GAGFAH und Nebenkostenabrechnung

  • Hallo alle miteinander!

    ich bin Student und leider Mieter bei der Gagfah. Nun ist die erste Nebenkostenabrechnung eingetrotten die mich sehr stutzig gemacht hat. Ich hoffe jemand kann mir mit etwas Rat zur Seite stehen. 60 Euro für die Mietgliedschaft im Mieterbund habe ich leider gerade nicht.

    Wichtig vielleicht noch vorab: Die Wohnung stand vorher leer, aber nun sollen uns so wie es scheint die Verbrauchskosten der Vormieter aufgezwängt werden. Es gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.

    Also, ich habe folgende Beanstandung der Abrechnung:

    1. Die im Übergabeprotokol festgehaltenen Warmwasserzählerstände wurden nicht berücksichtigt, stattdessen wurde der Verbrauch geschätzt. Fatal an der Sache, der Mieter nimmt einen Anfangszählerstand an der viel kleiner ist als der tatsächliche beim Einzug, d.h. es wird mir Verbrauch des Vormieters zugeteilt. Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!

    2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und die Wohnung stand anscheinen länger leer, weshalb laut Kalorimeta keine Erfassung meiner Heizkosten möglich war. Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, wie mir Kalorimeta per E-Mail mitgeteilt hat.
    Nun habe ich aber folgendes Urteil gelesen: AG Berlin-Charlottenburg, Az.: 218 C 271/09 – Verbrauchsschätzungen bei der Heizkostenabrechnung müssen erläutert werden*

    Dort heißt es, dass den Vermieter in solch einem Fall erweiterte Erläuterungspflichten treffen bezüglich der herangezogenen Räume im Vergleich zu meinen (Stockwerk, Himmelsrichtung, Zahl und Größe der Fenster, Zahl der installierten Heizkörper, so wie ein nachfolziebarer Rechenweg) Keiner dieser Punkte wurde aber berücksichtigt.

    Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen. Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?

    3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.


    Nun meine Fragen:

    - Ist die Abbrechnung formell unwirksam?

    - Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?

    - Wie soll ich vorgehen?

    - Was ist zu tun bezügl. dem Übergabeprotokol wo die Unterschrift auf der ersten Seite fehlt?

    4 Mal editiert, zuletzt von Joho (17. Januar 2013 um 19:43)

  • Zitat

    Es gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.


    Wenn beide Seiten offensichtlich zusammenhängen, sollte das doch kein Problem sein. Tackern Sie die halt zusammen.

    Zitat


    Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!


    Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit.

    Zitat


    2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und ...


    Das ist so auch korrekt.

    Zitat


    Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, ...


    Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Zitat


    Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen.


    Mieter, die nie heizen, wenden sich bitte an das Unterforum Betriebskosten. Diejenigen, die dauerhaft hochheizen, an das Unterforum Miete, Stichwort Schimmel.

    Zitat


    Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?


    Richtig. Generell nicht, bei einer fehlerhaften schon.

    Zitat


    3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.


    Natürlich. Wie sonst?

    Zitat


    Nun meine Fragen:

    - Ist die Abbrechnung formell unwirksam?


    Das ist hier nicht zu beantworten. Aber sie scheint inhaltlich fehlerhaft zu sein.

    Zitat


    - Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?


    Wenn die Vorauszahlung geringer ist als die tatsächlichen Kosten, müssen Sie die Differenz natürlich begleichen. Und selbstverständlich kann die Vorauszahlung entsprechend angepasst werden, sonst sind Sie ja in einem Jahr wieder hier.

    Zitat


    - Wie soll ich vorgehen?


    Sie widersprechen und bitten um eine korrigierte Abrechnung.

  • Joho:

    "3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet."
    - Das widerspricht sich nicht. Oder die Jahre vertauscht?

    "- Ist die Abbrechnung formell unwirksam?"
    - M.E. nein, bestenfalls in den Punkten, wo Du berechtigt widersprichst.

    "- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?"
    - Erst dann, wenn die Abrechnung komplett und korrekt ist.

    "- Wie soll ich vorgehen?"
    - Rechtsberatung gibt es hier nicht. Eine Andeutung gibt es aber bereits oben.

    "- Was ist zu tun bezügl. dem Übergabeprotokol wo die Unterschrift auf der ersten Seite fehlt?"
    - Wenn die zweite Seite der ersten einwandfrei zuzuordnen ist und sich nicht der Verdacht einer arlistigen Täuschung auftut, wäre dies für mich kein Thema.

  • Joho:

    "3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet."
    - Das widerspricht sich nicht. Oder die Jahre vertauscht?

    Ja die Jahre sind vertauscht. Die Reinigung gibt es erst seit 2012, wird aber für 2011 in Rechnung gestellt.


    "- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?"
    - Erst dann, wenn die Abrechnung komplett und korrekt ist.

    Gilt das auch, wenn die Nachzahlung schon in 2 Wochen fällig wird, und noch kein Wiederspruch gestellt wurde?

  • Zitat Joho
    "Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, ..."


    - Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Aber in der HKVO steht in §9a, dass die Schätzung anhand von vergleichbaren Räumen möglich ist.
    In dem oben bereits verlinkten Urteil aus Berlin, werden dem Vermieter dafür aber Auflagen gemacht, denen er nicht nachgekommen ist....

    Meine Frage nun:

    - Kann ich dem wiedersprechen?

    - Kann ich auf eine Schätzung auf Grundlage der Messdaten der gleichen Wohnung von 2008 bestehen?

  • Joho:

    "Gilt das auch, wenn die Nachzahlung schon in 2 Wochen fällig wird, und noch kein Wiederspruch gestellt wurde?"
    - Rechnungsausgleich innerhalb von zwei Wochen halte ich für recht ungewöhnlich kurz. Widerspruch ist m.W. ein Jahr lang möglich. Welche Fristen genehmigt sich denn der Vermieter?

    "Aber in der HKVO steht in §9a, dass die Schätzung anhand von vergleichbaren Räumen möglich ist. In dem oben bereits verlinkten Urteil aus Berlin, werden dem Vermieter dafür aber Auflagen gemacht, denen er nicht nachgekommen ist...."
    - Also ist m.W. Widerspruch mit dieser Begründung möglich.

    "Kann ich auf eine Schätzung auf Grundlage der Messdaten der gleichen Wohnung von 2008 bestehen?"
    - Wäre eine Überlegung wert, weiss es aber nicht genau(er).

  • Zitat

    Gilt das auch, wenn die Nachzahlung schon in 2 Wochen fällig wird, und noch kein Wiederspruch gestellt wurde?


    Ja das gilt, widersprochen werden kann trotzdem.
    Eine rechtzeitige Nachzahlung heißt nicht,dass die NK-Abrechn. akzeptiert ist.

    Zitat

    Welche Fristen genehmigt sich denn der Vermieter?


    I.A. die Gleichen, solltest gerade Du als angeblicher VM aber wissen !

    Zitat

    "Kann ich auf eine Schätzung auf Grundlage der Messdaten der gleichen Wohnung von 2008 bestehen?"


    Nein

  • Joho:

    "- Rechnungsausgleich innerhalb von zwei Wochen halte ich für recht ungewöhnlich kurz. Widerspruch ist m.W. ein Jahr lang möglich. Welche Fristen genehmigt sich denn der Vermieter?"

    Die Abrechnung für 2011 kam am 17.12.2012, mit der Angabe die Nachzahlung habe zum 1.2.2013 zu erfolgen. Ist das korrekt?

  • Hallo Leute,

    ich brauche nochmals eure Hilfe zu diesem Fall denn der Vermieter hat nicht auf meinen Wiedersrpuch zu der Nebenkostenabrechnung reagiert und mir nun eine Mahnung samt Androhung der fristlosen Kündigung geschickt.

    Das ist bisher passiert:

    - Wiederspruch Anfang Februar
    - Kurz darauf eine Zahlungsaufforderung des Mieters.
    - Gleich darauf habe ich eine E-Mail geschrieben in dem ich nochmals auf meinen Wiederspruch hingewiesen habe mit der Bitte um eine korrekte Abrechnung. Wiederspruch habe ich angehängt
    - Mahnung gestern

    Ich hab den Wiederspruch damals nur als normalen Brief abgeschickt, wahrscheinlich ein Fehler. Soll ich es nochmals als Einschreiben abschicken? Telefonisch konnte ich den Ansprechpartner des Falles noch nicht erreichen.

    Ich könnte ja die Forderung des Vermieters unter vorbehalt bezahlen, aber ich möchte trotzdem, dass ich eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erhalte und der Vermieter zu meinem Wiederspruch Stellung nimmt. Was mache ich in dieser Situation am besten?

    Einmal editiert, zuletzt von Joho (16. März 2013 um 12:36)

  • Hallo Joho,

    Du kann hier widersprechen wie Du willst; der VM scheint sein Ding stur und gnadenlos durchziehen zu wollen.
    Ich empfehle Dir einen Fachanwalt zu konsultieren - spätestens dann, wenn Du Post vom Gericht bekommst.

    PS: Androhung der Fristlosen ist natürlich Quatsch, entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

  • Zitat

    Ich könnte ja die Forderung des Vermieters unter vorbehalt bezahlen,


    Das musst Du.

    Zitat

    aber ich möchte trotzdem, dass ich eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erhalte


    Du könntest auch mal persönlich vorbeigehen.

    Zitat

    und der Vermieter zu meinem Wiederspruch Stellung nimmt.


    Das macht er, so er dir eine neue NK-Abr. zusendet.

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