Ich weiß echt nicht mehr weiter :(

  • Hallo Community
    ich hab ein großes problem.
    November letzten jahres sind wir in eine wunderschöne wohnung gezogen, die vermieterin wohnt oben drüber (2Familien-Haus)
    Am anfang war alles ok die vermieterin war auch am anfang freundlich und mittlerweile hat sie sich zu einer BESTIE entwickelt.
    Fast so wie bei der Stasi;
    sie schreibt uns vor wann wir die rolläden zu öffnen und schließen haben... wir dürfen keine stühle verrücken, sollen alleine schnee scheppen, türen sollen nicht ZU laut geschlossen werden usw..
    viel zu lange um hier alles aufzuzählen.
    Warum wir nicht ausziehen?
    WIr haben 1000 euro provision an den makler gezahlt :(
    So das nächste Problem:

    Die Garage lässt sich aufgrund zu steilem abhang nicht befahren... ohne den unterboden des autos aufzureissen, der mangel ist der vermieterin bekannt und wurde bis heute nicht behoben.
    Weiterhin ist neben der Garage ein Keller... den wollte sie schon seit unserem einzug also NOVEMBER 2012 leer räumen... selbst nach mehrmaligem ermahnen unserer seits ist dieser bis heute nicht leer und wird weiterhin von Ihr genutzt.
    Meine eigentliche Frage:
    Die 2 räume die von uns nicht nutzbar sind Garage und Kellerraum haben insgesamt knapp 25qm, laut meinen berechnungen zahlen wir jeden monat 90 euro für diese 2 räume,
    kann ich nun einfach rückwirkend diese summe von der nächsten miete abziehen?
    ich seh es einfach nicht mehr ein für 2 räume zu zahlen die sie nutzt!!!
    Nach Ihrer letzten Abmahnung (wegen stühle verrücken und türen zu laut zumachen... was überhaupt nict der fall ist)
    verweigert sie jeglichen kontakt mit uns....
    anrufe werden ignoriert, die tür wird nicht geöffnet obwohl sie zuhause ist....
    hoffe auf zahlreiche und hilfreiche antworten
    und bedanke mich schonmal im voraus.
    lg salva

  • Zitat

    Warum wir nicht ausziehen?
    WIr haben 1000 euro provision an den makler gezahlt


    Das ist Lebensrisiko.

    Zitat

    Die Garage lässt sich aufgrund zu steilem abhang nicht befahren... ohne den unterboden des autos aufzureissen, der mangel ist der vermieterin bekannt und wurde bis heute nicht behoben.


    Das war vor- und bei Einzug so, also von euch akzeptiert.
    Die Vormieter hatten damit anscheinend keine Probleme.

    Zitat

    den wollte sie schon seit unserem einzug also NOVEMBER 2012 leer räumen.


    Schriftlich vereinbart ?

    Zitat

    laut meinen berechnungen zahlen wir jeden monat 90 euro für diese 2 räume, kann ich nun einfach rückwirkend diese summe von der nächsten miete abziehen?


    Kannst Du bestimmt, nur wird dir das Echo überhaupt nicht gefallen.

    Zitat

    die tür wird nicht geöffnet obwohl sie zuhause ist.


    Es gibt kein Gesetz das sie dazu zwingen könnte.
    Das praktizieren Mieter schon seit Jahrzehnten.

  • Naja was heißt Lebensrisiko, heutzutage läuft hier alles über makler wie soll man sonst ne wohnung finden... zumindest bei uns in der Gegend.

    Die Vormieter haben die Garage nicht genutzt ob und aus welchen Gründen weiß ich nicht.

    Wieso schriftlich vereinbaren?Der Raum gehört zu unserer Wohnung... ist ja klar das er dann leer geräumt werden muss?

    Das das echo geben wird ist ja klar, aber ist ja eigentlich mein gutes recht oder nicht? ich zahle schließlich monatlich brav meine miete für 2 nicht nutzbare räume? ich dachte das wäre die rechtslage klar :(

    Klar kann sie keiner dazu zwingen aber soll ich jetzt auf meinen mängel sitzen bleiben weil sie nicht reden will?

    Also unter einer hilfreichen antwort hab ich ehrlich gesagt was anderes erwartet...... deine antworten find ich eher schnippisch und unnötig... sry

  • Den eigentlichen Fehler habt ihr ganz am Anfang gemacht. Man zieht ohne Not nicht in ein Haus, in dem auch die Vermieterin wohnt. Um die Wohnung zu vermieten, zeigen viele Vermieter erst nach Unterschrift unter den Vertrag, ihr wahres Gesicht.

    Darum zukünftig alle Dinge, die das Mietverhältnis betreffen nur noch schriftlich melden, bzw. vereinbaren. Denn du solltest wissen, dass in eurem Fall die Vermieterin jederzeit eine Kündigung aussprechen kann und keine Gründe angeben muss.

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

  • Den eigentlichen Fehler habt ihr ganz am Anfang gemacht. Man zieht ohne Not nicht in ein Haus, in dem auch die Vermieterin wohnt. Um die Wohnung zu vermieten, zeigen viele Vermieter erst nach Unterschrift unter den Vertrag, ihr wahres Gesicht.

    Darum zukünftig alle Dinge, die das Mietverhältnis betreffen nur noch schriftlich melden, bzw. vereinbaren. Denn du solltest wissen, dass in eurem Fall die Vermieterin jederzeit eine Kündigung aussprechen kann und keine Gründe angeben muss.

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

    Den Fehler werd ich auch sicherlich nicht nochmal machen... einmal in die Sch....e treten reicht mir ....
    Weiß zu meiner eigentlichen Fragen keiner ne antwort?
    Ist das rechtens die miete rückwirkend zu mindern?

  • Hallo salva86,

    ich versuche mal, Dein Eingangspoating zu kommentieren (soweit noch nicht geschehen); war ja schliesslich ausgiebig genug:rolleyes::

    "sie schreibt uns vor wann wir die rolläden zu öffnen und schließen haben..."
    - Das steht ihr nicht zu.

    "wir dürfen keine stühle verrücken,"
    - Vielleicht macht Ihr das zu laut?

    "sollen alleine schnee scheppen,"
    - Was ist im MV vereinbart?

    "türen sollen nicht ZU laut geschlossen werden"
    - Korrekt.

    "Warum wir nicht ausziehen?
    WIr haben 1000 euro provision an den makler gezahlt :("
    - Euer Problem (ich weiss, dass das hässlich klingt):

    "Die Garage lässt sich aufgrund zu steilem abhang nicht befahren... ohne den unterboden des autos aufzureissen, der mangel ist der vermieterin bekannt und wurde bis heute nicht behoben."
    - Ihr habt sie so gemietet, also kein Reklamationsgrund.

    "ist neben der Garage ein Keller... den wollte sie schon seit unserem einzug also NOVEMBER 2012 leer räumen... selbst nach mehrmaligem ermahnen unserer seits ist dieser bis heute nicht leer und wird weiterhin von Ihr genutzt."
    Gehört der Keller zur Mietsache, also im MV aufgeführt?

    "kann ich nun einfach rückwirkend diese summe von der nächsten miete abziehen?"
    - NEIN!!


  • sie schreibt uns vor wann wir die rolläden zu öffnen und schließen haben... wir dürfen keine stühle verrücken, sollen alleine schnee scheppen, türen sollen nicht ZU laut geschlossen werden usw..


    Die Rollläden schließen Sie, wenn es Ihnen passt. Stühle rücken gehört zu den normalen Wohngeräuschen und können den Wunsch Ihrer Vermieterin einfach ignorieren.
    Schneeschippen brauchen Sie nur im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern machen. Türen sind immer leise zu schließen.

    Zitat


    Die Garage lässt sich aufgrund zu steilem abhang nicht befahren... ohne den unterboden des autos aufzureissen, der mangel ist der vermieterin bekannt und wurde bis heute nicht behoben.


    Einen solchen Mangel (welcher keiner ist) muß die Vermieterin nicht beheben. Sie hätten bei der Wohnungsbesichtigung das erkennnen können. Für Ihre Versäummnisse müssen Sie schon selbst die Konsequenz tragen.

    Zitat

    Weiterhin ist neben der Garage ein Keller... den wollte sie schon seit unserem einzug also NOVEMBER 2012 leer räumen... selbst nach mehrmaligem ermahnen unserer seits ist dieser bis heute nicht leer und wird weiterhin von Ihr genutzt.

    Wenn dieser Keller mitgemietet wurde und Ihnen nicht zur Verfügung steht, machen Sie die Vermieterin schriftlich auf die sofortige Räumung aufmerksam und mindern Sie entsprechend die Miete.

    Zitat

    Die 2 räume die von uns nicht nutzbar sind Garage und Kellerraum haben insgesamt knapp 25qm, laut meinen berechnungen zahlen wir jeden monat 90 euro für diese 2 räume,
    kann ich nun einfach rückwirkend diese summe von der nächsten miete abziehen?

    Das mit der Garage vergessen Sie ganz schnell; siehe oben.
    Zur Nichtnutzung des Kellerraumes; siehe ebenfalls oben.

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