Beiträge von Mikasch

    "Kinderlärm" ist ein besonderes "Problem".
    Wie alt sind diese Kinder denn?

    Sind sie alt genug, Anweisungen zu verstehen und auch umzusetzen, ohne in ihrem Bewegungsdrang stark angeschränkt zu sein?

    Das Gesetz sagt folgendes:
    Zur Minderung der Miete berechtigt Kinderlärm nur, wenn

    - er nicht „ortsüblich" ist: Hier kommt es auf einen Ausgleich zwischen Ruhe- und Ordnungsvorstellungen (durchschnittlicher) Dritter und andererseits an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern an. Sind einzelne Dritte besonders empfindlich, so ist die nicht zu berücksichtigen.
    - Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen: Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sind Ruhezeiten anzuhalten. Lärm durch Spielen ist dann regelmäßig abzustellen. Das Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern dagegen muss von jedem Hausbewohner als natürliches Verhalten der Kinder hingenommen werden, auch zur Nachtzeit. Die Eltern müssen sich dann nur angemessen darum kümmern, das Kind zu beruhigen. Tagsüber ist auch Spiellärm zu dulden, soweit er Folge des normalen Spiel- und Bewegungstriebs der Kinder ist.
    - er nicht „sozialadäquat" ist: Das ist bei „normalem Spiellärm" der Fall, aber jedenfalls dann nicht mehr, wenn die Eltern das Kind „schikanehaft" zum Lärmen auffordern oder anstacheln.

    Will sich der Vermieter nicht kümmern?
    Wenn ihr die Einzigen seid, die das stört, kann er das gelassen angehen.
    Aber ihr könnt ein entsprechendes Lärmprotokoll zukommen lassen, vielleicht besteht Anlass zur Prüfung weiterer Schritte.
    Alles in allem sieht es aber für euch nicht so gut aus.

    Und hier noch ein Urteil vom Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 09.09.2005 (Aktenzeichen 33 C 3943/04-13)

    Zitat

    Ist Kinderlärm in der Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses von den Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen? Ja, sagt das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 09.09.2005 (Aktenzeichen 33 C 3943/04-13). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter den vermeintlich störenden Mieter wegen des aus der Wohnung zu hörenden Kinderlärms wegen Vertragspflichtverletzung fristlos sowie hilfsweise fristgemäß gekündigt und ist hiermit nicht durchgedrungen.

    Das Gericht hatte zwar zugestanden, dass nach durchgeführter Beweisaufnahme die Vorfälle von Schreien, Trampeln, Rennen etc. bestätigt worden sind. Im entschiedenen Fall war allerdings zu berücksichtigen, dass die anderen Mieter im Haus Paare oder Singles waren, die sämtlichst keine Kinder hatten. Die Störung des Hausfriedens lag also nicht nur in dem Verhalten der Familie und insbesondere der Kinder begründet, sondern auch in den Erwartungen der anderen Mietparteien. Kleinkindergeschrei und jedenfalls gelegentliches Kindergetrampel gehören zum gewöhnlichen Gebrauch einer Mietwohnung. Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang von kleinen Kindern entsprechen, müssen von den übrigen Mietern eines Mehrfamilienhauses als vertragsgemäßer Gebrauch hingenommen werden. Etwaige Erwartungen an die Wohnsituation, die an kinderfreies Wohnen anknüpfen, sind damit nicht geschützt und vorrangig.

    Auf polemische Atnworten möchte ich eigentlich sehr gerne verzichten.

    Nein, die 48-Stunden-Regel ist mir schon deshalb unbekannt, weil ich weder Auto noch Führerschein besitze.
    Dafür kenne ich aber die Bedeutung des Wortes "entsorgen".
    Ich bitte, das mal im Duden nachzuschauen:
    a. von Müll, Abfallstoffen befreien
    b. (Abfallstoffe) beseitigen
    Schlussendlich bedeutet es demnach, mein Rad als Schrott wegzuwerfen - endgültig.

    Zitat

    Warum stellst Du in den nassen Teil keine Paletten und darauf dein Fahrrad ?


    Die Feuchtigkeit kommt von unten, das sagte ich ja bereits. Da Paletten aus Holz sind, vermute ich, dass ihnen bald das gleiche Schicksal beschieden sein wird, wie meinen Kellerregalen, die dann in sich verfault und aufeinander zu gefallen sind. Sie werden doch auch verrotten (und das innerhalb weniger Wochen), oder nicht? Oder sind sie sie imprägniert wie z.B. bestimmte Gartenholzplatten?
    Gibt es Kunststoffpaletten?

    Eine Holz-Europalette wiegt ausserdem um die 20-25 Kilo.
    Dass ich keine Auto besitzte, hatte ich erwähnt? Ich habe auch nicht die Konstituion einer ukrainischen Kugelstoßerin.

    Ist es überhaupt meine Aufgabe, den Keller zu präparieren?
    Dass ich keinen Umbau mehr verlangen kann, kam ja schon zur Sprache. Aber zumindest eine leichte Modifikation? Wie kann man das sonst noch machen?

    Zitat

    Dessen Eigenschaft, also dass er xy m² Fläche für alle User hat, ist in Deinem MV nicht beschrieben.


    Nein, leider nicht.

    Zitat

    Wenn Du ihn bereits so mitgemietet hast, ist es nicht zu beanstanden.


    Das ist ein sehr ärgerliches Thema. Ich weiß leider, dass ich nicht mehr auf Instandsetzung pochen kann, obwohl ich den Mangel damals nicht gesehen habe (das Dilemma offenbarte sich erst mit Auf- bzw. Anstellen des Kellermobiliars samt Inhalt, das Wasser kommt von unten). Man hat mich natürlich auch nicht darauf hingewiesen. Das Haus ist außerdem zu alt, da gibt es ja bestimmte Regelungen.
    Ich werde jetzt also doppelt "bestraft" und dazu gezwungen, meinen Keller (bzw, den halbwegs trockenen, vorderen Teil) ausschließlich meinem Rad zur Verfügung zu stellen. Aber das darf doch nicht der alleinige Sinn und Zweck sein, oder?

    Zitat

    Sowas müsste dann m.E. eher mietvertraglich ausgeschlossen werden.


    Sehe ich auch so. Ist aber nicht das Fall. ich hoffe, dass man das auch zu meinem Vorteil auslegen kann.

    Danke für die Antwort Berny.

    Zitat

    - Das tut aber sehr viel und alles zur Sache. Stellst Du denn nun Dein Fahrrad dort auf, wo es lt. MV aufzustellen ist?


    Ich stelle es nicht mehr im weitläufigen Kellerraum auf, sondern im dafür vorgesehenen, kleinen Fahrradkeller. Meine erstes Posting enthält schon alle Informationen. Neue Brandschutzregeln, Freihalten der Fluchtwege - kann ich alles akzeptieren. Aber der Fahrradkeller ist für uns alle zu klein, ich darf nicht noch draußen damit (laut meinem pers. Mietvertrag, meine Vermieterin besitzt nur diese, also "meine" Wohung), mein Kellerbereich ist naß, nur halb zu gebrauchen und somit voll.

    Zitat

    Frage ist: Wo ist das Problem? Ein Fahrrad kann die unterschiedlichsten Formen haben.


    Ja. sehe ich auch so, danke für die Bestätigung, ich dachte schon, ich wäre völlig bescheuert.
    Ich dachte, es gäbe vielleicht etwas juristisch Definiertes, das aussagt, was einem als Mieter als Fahrradstandort zuzubilligen ist.
    Oder im Gegenzug etwas, das besagt, dass jemandem bei Platzmangel ein großes Rad, oder eines, das selten bewegt wird nicht zusteht.

    Man benötigt keinen Gesetzestext, der begründet, das Eigentum eines anderen wegzuwerfen? Wenn Sie falsch parken darf ich demnach Ihr Auto entsorgen?
    In meinem Mietvertrag war vereinbart, dass Fahrräder im Keller und nicht auf dem Grundstück, sprich außen, aufgestellt werden sollen. Das tut aber hier gar nichts zur Sache.
    Sorry für die Wiederholung aber: inwiefern verhalte ich mich vertragswidrig, wenn mein Rad im dafür vorgesehenen Fahrradkeller steht und zwar in einer Position, die kein anderes Rad so einnehmen kann, es somit also nicht mehr Platz einnimmt?
    Verehrter Herr Fantastisch, mir scheint Sie können sich gut mit dem identifizieren, was die Hausverwaltung möchte. Bitte erklären Sie es mir, ich verstehe es tatsächlich nicht.

    Zitat

    Schon immer meine Rede, darum mietet man bei Privat-VM.


    Aber nur, wenn man in einer Stadt wohnt, die genügend Wohnraum zur Verfügung hat und man es sich dann aussuchen kann. Also nicht in einer Stadt wie Köln, wo man es sich z. B. noch leisten kann, Wohnungen ohne Heizung zu vermieten. Von anderen Mätzchen, die man sich oft gefallen lassen muss, mal abgesehen,
    Ich habe meine Wohnung übrigens bei einer Privat-Vermieterin (einer Dame um die 90, die intellektuell nicht mehr in der Lage ist, die Situation zu bewerten) gemietet. Da aber jeder in dieser Siedlung entweder Besitzer seiner Wohnung ist oder Vermieter nur einzelne Wohungen besitzen, macht das wohl eine Hausverwaltung nötig.
    Gerne würde ich meinen Keller, also die "angemietete Fläche", benutzen - wenn der auch nur ansatzweise trocken bzw. weniger nass wäre.

    Und nun zum springenden Punkt!

    Zitat

    Ja, darf sie, nach Mahnung !


    Irgendeinen Gesetzestext dazu, der das belegt? Das würde mir sehr helfen.

    Danke für Eure Antworten.
    Die Hausverwaltung hat leider einen, wie soll ich es ausdrücken, "autoritärer" Stil. Ich habe schon mehrfach um einen Ortstermin gebeten. Das sieht dann so aus, dass irgendjemand kommt, mich dann aber nicht in das Gespräch einbezieht und ich meine Situation auch nicht vor Ort erklären kann. Ich hatte auch schon mehrfach um Rückruf gebeten - ohne Erfolg.
    Es scheint also so zu sein, dass ich ohne rechtlichen Beistand nicht herausbekommen kann, welche Größe mein Rad haben darf, wie oft ich es tatsächlich bewegen muss und ob die Hausverwaltung wirklich berechtigt ist, es auf dem Sperrmüll zu entsorgen.

    Danke erstmal für die Antwort.
    Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.
    Als ich das Rad kaufte, war es noch gestattet, Räder im weitläufigen Keller abzustellen. Und da hätte jeder von uns ein Trike abstellen können. Seit Neuestem pocht die Hausverwaltung aber darauf, dass Fluchtwege freizuhalten sind und der Fahrradkeller zu benutzen ist.
    Dass mein Trike mehr Platz beansprucht, habe ich, wie schon erwähnt, durch extremstes Anrücken an die Ausbuchtung und Schräge auszugleichen versucht. Mein Rad nimmt nun anderen Rädern keinen Platz mehr weg. Nachteil: ich bekomme es nicht mehr hinaus. Ich vermute, dass mir diese "Nichtbenutzung" auch noch zum Verhängnis und mein Rad dadurch zu Schrott "degradiert" wird. Ich möchte mich aber nicht davon trennen, da ich kein Auto besitze und ich im Notfall mit dem Trike selbstständig Lasten transportieren kann.
    Muss ich die Drohung der Hausverwaltung, mein Rad zu entsorgen, ernst nehmen?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    In dem Haus, in dem ich zur Miete wohne, leben noch vier andere Mietparteien mit insgesamt sechs Mietern. Es scheint z. Zt. sieben Räder zu geben. Der Fahrradkeller ist viel zu klein. Wenn man alle Räder ganz eng zusammenstellt vielleicht vier oder fünf.
    Mein Rad ist ein sogenanntes "Seniorenrad" mit drei Rädern. Ich bin zwar noch recht jung, dafür aber "stereoblind"(ja, das heißt tatsächlich so) weshalb ich mich auf einem normalen Rad unsicher fühle.
    Stein des Anstoßes ist nun dieses Trike. Ich wurde von der Hausverwaltung dazu aufgefordert, binnen 14 Tagen mein Rad wegzuschaffen, da es sonst entsorgt werden würde. Nun zu den Einzelheiten.
    Der Fahrradkeller ist stark angeschrägt und an der linken Seite "ausgebuchtet". So habe ich es denn geschafft, die beiden hinteren und auch kleineren, tieferen Räder meines Trikes zu in die Ausbuchtung/Schräge zu buchsieren, dass es nun keinen Platz mehr wegnimmt, den ein anderers nornales Rad auch nur im entferntesten einnehmen könnte. Mein eigener Keller ist übrigens extrem feucht, ich kann nur die vordere Hälfte benutzen. Er wäre somit auch zu klein.
    Meinem Mietvertrag zufolge dürfen Räder nicht auf dem Grundstück angestellt werden.
    Kennt sich irgendwer mit der Gesetzeslage aus? Welche Rechte habe ich?

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