Hallo wir haben seit 2 Jahren eine Kapitalgesellschaft als Vermieter die heiss darauf sind uns abzumahnen/rauszuschmeissen, daher meine Frage.
Wir haben jetzt zwei neue Mieter bekommen, diese sind durch einen sehr spontanen Auszug, am 01.02.2017 eingezogen und wir können jetzt erst den Vertrag/Mieterwechsel an die Hausverwaltung schicken.
Da eine Mitbewohnerin aber eine Bescheinigung für die Wohnung ab 01.02. benötigt, stellt sich mir die Frage ob es rechtens ist, den Mieterwechsel auf den 01.02. rückzudatieren und somit das Einzugsdatum. Oder gibt es da eine Regelung, dass der Mieter eigentlich nicht vor Erhalt des Vetrages einziehen darf und somit eine Abmahnung erteilt werden kann? Die Hausverwaltung würde den Mieterwechsel erst kommende Woche bekommen.
Alle in der WG waren bzw. sind Hauptmieter.
Vielen Dank
Felix