinem Exvermieter, daß er alles neu abgeschliffen haben möchte.

    Ich würde ja dafür einstehen, die beiden Fenster und zwei Türen ausbessern zu lassen. Aber nicht eine Komplettsanierung seiner Wohnung.
    Für was sind dann Abnahmeprotokolle da?

  • Für was sind dann Abnahmeprotokolle da?


    Das ist die einzige Frage, die ich Dir beantworten kann...
    Die Protokolle sollten zweifach peinlichst genau ausgefüllt werden, u.a. der Istzustand und wer was innerhalb welcher Frist i.O. bringt.

  • Das ist die einzige Frage, die ich Dir beantworten kann...
    Die Protokolle sollten zweifach peinlichst genau ausgefüllt werden, u.a. der Istzustand und wer was innerhalb welcher Frist i.O. bringt.

    Ja, und im Protokoll ist ja das ganze vermerkt. Er kommt jetzt aber Monate später daher, und möchte aber mehr "gemacht" haben. Verstehe das alles nicht.

  • Ich habe ihm zumindest nichts verschwiegen. Er wußte um die Kratzspuren.


    Versteckte bei der Rückgabe einer Mietsache nicht entdeckte Mängel können noch 6 Monate lang reklamiert werden.
    Hier dürfte es wohl auf die Beweisbarkeit ankommen.

  • Zitat

    Und vor ein paar Tagen erfuhr ich von meinem Exvermieter, daß er alles neu abgeschliffen haben möchte.


    Natürlich, wie sonst sollen die Kratzspuren von dem Vieh verschwinden ?

    Zitat

    Ich würde ja dafür einstehen, die beiden Fenster und zwei Türen ausbessern zu lassen. Aber nicht eine Komplettsanierung seiner Wohnung.


    Wurde das denn explizit verlangt ?

    Zitat

    Für was sind dann Abnahmeprotokolle da?


    U.a. auch was alles gemacht werden muss, nicht unbedingt wie.
    Das teilt der VM dem Mieter i.a.R. erst nach dessen Unfähigkeit der Behebungsversuche mit.

  • Natürlich, wie sonst sollen die Kratzspuren von dem Vieh verschwinden ?


    Wurde das denn explizit verlangt ?


    U.a. auch was alles gemacht werden muss, nicht unbedingt wie.
    Das teilt der VM dem Mieter i.a.R. erst nach dessen Unfähigkeit der Behebungsversuche mit.

    Der Vermieter hat bei der Abnahme selber gesagt, es passt sonst alles. Es müssen nur die Schäden bereinigt werden, die auch im Protokoll vermerkt sind. Er hätte ja nicht unterschreiben müssen!! Außerdem hätte er meiner Meinung damals alles angeben müssen. Zeit genug hatte er, sich die Wohnung anzusehen. Und er hat es auch getan! Damit kann er mir nicht kommen. Und nur so ala, ja die Versicherung zahlts eh, mehr anzugeben, damit das Erscheinungsbild passt, quasi bei einer repariertenTür passen die anderen farblich nicht mehr. Wenn eine Fliese kaputt ist, wird auch nicht der komplette Boden erneuert. Da ist eine Miese Tour, und die akzeptiere ich nicht. Nach 5 Monaten kommen, und alles repariert haben wollen. Bei einer Tür sagte er noch, "sieht zwar nicht soo schön aus, stört mich aber nicht weiter".

    Und mit Verlaub, meine Katzen sind keine Viecher. Herr pro Vermieter.

  • Hallo Bellini


    Amtsgericht Pforzheim Az. 6C 105/04

    Hmm, nettes mieterfreundliches Urteil eines Amtsgerichts,
    welches aufgrund dieser Tatsache (Amtsgericht) wohl wenig Richtungsweisen ist.

    Ich hätte mir das als VM jedenfalls nicht gefallen lassen.
    Und auch der BGH spricht meines wissens bei versteckten Mängeln
    (auch bei einem Abnahmeprotokoll)
    von einem Zeitraum von 6 Monaten wo der VM Forderungen stellen kann.


    VG Syker

  • Zitat

    Es müssen nur die Schäden bereinigt werden, die auch im Protokoll vermerkt sind.


    Richtig und hinterher die evtl. zum Vorschein kommenden verdeckten Schäden.

    Zitat

    meine Katzen sind keine Viecher.


    Du hast deine Katzen bestimmt zum Fressen gern, gelle.

    Das Urteil kannste vergessen.

  • Hallo Bellini


    Hmm, nettes mieterfreundliches Urteil eines Amtsgerichts,
    welches aufgrund dieser Tatsache (Amtsgericht) wohl wenig Richtungsweisen ist.

    Ich hätte mir das als VM jedenfalls nicht gefallen lassen.
    Und auch der BGH spricht meines wissens bei versteckten Mängeln
    (auch bei einem Abnahmeprotokoll)
    von einem Zeitraum von 6 Monaten wo der VM Forderungen stellen kann.


    VG Syker

    Es geht ja nicht um versteckte Mängel, er hat ja die Kratzer gesehen, die zum ausbessern sind:p Und den Rest hat er vor Zeugen abgesegnet.
    Und ein Abnahmeprotkoll dient ja zur Beweisführung. Ein Vermieter würde da ja auch darauf pochen, hab ich Recht oder hab ich Recht?

  • Richtig und hinterher die evtl. zum Vorschein kommenden verdeckten Schäden.


    .

    Also Du meinst die Kratzspuren, was sich unter den Kratzspuren befinden??? Du bist lustig.:D Und für mich sind Kratzspuren sichtbare Mängel!!

  • Hallo Bellini


    Hmm, nettes mieterfreundliches Urteil eines Amtsgerichts,
    welches aufgrund dieser Tatsache (Amtsgericht) wohl wenig Richtungsweisen ist.

    Ich hätte mir das als VM jedenfalls nicht gefallen lassen.
    Und auch der BGH spricht meines wissens bei versteckten Mängeln
    (auch bei einem Abnahmeprotokoll)
    von einem Zeitraum von 6 Monaten wo der VM Forderungen stellen kann.


    VG Syker

    Haste nicht gekannt, gelle? Und kapiert es endlich, es geht nicht um versteckte Mängel!
    Und ich nehme mal an, Du hättest die Wohnung gründlicher untersucht, als mein geliebter Exvermieter? Mehr als ihm das Resultat meiner Ausbesserungen und das Vorhaben der Nächsten zu unterbreiten und mehrmals darzulegen, war ich imstande nicht zu tun.

  • @Bellini

    such Dir einen Anwalt und zieh vor Gericht. Vielleicht findest du ja einen mieterfreundlichen Richter, die gibts zuhauf.
    Ich drücke die Daumen. Aber wenn Du nur Meinungen hören möchtest die mit deiner Ansicht konform sind und in Dein Weltbild passen aber mit der Realität halt nicht konform gehen, dann bist Du hier falsch.

    Gruß

    die Dilletanten ...

  • @Bellini

    such Dir einen Anwalt und zieh vor Gericht. Vielleicht findest du ja einen mieterfreundlichen Richter, die gibts zuhauf.
    Ich drücke die Daumen. Aber wenn Du nur Meinungen hören möchtest die mit deiner Ansicht konform sind und in Dein Weltbild passen aber mit der Realität halt nicht konform gehen, dann bist Du hier falsch.

    Gruß

    die Dilletanten ...

    Ja, wer ist denn hier unverschämt??? Wer beleidigt meine Katzen???? Wer ist denn hier nur pro Vermieter eingestellt???
    Hier gibt es noch nicht mal einen Administrator der die Beleidigungen gegen mich löscht!!!!!
    Von wegen Höflichkeitsregeln im Forum. Hier wird ja noch nicht mal meine Meinung angehört und genauer hinterfragt. Hier heißt es nur gleich, armer Vermieter! Ich bin Schuld, wenn mein Vermieter nicht genau hinguckt und mich obendrein vor Zeugen anlügt indem er zu mir sagt, es passt sonst alles an der Wohnung! Ja, schon kapiert.

  • SIZE=5]Hier gibt es noch nicht mal einen Administrator der die Beleidigungen gegen mich löscht!!!!![/SIZE


    Weshalb? Ich kann keine Beleidigungen erkennen. Es gibt eben Leute (so wie Du), die "verlangen" nach "treffenden" Reaktionen...:o

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