Eigenbedarf

  • Hallo liebes Mietrech-Hilfe Forum,

    Ich habe schon seit ein paar Monaten ärger mit meinem Vermieter. Thema: Schimmel,Defekte Dusche etc. der Punkt ist er macht einfach nichts.
    Nun hat er vor 3 Monaten Eigenbedarf angemeldet.
    Dadavor hat er uns versucht schriftlich zu kündigen waren da auch beim Mietschutzverein der wiedersprach der Kündigung *nicht rechtmäßig*
    Meine Frage ist nun mal unabhängig von der Vorgeschichte:

    Eigenbedarf besteht nun weiter, nun will mein Vermieter *da wir nun ausziehen* das ich eine schriftliche Kündigung einreiche bei ihm. Verfällt da nicht der Eigenbedarf? Und will er so damit die Eigenbedarfsanmeldung umgehen um wieder weiter vermieten zu dürfen ?
    Und ist das überhaupt rechtens das der Vermieter eine schriftliche Kündigung verlangen darf ?

    Danke Euch schon mal im Voraus

  • Zitat

    Und will er so damit die Eigenbedarfsanmeldung umgehen um wieder weiter vermieten zu dürfen ?


    Wieso, auch die Lebensumstände des VM können sich kurzfristig, nach deinem Auszug, ändern, so dass er wieder zum vermieten gezwungen ist.

    Zitat

    Und ist das überhaupt rechtens das der Vermieter eine schriftliche Kündigung verlangen darf ?


    Das ist keinesfalls verboten.

  • Wieso, auch die Lebensumstände des VM können sich kurzfristig, nach deinem Auszug, ändern, so dass er wieder zum vermieten gezwungen ist.


    Das ist keinesfalls verboten.

    Soweit ich das weiss *und uns vom Anwalt erklärt wurde* darf man nach Eigenbedarfsanmeldung 1 Jahr lang nicht mehr vermieten ;)
    Das ist logisch aber ist es Rechtens ;) ? Wir wollen nicht das dieser Eigenbedarfsanspruch verfällt!

  • Zitat

    uns vom Anwalt erklärt wurde* darf man nach Eigenbedarfsanmeldung 1 Jahr lang nicht mehr vermieten


    Heißer Tipp : wechsle deinen Anwalt.

    Zitat

    Wir wollen nicht das dieser Eigenbedarfsanspruch verfällt!


    Dann belass es so wie es ist.

    Zitat

    Und ist das überhaupt rechtens das der Vermieter eine schriftliche Kündigung verlangen darf ?


    Was hat denn dieser Advokat dazu orakelt ?

  • Hallo Tune,

    eine Kündigung, egal aus welchem Grunde, bedarf immer der Schriftform.
    Eine andere Möglichkeit wäre ein Mietaufhebungsvertrag.
    Falls der VM Euch loswerden will, müsste er Euch kündigen mit Angabe des Grundes.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!