6er WG Mieterwechsel - Datum Einzug rückdatieren

  • Hallo wir haben seit 2 Jahren eine Kapitalgesellschaft als Vermieter die heiss darauf sind uns abzumahnen/rauszuschmeissen, daher meine Frage.
    Wir haben jetzt zwei neue Mieter bekommen, diese sind durch einen sehr spontanen Auszug, am 01.02.2017 eingezogen und wir können jetzt erst den Vertrag/Mieterwechsel an die Hausverwaltung schicken.
    Da eine Mitbewohnerin aber eine Bescheinigung für die Wohnung ab 01.02. benötigt, stellt sich mir die Frage ob es rechtens ist, den Mieterwechsel auf den 01.02. rückzudatieren und somit das Einzugsdatum. Oder gibt es da eine Regelung, dass der Mieter eigentlich nicht vor Erhalt des Vetrages einziehen darf und somit eine Abmahnung erteilt werden kann? Die Hausverwaltung würde den Mieterwechsel erst kommende Woche bekommen.
    Alle in der WG waren bzw. sind Hauptmieter.

    Vielen Dank
    Felix

  • Es ist ein uralter Mietvertrag, wo schon ewig WG´s drin wohnen und den Mieterwechsel immer nach diesem bestimmten Habitus durchführen. Also ja, es gab auch vorher schon einige Hauptmieterwechsel. Es lief da immer über das Gewohnheitsrecht, und bisher haben wir dort mit unserem ehemaligen Anwalt immer die oberhand behalten.

  • Es ist ein uralter Mietvertrag, wo schon ewig WG´s drin wohnen und den Mieterwechsel immer nach diesem bestimmten Habitus durchführen. Also ja, es gab auch vorher schon einige Hauptmieterwechsel. Es lief da immer über das Gewohnheitsrecht, und bisher haben wir dort mit unserem ehemaligen Anwalt immer die oberhand behalten.


    1. Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
    2. Kannst Du den letzten (Halb-)Satz mal erklären?
    3. Wieso will Euch der VM loswerden?

  • Hallo,

    klingt für mich eher nach Hausbesetzung, als nach WG.

    Wem gegenüber wollt ihr denn rückdatieren?
    Wenn die Leute am 01.02. eingezogen sind haben sie mit dem Datum einen "mündlichen" Mietvertrag". Diese wurde 3 Wochen später schriftlich verfasst, spricht ertseinmal nichts dagegen. Allerdings ist euer Vertragsgewurschtel ohnehin rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt keine Mietverträge ohne Zustimmung des Vermieters machen.

    Wenn der Vermieter euch wirklich loswerden will, hat er jetzt gute Karten. Er könnte die ausziehenden Parteien "einfach" nicht aus dem Vertrag entlassen. Dann könnt ihr entweder alle kündigen oder keiner.

    Was sagt denn euer ehemaliger Anwalt zu der Sache?

    Gruß
    H H

  • Es lief da immer über das Gewohnheitsrecht, und bisher haben wir dort mit unserem ehemaligen Anwalt immer die oberhand behalten.

    Wo kann man dieses "Gewohnheitsrecht" nachlesen? In den für Wohnraummietrecht relevanten Paragrafen des BGB konnte ich nichts dazu finden.

    Es gibt also keine vertragliche Vereinbarung zum Hauptmieterwechsel.

    Ihr habt ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters jemand einziehen lassen.

    Einen besseren Grund den Mietvertrag mit Euch zu kündigen könnte der Vermieter fast nicht haben.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte BGB § 540

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