Hallo liebes Mietrech-Hilfe Forum,
Ich habe schon seit ein paar Monaten ärger mit meinem Vermieter. Thema: Schimmel,Defekte Dusche etc. der Punkt ist er macht einfach nichts.
Nun hat er vor 3 Monaten Eigenbedarf angemeldet.
Dadavor hat er uns versucht schriftlich zu kündigen waren da auch beim Mietschutzverein der wiedersprach der Kündigung *nicht rechtmäßig*
Meine Frage ist nun mal unabhängig von der Vorgeschichte:
Eigenbedarf besteht nun weiter, nun will mein Vermieter *da wir nun ausziehen* das ich eine schriftliche Kündigung einreiche bei ihm. Verfällt da nicht der Eigenbedarf? Und will er so damit die Eigenbedarfsanmeldung umgehen um wieder weiter vermieten zu dürfen ?
Und ist das überhaupt rechtens das der Vermieter eine schriftliche Kündigung verlangen darf ?
Danke Euch schon mal im Voraus