ZitatEs gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.
Wenn beide Seiten offensichtlich zusammenhängen, sollte das doch kein Problem sein. Tackern Sie die halt zusammen.
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Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!
Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit.
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2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und ...
Das ist so auch korrekt.
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Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, ...
Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht
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Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen.
Mieter, die nie heizen, wenden sich bitte an das Unterforum Betriebskosten. Diejenigen, die dauerhaft hochheizen, an das Unterforum Miete, Stichwort Schimmel.
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Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?
Richtig. Generell nicht, bei einer fehlerhaften schon.
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3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.
Natürlich. Wie sonst?
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Nun meine Fragen:- Ist die Abbrechnung formell unwirksam?
Das ist hier nicht zu beantworten. Aber sie scheint inhaltlich fehlerhaft zu sein.
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- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?
Wenn die Vorauszahlung geringer ist als die tatsächlichen Kosten, müssen Sie die Differenz natürlich begleichen. Und selbstverständlich kann die Vorauszahlung entsprechend angepasst werden, sonst sind Sie ja in einem Jahr wieder hier.
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- Wie soll ich vorgehen?
Sie widersprechen und bitten um eine korrigierte Abrechnung.