Den eigentlichen Fehler habt ihr ganz am Anfang gemacht. Man zieht ohne Not nicht in ein Haus, in dem auch die Vermieterin wohnt. Um die Wohnung zu vermieten, zeigen viele Vermieter erst nach Unterschrift unter den Vertrag, ihr wahres Gesicht.
Darum zukünftig alle Dinge, die das Mietverhältnis betreffen nur noch schriftlich melden, bzw. vereinbaren. Denn du solltest wissen, dass in eurem Fall die Vermieterin jederzeit eine Kündigung aussprechen kann und keine Gründe angeben muss.
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
Den Fehler werd ich auch sicherlich nicht nochmal machen... einmal in die Sch....e treten reicht mir ....
Weiß zu meiner eigentlichen Fragen keiner ne antwort?
Ist das rechtens die miete rückwirkend zu mindern?