Nebenkosten zeitanteilig bei Auszug

  • Hallo zusammen und vielen Dank für Unterstützung !

    Ich bin letztes Jahr zum 31.7.2016 aus einer Wohnung ausgezogen und nun liegt die NK-Abrechnung vor.
    Allerdings bin ich der Meinung, dass sie falsch ist und wüßte gerne, ob ich richtig liege.

    Abrechnungszeitraum lt. Abrechnung : 01.01.2016 - 30.11.2016 (Objekt wurde verkauft)
    Nutzungszeitraum 01.07.2016 - 31.07.2016

    Die Kosten für die Verbrauchsabrechnung betragen 359,80 €. Mit diesem Betrag wird dann im Verlauf der Abrechnung weitergerechnet. Ich kann hierbei allerdings nirgends feststellen, dass eine Berücksichtigung meiner Nutzungsdauer von 7 Monaten erfolgt.

    Ähnlich wird mit der Miete für die Heizkostenverteiler, dem Warmwasserzähler und dem Schornsteinfeger verfahren.

    Alles wurde aufsummiert, ergab dann irgendwie die Heizkosten, die dann als Berechnungsgrundlage dienten.

    Da ist doch der Wurm drin, oder ?

    Danke für Meinungen & hzl. Grüße !

    H.Drop

  • Nutzungszeitraum 01.07.2016 - 31.07.2016
    Ich kann hierbei allerdings nirgends feststellen, dass eine Berücksichtigung meiner Nutzungsdauer von 7 Monaten erfolgt.


    Hallo Drop,
    kannste das bitte näher erklären?

  • Vielen Dank schonmal, hier sind die Bilder !

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    Abgesehen von meinem oben Geäußerten stimmt auch der Restbestand an Öl nicht, denn zu meinem Auszug waren lt. Abnahmeprotokoll noch 2000 Liter im Tank.
    Meiner Meinung nach erfolgt in der Abrechnung insgesamt keine zeitliche Abgrenzung.

    Einmal editiert, zuletzt von H.Drop (28. April 2017 um 16:45)

  • Meiner Meinung nach erfolgt in der Abrechnung insgesamt keine zeitliche Abgrenzung.

    So sehe ich das auch. Beschweren mußt Du dich aber bei deinem Vermieter. Der ist dein Vertragspartner.

    Übrigens ist Verkauf kein Grund den Abrechnungszeitraum zu verkürzen. Da wäre nur zulässig wenn das Haus abgerissen wurde.

  • Hallo, ich nochmal...:D
    hätte da noch eine Frage...

    Ich beziehe mich auf meine oben abgebildete Abrechnung.

    Dort sind als Miete für die Heizkostenverteiler 107,34 € als direkte Kosten Heizung angesetzt und sie fließen in die weitere Berechnung
    in die "Summe Heizkosten" ein (3479,03 €). Dieser Betrag wird dann weiterhin zur Ermittlung meiner Heiz- u. Warmwasserkosten verwendet.
    Abgesehen davon, dass dieser Betrag in Vorjahren für 12 Monate erhoben wurde und in obiger Abrechnung 2016 für "nur" 11 Monate,
    was ja eh schon falsch ist, ist mir hierbei noch folgendes suspekt :

    - Insgesamt gab es im Objekt 28 Heizkostenverteiler.
    - 12 davon betrafen mich.
    - würde aus meiner Sicht bedeuten : 107,34 € : 28 = 3,83 € / Stk.
    - 3,83 € x 12 = 46,-- €/Jahr
    - bzw. 3,83 € x 7 = 26,81 € für 7 Monate 2016

    Müssten also nicht diese 26,81 € anstatt 107,34 € zur Ermittlung meiner Heiz- u. Warmwasserkosten angesetzt werden ?
    Anderenfalls zahle ich doch für die übrigen Verteiler mit, oder ?

    Danke für positive Antworten...!

    Hzl. Grüße !

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