Beiträge von lumpi

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    Es gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.


    Wenn beide Seiten offensichtlich zusammenhängen, sollte das doch kein Problem sein. Tackern Sie die halt zusammen.

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    Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!


    Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit.

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    2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und ...


    Das ist so auch korrekt.

    Zitat


    Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, ...


    Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

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    Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen.


    Mieter, die nie heizen, wenden sich bitte an das Unterforum Betriebskosten. Diejenigen, die dauerhaft hochheizen, an das Unterforum Miete, Stichwort Schimmel.

    Zitat


    Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?


    Richtig. Generell nicht, bei einer fehlerhaften schon.

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    3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.


    Natürlich. Wie sonst?

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    Nun meine Fragen:

    - Ist die Abbrechnung formell unwirksam?


    Das ist hier nicht zu beantworten. Aber sie scheint inhaltlich fehlerhaft zu sein.

    Zitat


    - Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?


    Wenn die Vorauszahlung geringer ist als die tatsächlichen Kosten, müssen Sie die Differenz natürlich begleichen. Und selbstverständlich kann die Vorauszahlung entsprechend angepasst werden, sonst sind Sie ja in einem Jahr wieder hier.

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    - Wie soll ich vorgehen?


    Sie widersprechen und bitten um eine korrigierte Abrechnung.


    vermietet wurde es als studio gallerie werkstatt...


    Hört sich nicht nach Wohnraum an.


    3. unter welches mietrecht falle ich eigentlich?

    Das beantworten Sie doch schon:


    im mietvertrag steht das es galerie/werkstatt

    Das nächste Mal sollten Sie lieber auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein auf 400-Euro-Basis ausschenken, anstatt ein Vierteljahr kommentarlos die Miete zu schulden. Stattdessen klöppeln Sie an Kupfer-Messing-Bronze-Dings, träumen vom Kundenansturm aus Übersee und warten auf Antwort vom Amt.


    nun bin ich nnoch unsicherer, denn ich darf dann ja nichts verkaufen um einnahmen erziehlen zu können, mit denen ich meine mietschulden begleichen könnte.

    Hätten Sie Einkünfte erzielen können, wären Sie nicht in dieser Situation.


    am montag werde ich dann mal vorsorglich einen anwalt aufsuchen gehen ...

    Neee, vorsorglich ist anders. Eher 5 nach 12.

    Hallo, ein Leverkusener,


    Anbei meine 3 Nebenkostenabrechnungen

    Werte die mir Komisch vorkommen

    Grundsteuer 2009 Gesamt 817.80 Mein Teil 204,45
    Grundsteuer 2010 Gesamt 817.80 mein Teil 204,45
    Grundsteuer 2011 Gesamt 965.00 mein Teil 241.25

    1 Frage ändert sich die Grundsteuer jedes Jahr oder ist diese fest?

    2011 wurde die Grundsteuerhebesatz von 500% auf 590% angehoben.

    Regenwasser 2009 Gesamt 266,34 Mein Teil 66,59
    Regenwasser 2010 Gesamt 272,13 Mein Teil 68,03
    Regenwasser 2011 Gesamt 330,20 Mein Teil 82,55

    2 Frage wie kann das sein es wird doch nach Fläche berechnet vom Dach und vom Grundstück und Garagen oder ?? und es ist nichts gebaut worden oder sonstiges wo nach wird es berechnet

    Durch Befliegung sind die Niederschlagswassergebühren um 0,14 Euro gesunken. Leider scheint bei dir aber mehr Fläche bebaut zu sein als vorher bekannt. Und die Preise variieren jährlich.

    Müllabfuhr 2009 Gesamt 533,82 Mein Teil 152,52
    Müllabfuhr 2010 Gesamt 487,78 Mein Teil 139.37
    Müllabfuhr 2011 Gesamt 508,07 Mein Teil 145,16

    3 Frage wieso mal günstiger und mal teurer hatte die Müllabfuhr 2010n ein gutes Jahr und 2011 ein schlechtes

    Exakt. Mal besser gewirtschaftet, mal schlechter. 2008 haben sie schlecht abgeschnitten.

    Gartenpflege und Reinigung 2009 Gesamt 240 Mein Teil 60
    Gartenpflege und Reinigung 2010 Gesamt 240 Mein Teil 60
    Gartenpflege und Reinigung 2011 Gesamt 320 Mein Teil 80

    4 Frage kann er das einfach so berechnen der Garten sieht absolut sche.... aus oder kann ich Quittungen verlangen dafür

    Abrechnung anschauen und akzeptieren, dass du für 6,66 Euro im Monat kein parkähnliches Anwesen erwarten kannst.

    Wasserpreise 2009 2,140€/m² für Trinkwasser
    wasserpreise 2010 1,720€/m² für Trinkwasser
    Wasserpreise 2011 2,730€/m² für Trinkwasser

    Habe beim Wasserversorger angerufen und auch ein Preisliste bekommen seit 01.04.2005 preis 1,72€/m²
    und keine Veränderung bis Heute 03.01.2013.

    Grundgebühr EVL 2009 49,22€
    Grundgebühr EVL 2010 77,67€
    Grundgebühr EVL 2011 77,67€

    das währe ja ein 38% Steigerung und auch hier habe ich die EVL angerufen und auch hier konnte sie mir sagen das die Grundgebühren nicht gestiegen sind seid 2005.

    2010 hat dein Vermieter vergessen, den Jahresgrundpreis (89,24 Euro) abzurechnen. Davor und danach hat er es gemacht und wahrscheinlich nach Verbrauch umgelegt. Daher der höhere Preis pro Kubikmeter.

    Ändere doch bitte den Threadtitel in "Nebenkostenabrechnung Hilfe mein Vermieter verarmt, wenn er weiter so abrechnet!!!!"

    Hallo, ihr habt nicht nur keinen Flur, ihr habt auch keinen Kanalanschluß.

    Aber mal abgesehen, dass die Betriebskostenabrechnung in dieser Form natürlich Unsinn ist, solltet ihr vor einer Zurückweisung der Abrechnung erst einmal genauer prüfen.

    Bei einem Objekt mit (99776 Euro / 17,30 Euro je qm) 5767 qm sind 100 Euro im Monat für den Hausmeister nicht viel. Wahrscheinlich kommt der nur zum Mülltonnen rausstellen.

    Mir scheint es eher so zu sein, dass ihr Gewerbeflächen angemietet habt. Hier gelten andere Spielregeln als bei Wohnungsmietverträgen. Verwaltungskosten, sofern vereinbart, können dann durchaus umlegbar sein.

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