Folgender Fall: In einer WG (2-X Leute) ist die Mietsituation so organisiert, dass die Bewohner Hauptmieter sind und gesamtschuldnerisch haften. Mieterwechsel wird dann durch einen Nachtrag im Mietvertrag geregelt.
Angenommen, der Vermieter entschließt sich, ab sofort nur noch Personen in den Mietvertrag neu aufzunehmen, die Einkommen in Höhe der dreifachen Monatskaltmiete (der gesamten Wohnung) vorweisen können oder Einkommen in Höhe der anderhalbfachen Monatskaltmiete plus einen Bürgen.
Nun zieht ein Bewohner der WG aus, und ein neuer Mitbewohner will einziehen (sagen wir, der alte Mitbewohner ist schon mit dem Einverständnis aller aus dem Mietvertrag entlassen). Der neue potenzielle Mitbewohner erfüllt aber die Voraussetzungen nicht (beispielsweise kann er nur eine Bürgschaft vorweisen oder er hat zu geringes Einkommen, das zwar zur Zahlung seines Mietanteils ausreichen würde, aber unter den geforderten drei Monatskaltmieten liegt). Daher wird er nicht als Hauptmieter akzeptiert, und die verbleibenden Mieter möchten ihm nun ein WG-Zimmer untervermieten.
1.) Kann der Vermieter die Untervermietung untersagen?
2.) Kann der Vermieter die restlichen WG-Mitbewohner zum Verlassen der Wohnung auffordern, falls sie keinen Mitbewohner finden, der seinen Anforderungen genügt?
3.) Ändert sich die Sachlage, wenn der neue Mitbewohner schon eingezogen ist (der Vermieter wurde informiert), in der Annahme, dass "schon alles glatt gehen wird" mit dem Vertrag als Mit-Hauptmieter, so wie es vielleicht bei früheren Mieterwechseln gängige Praxis gewesen ist?