Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Über uns wohnt eine Famieie mit 2 Kindern. Die trampeln durch die Wohnung, dass es hier unten kaum noch auszuhalten ist.
Am schlimmsten empfinden wir es Sonntag morgens, da geht es schon um 7 Uhr los.:-(
Wir haben das Gespräch schon gesucht aber leider keinen Anklang gefunden.
Unser Vermieter meint, wir sollen das selbst regeln.
Meine Frage nun: wer hat eine Idee für uns?
Gruß Albrabi
Laute Nachbarn
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Albrabi -
27. Januar 2013 um 15:40 -
Erledigt
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Da hilft nur eines, freundlich und ruhig, immer wieder wenn es sein muss, mit der Familie reden, den Vater oder Mutter mal einladen, wenn die Kleinen toben.
Oder natürlich kündigen. -
Hier in diesem Forum geht es um Mietrecht.
Für Nachbarschaftskriege wollen Sie sich bitte ein anderes Schlachtfeld suche. Allein schon wegen der fehlenden Gegendarstellung. Eigentlich logisch. -
Hallo Albrabi,
dieses Thema ist hier nichts Neues, die Variationen sind vielseitig.
Auch ich kann nur empfehlen, wenn Gespräche nichts bringen, zu kündigen. -
Ich will ja keinen Nachbarschaftskrieg, deshalb frage ich hier ja um Rat, eigentlich logisch!
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Hat jmd ähnliche Erfahrungen? -
Zitat
Ich will ja keinen Nachbarschaftskrieg,
Den hast Du aber wahrscheinlich schon, wenn Du nur um etwas mehr Ruhe bittest.
Die einzige Alternative ist und bleibt der Auszug ! ! ! -
Ich will ja keinen Nachbarschaftskrieg,
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Finde sie, und Du bekommst den nächsten Friedensnoböllerpreis.:D -
Oder ein Zimmer auf Staatskosten.
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"Kinderlärm" ist ein besonderes "Problem".
Wie alt sind diese Kinder denn?Sind sie alt genug, Anweisungen zu verstehen und auch umzusetzen, ohne in ihrem Bewegungsdrang stark angeschränkt zu sein?
Das Gesetz sagt folgendes:
Zur Minderung der Miete berechtigt Kinderlärm nur, wenn- er nicht „ortsüblich" ist: Hier kommt es auf einen Ausgleich zwischen Ruhe- und Ordnungsvorstellungen (durchschnittlicher) Dritter und andererseits an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern an. Sind einzelne Dritte besonders empfindlich, so ist die nicht zu berücksichtigen.
- Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen: Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sind Ruhezeiten anzuhalten. Lärm durch Spielen ist dann regelmäßig abzustellen. Das Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern dagegen muss von jedem Hausbewohner als natürliches Verhalten der Kinder hingenommen werden, auch zur Nachtzeit. Die Eltern müssen sich dann nur angemessen darum kümmern, das Kind zu beruhigen. Tagsüber ist auch Spiellärm zu dulden, soweit er Folge des normalen Spiel- und Bewegungstriebs der Kinder ist.
- er nicht „sozialadäquat" ist: Das ist bei „normalem Spiellärm" der Fall, aber jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Eltern das Kind „schikanehaft" zum Lärmen auffordern oder anstacheln.Will sich der Vermieter nicht kümmern?
Wenn ihr die Einzigen seid, die das stört, kann er das gelassen angehen.
Aber ihr könnt ein entsprechendes Lärmprotokoll zukommen lassen, vielleicht besteht Anlass zur Prüfung weiterer Schritte.
Alles in allem sieht es aber für euch nicht so gut aus.Und hier noch ein Urteil vom Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 09.09.2005 (Aktenzeichen 33 C 3943/04-13)
ZitatIst Kinderlärm in der Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen? Ja, sagt das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 09.09.2005 (Aktenzeichen 33 C 3943/04-13). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter den vermeintlich störenden Mieter wegen des aus der Wohnung zu hörenden Kinderlärms wegen Vertragspflichtverletzung fristlos sowie hilfsweise fristgemäß gekündigt und ist hiermit nicht durchgedrungen.
Das Gericht hatte zwar zugestanden, dass nach durchgeführter Beweisaufnahme die Vorfälle von Schreien, Trampeln, Rennen etc. bestätigt worden sind. Im entschiedenen Fall war allerdings zu berücksichtigen, dass die anderen Mieter im Haus Paare oder Singles waren, die sämtlichst keine Kinder hatten. Die Störung des Hausfriedens lag also nicht nur in dem Verhalten der Familie und insbesondere der Kinder begründet, sondern auch in den Erwartungen der anderen Mietparteien. Kleinkindergeschrei und jedenfalls gelegentliches Kindergetrampel gehören zum gewöhnlichen Gebrauch einer Mietwohnung. Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang von kleinen Kindern entsprechen, müssen von den übrigen Mietern eines Mehrfamilienhauses als vertragsgemäßer Gebrauch hingenommen werden. Etwaige Erwartungen an die Wohnsituation, die an kinderfreies Wohnen anknüpfen, sind damit nicht geschützt und vorrangig.
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